
12. Juli 2012 in Österreich
Trotz "gesellschaftlichen Wandels" sieht Verfassungsgerichtshof Verbot mit öffentlichem Interesse an Wochenendruhe gerechtfertigt
Wien (kath.net/KAP) Das Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen in Österreich ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. "Auch wenn ein gesellschaftlicher Wandel eingetreten ist, könne das Verbot noch immer mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung und Erhaltung der Wochenendruhe gerechtfertigt werden", teilte der VfGH auf seiner Website (www.vfgh.gv.at) am Mittwoch mit.
Mehrere Geschäftsleute, darunter der einer breiten Öffentlichkeit bekannte Baumeister "Mörtel" Richard Lugner, hatten sich zuvor mit einer entsprechenden Beschwerde an den VfGH gewandt.
Wörtlich heißt es in der VfGH-Entscheidung: "(...) Der Umstand, dass (...) an einigen bestimmten Wochenenden im Jahr eine starke Nachfrage nach offenen Handelsgeschäften besteht, macht den Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit angesichts der Möglichkeit, an Samstagen bis 18 Uhr offen zu halten, jedoch nicht unverhältnismäßig."
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