27. Juli 2012 in Kommentar
Die Präfektur regelt u.a. die feierlichen Audienzen, die der Heilige Vater Staatsoberhäuptern, Regierungschefs und anderen herausragenden Persönlichkeiten gewährt, aber auch die Generalaudienzen. Von Ulrich Nersinger
Rom (kath.net/un) Die Präfektur des Päpstlichen Hauses wurde im Zuge der Kurienreform am 15. August 1967 von Papst Paul VI. als Präfektur des Apostolischen Palastes errichtet sie übernahm damit die Agenden der ehemaligen Zeremonialkongregation, des Majordomus und des Maestro di Camera (Oberhofmeister); zudem wurden ihr die Aufgaben des Maestro di Casa (Hausverwalter des Apostolischen Palastes) und der Heraldischen Kommission des Päpstlichen Hofs übertragen. Durch das Motu Proprio Pontificalis Domus vom 28. März 1968 erhielt sie ihren heutigen Namen. Der Präfekt des Päpstlichen Hauses, für gewöhnlich ein Prälat im Rang eines Titularbischofs, wird in seiner Arbeit von einem Reggente (Büroleiter), Offizialen (Beamten) und dem für Schreib- und Übersetzungsaufgaben erforderlichen Personal unterstützt.
Der Präfektur kommt es zu, die Angehörigen des Päpstlichen Hauses zu feierlichen Anlässen zusammenzurufen, deren Verpflichtungen festzulegen und über die Ordnung der Feierlichkeiten und einen würdigen Verlauf zu wachen. Sie legt die Präzedenz in der Päpstlichen Kapelle und in der Päpstlichen Familie fest, sowie jene für das Kardinalskollegium, die römische Prälatur und das beim Heiligen Stuhl akkreditierte Diplomatische Korps. Die Präfektur des Päpstlichen Hauses zeichnet verantwortlich für den ordentlichen und außerordentlichen Dienst in den Vorzimmern der päpstlichen Privatgemächer.
Die Präfektur regelt die feierlichen Audienzen, die der Heilige Vater Staatsoberhäuptern, Regierungschefs, Ministern und anderen herausragenden Persönlichkeiten gewährt, und die Besuche von Botschaftern, wenn sie sich zur Überreichung ihrer Beglaubigungsschreiben in den Vatikan begeben. Ebenso sind ihr die Vorbereitung und Durchführung der Privat-, Sonder- und Generalaudienzen anvertraut. Sie bereitet die Besuche des Papstes in der Stadt Rom und innerhalb Italiens vor und ist für ihre Durchführung zuständig; Staatsbesuche und Pastoralvisiten im übrigen Ausland werden von ihr gemeinsam mit dem Päpstlichen Staatssekretariat organisiert.
Bei liturgischen Feierlichkeiten ergibt sich von der Natur der Sache her eine enge Zusammenarbeit mit dem Büro für die liturgischen Zelebrationen des Papstes; so legen beide gemeinsam fest, welche Kleidung von den Mitgliedern des Päpstlichen Hauses bei den religiösen Feierlichkeiten anzulegen ist. Der Präfektur unterstellt ist die Banda Pontifica, die Blasmusikkapelle des Vatikans, die bei offiziellen Staatsbesuchen und der Erteilung des Apostolischen Segens Urbi et Orbi zu Ostern und Weihnachten auf dem Petersplatz in Erscheinung tritt.
Im Internet ist die Präfektur des Päpstlichen Hauses auf der offiziellen Homepage des Vatikans (www.vatican.va) präsent. Auf der Webseite der Präfektur findet sich ein Kalender der Veranstaltungen mit dem Heiligen Vater; in ihm werden alle künftigen Generalaudienzen, Feiern und Pastoralbesuche des Papstes aufgelistet werden. Ein Formblatt zur Bestellung der Karten für die Mittwochsaudienzen kann als PDF-Dokument heruntergeladen und via Post oder Fax an die Präfektur des Päpstlichen Hauses übersandt werden. Die Eintrittskarten sind kostenlos und müssen im dafür vorgesehenen Büro beim Bronzetor (Portone di Bronzo, rechter Kolonnadenflügel auf dem Petersplatz) abgeholt werden, und zwar für die allwöchentlichen Generalaudienzen am Vortag von 15.00 bis 19.30 Uhr oder am Audienztag selbst von 8.00 bis 10.30 Uhr; für andere Feiern am Vortag oder nach Vereinbarung.
Foto Wappen der Präfektur des Päpstlichen Hauses: (c) Ulrich Nersinger
© 2012 www.kath.net