
11. Juni 2012 in Deutschland
Erzdiözese Freiburg ´bittet´, den Aufruf zu wiederverheiratet Geschiedenen nicht zu unterschreiben. Generalvikar Keck: Eine Positionierung zum jetzigen Zeitpunkt halten wir für kontraproduktiv.
Freiburg (kath.net) Ausdrücklich muss ich Sie darauf hinweisen, dass unsere Erzdiözese keine generelle und undifferenzierte Praxis billigen kann, die eigenmächtig gegen Vorgaben der Weltkirche verstößt. Dies schrieb der Freiburger Generalvikar Fridolin Keck an die Priester und Diakone der Erzdiözese Freiburg am vergangenen Freitag mit Bezug auf die Unterschriftenaktion Freiburger Geistlicher. Diese interne Rundmail der Diözese mit Datum vom 8.6.2012 liegt kath.net vor. Aktuell haben 172 Priester und Diakone der Erzdiözese namentlich bekundet: Uns ist bewusst, dass wir damit oft gegen derzeit geltende kirchenrechtliche Vorschriften der römisch-katholischen Kirche handeln, kath.net hat berichtet.
Der Generalvikar bittet aus folgenden Gründen, den Aufruf nicht zu unterzeichnen:
1. Das Dokument vereinfacht die Komplexität des behandelten Themas.
2. Durch die Unterschrift unter dem Dokument bekunden die Unterzeichner, dass sie sich bewusst generalisierend und undifferenziert über das geltende Kirchenrecht hinwegsetzen.
3. Eine in dieser Art vollzogene Positionierung, wie sie in dem Dokument vorgeschlagen wird, ist zum gegenwärtigen Stand des Dialogprozesses unangemessen und nicht hilfreich.
Von Seiten des Ordinariats teilen wir die Grundintention, für wiederverheiratete Geschiedene neue Möglichkeiten der Beheimatung in unserer Kirche zu eröffnen. Dennoch bitte ich Sie im Namen von Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, dieses Dokument nicht zu unterzeichnen, erläuterte Generalvikar Keck. Es sei jedoch unser aller Anliegen, in diesem pastoral drängenden Thema voranzukommen. Ein guter Weg hierzu ist der Dialogprozess, zu dem Erzbischof Dr. Robert Zollitsch in unserer Erzdiözese eingeladen hat. Ich bitte Sie daher, das Anliegen und alles, was Sie dabei bewegt, dort einzubringen. Im Rahmen des Dialogs und besonders in der Diözesanversammlung im Frühjahr 2013 soll und wird der Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen zur Sprache kommen. Eine Positionierung zum jetzigen Zeitpunkt und unter dem Vorzeichen, dass die Unterzeichner sich bewusst über das Kirchenrecht hinwegsetzen, halten wir für kontraproduktiv, so Keck in dem Schreiben des Freiburger Ordinariates.
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