Menschenrechtsgericht billigt Priestergewerkschaft in Rumänien

1. Februar 2012 in Chronik


Das orthodoxe Erzbistum Oltenia (Kleine Walachei) hatte sich den Plänen zur Gewerkschaftsgründung widersetzt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied dafür


Straßburg (kath.net/KNA) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof erklärt die Gründung einer orthodoxen Priestergewerkschaft in Rumänien für rechtmäßig. Ein entsprechendes Verbot verstoße gegen das Recht auf Gewerkschaftsfreiheit, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg.

2008 hatten 35 Mitglieder Kleriker und Laienangestellte der rumänisch-orthodoxen Kirche eine Gewerkschaft gründen wollen. Das Erzbistum Oltenia (Kleine Walachei) widersetzte sich den Plänen.

Staatliche Stellen und Gerichte erkannten zwar zunächst die Gewerkschaft an. Im Berufungsverfahren wurde die Gründung jedoch gerichtlich untersagt. Die rumänischen Richter entschieden, die Statuten der orthodoxen Kirche sähen keine Gewerkschaften vor.

Der Menschenrechtsgerichtshof entschied nun, Priester und Laien, die von der orthodoxen Kirche in Rumänien beschäftigt werden, erhielten ihr Gehalt hauptsächlich vom Staat. Sie seien sozialversicherungspflichtig. Die Verträge könnten daher nicht so eingestuft werden, als stünden sie völlig außerhalb des Zivilrechts. Dies gelte besonders für die Laien. Einschränkungen der Gewerkschaftsrechte dürfe es nur in besonderen Ausnahmefällen geben. Das Verbot sei daher unverhältnismäßig. Die Kläger erhielten 10.000 Euro Entschädigung zugesprochen.

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