Vatikan approbiert liturgische Elemente des Neokatechumenats

20. Jänner 2012 in Aktuelles


Der Vatikan hat bestimmte liturgische Elemente der neokatechumenalen Bewegung approbiert.


Vatikanstadt (kath.net/KAP/red) Der Vatikan hat bestimmte liturgische Elemente der neokatechumenalen Bewegung approbiert. Mit einem am Freitag veröffentlichten Dekret billigte der Päpstliche Laienrat diejenigen "Zelebrationen, die im Katechetischen Direktorium des Neokatechumenalen Weges enthalten sind, sofern sie nicht bereits aufgrund ihrer Charakteristik in den liturgischen Büchern der Kirche normiert sind". Das teilte das vatikanische Presseamt mit.

Bereits im Mai 2008 hatte der Laienrat das Statut der 1964 in Spanien gegründeten Geistlichen Gemeinschaft der Neokatechumenalen approbiert. Ende Dezember 2010 hatte die Behörde dann, in Abstimmung mit der Glaubenskongregation, ihre Zustimmung auch für das "Katechetische Direktorium" als gültigem und verbindlichem Hilfsmittel für die Katechese der Gemeinschaft erteilt.

Zu den Besonderheiten der neokatechumenalen Liturgie gehört unter anderem, dass die Gruppen ihre oft mehrstündigen Gottesdienste bereits am Samstagabend im geschlossenen Kreis feiern. Beanstandet wurde in der Vergangenheit mitunter, dass die Neokatechumenalen sich nicht genügend in das Leben der territorialen Pfarrgemeinden eingliederten, sondern ein gewisses Eigenleben führten. Papst Benedikt XVI. hatte die Gemeinschaft und ihren Gründer Kiko Arguello wiederholt aufgefordert, die Aktivitäten in Abstimmung mit dem jeweiligen Ortsbischof durchzuführen.

„Um eine erneuerte Annäherung an den Reichtum des sakramentalen Lebens seitens Menschen zu begünstigen, die sich von der Kirche entfernt oder keine angemessene Ausbildung erhalten haben“, so Benedikt XVI. vor den 7.000 Angehörigen des Neokatechumenalen Wegs bei der Audienz am heutigen Vormittag in der Aula „Paolo VI“, „können die Neokatechumenalen die Sonntagsliturgie in der kleinen Gemeinschaft nach der ersten Vesper des Sonntags entsprechend den Dispositionen des Ortsbischofs feiern“.

Gleichzeitig betonte der Papst, dass jede Eucharistiefeier ein Wirken des einzigen Christus zusammen mit seiner einzigen Kirche sei. Daher sei sie wesentlich für alle offen, die zur Kirche gehörten. Dieser „öffentliche Charakter“ der heiligen Eucharistie komme in der Tatsache zum Ausdruck, „dass jede Feier der heiligen Messe letztlich vom Bischof als Mitglied des Bischofskollegiums geleitet wird, der für eine bestimmte Ortskirche verantwortlich ist“.

Die Feier der kleinen Gemeinschaften als in den Statuten des Wegs approbierte Besonderheit „hat die Aufgabe, all jenen, die den neokatechumenalen Weg beschreiten, zu helfen, die Gnade wahrzunehmen, in das heilbringende Geheimnis Christi eingegliedert zu sein“. Gleichzeitig müsse die fortschreitende Reifung des Glaubens des Einzelnen und der kleinen Gemeinschaft ihre Eingliederung in das Leben der großen kirchlichen Gemeinschaft begünstigen, die in der Liturgiefeier der Pfarrei ihre ordentliche Form habe.

Auch während des „Wegs“ ist es für Benedikt XVI. wichtig, sich bei der Feier der Liturgie, dem wahren Ort der Einheit aller, nicht von der Pfarrgemeinde zu trennen. Der Papst erinnerte daran, dass das II. Vatikanische Konzil die Liturgie als Werk Christi, des Priesters, und seines Leibes, der Kirche, definiere. In diesem Sinne „ist das Werk Jesu, des Herrn, der wahre Inhalt der Liturgie und auch Werk der Kirche, die sein Leib und so ein einziges Subjekt mit Christus ist“.


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