Pariser Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen Scientology

4. Februar 2012 in Aktuelles


Führende Scientology-Mitglieder wegen bandenmäßigen Betrugs zu Geldstrafen verurteilt.


Paris (www.kath.net/ KAP)
Ein französisches Berufungsgericht hat die in erster Instanz ausgesprochenen Strafen gegen führende Scientology-Mitglieder wegen bandenmäßigen Betrugs bestätigt. Die beiden Organisationen, das "Celebrity Center" und die Scientology-Buchhandlung, wurden Medienberichten zufolge am Donnerstag in Paris zu 400.000 Euro und 200.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Fünf führende Mitglieder der Organisation wurden zu Haftstrafen auf Bewährung und Geldbußen bis zu 30.000 Euro verurteilt.

Scientology kündigte laut den Berichten an, das Verfahren jetzt vor den Kassationshof als oberste Berufungsinstanz bringen zu wollen. Sektenopfer-Organisationen äußerten sich erfreut über die Entscheidung. Erstmals sei Scientology als Organisation wegen bandenmäßigen Betrugs verurteilt worden.

Der Organisation wurde vorgeworfen, Mitgliedern unter Ausnutzung ihrer Verwundbarkeit fünfstellige Geldsummen abgenommen zu haben. Das Verfahren hatte sich über 13 Jahre hingezogen. Anwälte und Angeklagte von Scientology hatten zuletzt an der Berufungsverhandlung nicht mehr teilgenommen. Sie protestierten damit gegen die nach ihrer Ansicht ungerechte Behandlung. Anträge zu Verfahrensfragen, mit denen die Rechtmäßigkeit des Berufungsprozesses infragegestellt wurde, hatte das Gericht allesamt abgelehnt.

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Foto: Cover des Buches von Jeanette Schweitzer, Der Apparat: Meine Jahre bei Scientology


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