Bistum Limburg erwirkt einstweilige Verfügung gegen den 'Spiegel'

17. September 2012 in Aktuelles


Landgericht Hamburg untersagt Nachrichtenmagazin Unwahrheiten - Peter Wensierski darf nicht mehr behaupten, der Bischof von Limburg habe im Zusammenhang mit seinem Flug zu sozialen Projekten nach Indien nicht die Wahrheit gesagt


Hamburg (kath.net)
Das Landgericht Hamburg hat eine Einstweilige Verfügung gegen den „Spiegel“ erlassen. Das teilte das Bistum am Montag am Abend mit. Darin wird dem Hamburger Nachrichtenmagazin sowie dessen Redakteur Peter Wensierski, untersagt, weiterhin zu behaupten, der Bischof von Limburg habe im Zusammenhang mit seinem Flug zu sozialen Projekten nach Indien nicht die Wahrheit gesagt. Der „Spiegel“ hatte in seiner Berichterstattung vom 19.08. 2012 den Eindruck erweckt, der Bischof von Limburg habe nicht vor dem in der Berichterstattung erwähnten Mittwoch mitgeteilt, dass ein Upgrade erfolgt sei. In Wahrheit aber war dem „Spiegel“ bereits durch ein anwaltliches Schreiben vom 05. April 2012 der konkrete Sachverhalt bekannt.


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