Urteil zum Beschneidungsverbot wird nicht bleiben

14. Juli 2012 in Deutschland


Marx: Das Judentum hat auch in Deutschland einen Anspruch auf Religionsfreiheit.


München (www.kath.net/ KNA)
Der Münchner Erzbischof Reinhard Kardinal Marx ist überzeugt, dass männliche Kleinkinder in Deutschland auch künftig aus religiösen Gründen straffrei beschnitten werden können. Das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichts werde in der Angelegenheit «nicht das letzte Wort gewesen sein», sagte Marx am Donnerstagabend beim Jahresempfang seines Erzbistums in München. Das Judentum habe auch in Deutschland einen Anspruch auf Religionsfreiheit.

Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung aus religiösen Gründen als strafbare Handlung gewertet. Religionsfreiheit und Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie eine spätere eigene Entscheidung des Kindes abwarteten, urteilten die Richter.

Jüdische, muslimische Organisationen und Kirchen kritisierten die Entscheidung massiv. Zustimmung erhielt das Gericht aus Medizinerkreisen, von Kinderschutzorganisationen und Freidenkerverbänden.

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