Britischer Premier erteilt biblischen Rat

5. April 2012 in Aktuelles


Cameron: „Was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch!“


London (kath.net/idea) Einen biblischen Rat für eine bessere Gesellschaft hat der britische Premierminister David Cameron seinen Landsleuten ans Herz gelegt. In seiner Osterbotschaft zitiert er das Jesus-Wort „Was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch!“ (Lukas 6,31). Alle profitierten davon, wenn diese Goldene Regel stärker beachtet würde, erklärte der konservative Regierungschef. In der Karwoche erinnerten sich Christen an das Leben, Opfer und Erbe Jesu Christi. Dieser sei ein Mensch „von unvergleichlicher Barmherzigkeit, Großherzigkeit, Gnade, Demut und Liebe“ gewesen. Diese Werte könnten Menschen jeglichen Glaubens wie auch Ungläubige schätzen und bewundern. Sie prägten Großbritannien - als ein tolerantes, großmütiges und fürsorgliches Land.

Premierminister hofft auf Fürbitte

Bei einem Osterempfang in seinem Amtssitz in der Londoner Downing Street am 3. April sagte Cameron der Zeitung The Times zufolge, er hoffe, dass die Bürger für ihn beten. Er habe eine der politisch anstrengendsten Wochen hinter sich mit Auseinandersetzungen um den neuen Haushalt, Parteispenden und Panikkäufen von Treibstoff. Cameron sagte, das Land brauche feste Werte, die in der Bibel gründeten wie Mitgefühl, Achtung, Verantwortung und Toleranz. Um diese Werte zu leben, müsse man freilich nicht unbedingt Christ sein – „aber es hilft“, so der Anglikaner.

„Eheschließung“ für Homosexuelle

Vor Vertretern der Kirchen und Religionsgemeinschaften beharrte Cameron auf seinem Vorhaben, im kommenden Jahr eine standesamtliche „Eheschließung“ für Homosexuelle einzuführen, um die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gleichzustellen. Daran hat es Kritik aus den Kirchen gegeben. Für ihre Sorge, dass Pfarrer verpflichtet werden könnten, solche Partnerschaften zu besiegeln, gibt es laut Cameron keinen Grund. In Großbritannien wird die Ehe bei einer kirchlichen Trauung auch in das staatliche Ehestandsregister eingetragen. Ein Gang zum Standesamt entfällt.


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