Organspende als Akt der Nächstenliebe?

11. Oktober 2011 in Kommentar


Ein Dialogangebot an die Bischöfe Gebhard Fürst und Anton Losinger. Ein Gastkommentar von Marcus Knaup


Wien (kath.net) Organspende ist ein „Akt der Nächstenliebe“. Mit dieser auf den ersten Blick einleuchtenden Aussage wird gegenwärtig Gebhard Fürst, Bischof des Bistums Rottenburg-Stuttgart und Vorsitzender der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz, zitiert. Engagiert legt er mit einem Verweis auf den Katechismus der Katholische Kirche nach: Die Organspende „solle als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden.“ Der Bischof beklagt in diesem Zusammenhang eine mangelnde Bereitschaft zur Organspende. Es bestehe eine ernstzunehmende „Kluft zwischen Angebot und dem Bedarf an Spenderorganen“. Und mit Nachdruck gibt er zu bedenken: „Im Durchschnitt beträgt die Wartezeit etwa sechs Jahre, bevor ein passendes Organ zur Verfügung steht. Bereits ein Drittel der Patienten sterben aufgrund mangelnder Organe und somit zu langer Wartezeiten. Die Zahl der postmortal gespendeten Organe ist nicht signifikant gestiegen.“ Bischof Anton Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, springt ihm zur Seite und macht den Vorschlag, die organisatorischen Bedingungen in den Krankenhäusern zu verbessern, um diesem Mangel an Spendenbereitschaft Abhilfe zu schaffen. Das angebliche Problem beschreibt er folgendermaßen: „Dazu zählen: keine angemessene Kostenerstattung für die Krankenhäuser, Arbeitsüberlastung, ungewohnte Abläufe oder auch die Scheu und Unsicherheit aufgrund mangelnder Ausbildung, mit den Angehörigen über eine Organspende sprechen zu müssen.“

Keine Frage: Die von den Bischöfen ins Spiel gebrachten Begriffe „Nächstenliebe“ und „großherzige Solidarität“ klingen gut. Aber ist die Praxis der Organspende deshalb auch schon „gut“ zu nennen? Rechtfertigt der Mangel an potenziellen Organspendern eine Berufung auf das christliche Gebot der Nächstenliebe? Können die Bischöfe tatsächlich von „postmortal“ gespendeten Organen sprechen? Also: Stimmt die vorausgesetzte Bestimmung des Todeszeitpunktes?

Im 20. Jahrhundert kam es zu einer neuen Definition, ab wann ein Mensch eigentlich tot ist. Neu war, dass der Hirntod der Tod des ganzen menschlichen Lebewesens sein sollte, wobei Atmung und Herztätigkeit noch weiter aufrecht erhalten werden konnten. Wie kam es dazu? Bekanntlich gab es im letzten Jahrhundert viele medizinische Neuerungen, die mit technischen Entwicklungen zusammenhängen. Hierzu gehört, dass es seit Ende der 1950er Jahre in der Medizin als machbar galt, mit Hilfe von Respiratoren Menschen über einen längeren Zeitraum beatmen zu können. Dies war ein großer Fortschritt. Sehr schnell wurden auch einige Schattenseiten deutlich: Tonangebende Forscher wie die beiden Franzosen Mollaret und Goulon stellten in diesem Zusammenhang fest, dass es zu Situationen kommen kann, in denen die Atmung eines Menschen durch die neue Technik gewährleistet werden konnte, auch das Herz weiter in der Brust schlägt, aber keine zerebralen Lebensäußerungen mehr auszukundschaften sind. Der medizinische Fachterminus für eine solche Situation lautete „Coma depassé“, ein Wort, das sehr bald zum medizinischen Alltagsbegriff wurde. Für unsere Frage ist von Belang, dass diese Menschen auf gar keinen Fall als tot betrachtet wurden. Es waren Patienten.

- Im Spätsommer des Jahres 1968 veränderte sich dann Einiges. Ein Gremium der Harvard Medical School in den USA (in dem neben Medizinern auch Juristen, Ethiker und Theologen anzutreffen waren) korrigierte die Einstellung zum Coma depassé: Diese Patienten galten nun nicht mehr als komatös, sondern als tot. Lebendigkeit wurde darauf verkürzt, was im Gehirn noch möglich oder eben nicht mehr möglich ist. Damit man in den Krankenhäusern den Hirntod auch identifizieren konnte, kam man darüber überein, dass es keine für die Mediziner erkennbaren Vollzüge des Zerebrums mehr geben sollte. Das war noch nicht das einzige Kriterium. Es durfte außerdem nicht mehr zu Spontanatmung und Reflexen kommen. Das Umwälzende sollten wir dabei nicht überlesen: Menschsein sollte beendet sein, wenn Hirnprozesse nicht mehr diagnostizierbar waren. Also: Der Tod eines Teils von uns (meros), nämlich des Gehirns, sollte dasselbe sein wie der Tod des ganzen menschlichen Organismus. War diese Diagnose einmal gestellt, brauchten lebenserhaltende Schritte nicht weiter fortgesetzt werden. Durch dieses strategische Vorgehen allerdings, so ein weitsichtiger Hinweis von Hans Jonas, war zudem ein Weg eröffnet, den Interessen der Transplantationsmedizin zu dienen (vgl. Jonas, H.: Technik, Medizin und Ethik. Zur Praxis des Prinzips Verantwortung. Frankfurt a. M. 1987. S. 220, 224).

- Es geht den Bischöfen Losinger und Fürst darum, dass die Mediziner möglichst viele und möglichst gute („lebensfrische“) Organe zur Verfügung gestellt bekommen. Autoren wie sie, die das Hirntodkonzept begrüßen, versuchen hier normalerweise zu beschwichtigen und spielen diesen Zusammenhang herunter oder bestreiten ihn gänzlich. Die damals getroffene Festlegung sei nicht von sachfremden Interessen diktiert gewesen, sondern sei aus sinnvollen medizinischen Gründen („zum Wohle der Patienten“) so zuwege gebracht worden. Selbst bei Peter Singer, der bekanntlich in Fragen des menschlichen Lebensschutzes sehr kontroverse Diskussionen ausgelöst hat, ist zu lesen: „Die Veränderung des Todesbegriffs, die diese Menschen [die „Hirntoten“, M. K.] aus der moralischen Gemeinschaft ausgeschlossen hat, war eine der ersten in einer Reihe dramatischer Veränderungen unserer Vorstellung von Leben und Tod" (Singer, P.: Leben und Tod: der Zusammenbruch der traditionellen Ethik. Erlangen 1998. S. 28).

- Man verständigte sich, so Hans Jonas wie Peter Singer, darauf, dass Patienten fortan Hirntote sein sollten. Für die Transplantationsmedizin eröffneten sich dadurch, wie gesagt, ganz neue Chancen. Ein anderer Grund war laut Jonas, den emotionalen und finanziellen Aufwand für die Pflege irreversibel komatöser Patienten herunterzuschrauben. In Tote muss man nicht mehr Zeit und Geld investieren! Wartet man so lange, bis sämtliche Lebensvollzüge des Organismus erloschen sind, kann ein Organ wie unser Herz nicht mehr transplantiert werden. Im Bericht des Harvard-Komitees, der 1968 im Journal of the American Medical Association der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, heißt es dementsprechend: „Veraltete Kriterien für die Definition des Todes können zu einer Kontroverse bei der Beschaffung von Organen für Transplantationen führen.“ (Zit. nach: Singer, P.: Leben und Tod: der Zusammenbruch der traditionellen Ethik. Erlangen 1998. S. 30) Nach Peter Singer verlief die Neudefinition des Hirntodes deshalb so unproblematisch, da sie „den hirntoten Patienten und Patientinnen nicht schadete und alle anderen davon profitierten“ (Ebd. S. 31). Ersteres soll im Folgenden bestritten werden, denn den wirklichen Tod eines Menschen herbeizuführen, kann beschönigend als „Schaden“ bezeichnet werden. Im zweiten Punkt stimme ich Singer voll und ganz zu: „Solche Menschen als tot zu definieren, war eine bequeme Methode, die Probleme ihrer Behandlung zu umgehen.“ (Ebd. S.37)

Im Winter 1997 kam es dann in Deutschland zu der bis heute geltenden Regelung. Der Deutsche Bundestag beschloss in Übereinstimmung mit dem Bundesrat das „Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz-TPG)“, in dem die Organentnahme von Gehirntoten wie auch die Organentnahme bei Lebenden geregelt ist. Das TPG untersagt, Geschäfte mit Organen zu machen. Niemand darf sich an den Organen anderer Menschen bereichern. Es benennt detaillierte Regeln und Voraussetzungen für eine Organentnahme in Deutschland. Freilich kommt das TPG auch nicht darum herum, offen zu legen, was mit dem Begriff „Gehirntod“ eigentlich gemeint ist. Wann also ist ein Mensch hirntot? Gehirntod ist laut TPG der „endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“. Bei Peter Singer ist folgende Äußerung zu finden, der ich gerne zustimmen möchte: „Die Konsequenzen dieser Neudefinition des Todes waren so eindeutig erwünscht, dass sie kaum Widerstand hervorrief und fast allgemein anerkannt wurde. Dennoch war sie von Anfang an anfechtbar. Probleme lassen sich kaum jemals durch eine Neudefinition lösen, und dieser Fall war keine Ausnahme.“ (Singer, P.: Leben und Tod: der Zusammenbruch der traditionellen Ethik. Erlangen 1998. S. 56).

- Ganz offensichtlich haben die neuen Ideen auch vor der Deutschen Bischofskonferenz nicht halt gemacht, die nicht zu merken scheint, dass Menschsein hier mit Hirnfunktionen gleichgesetzt wird, weshalb die Bischöfe davon sprechen, der Hirntod sei der „Zerfall des ganzmenschlichen Lebens“ (Deutsche Bischofskonferenz: Katholischer Erwachsenenkatechismus. Zweiter Band. Leben aus dem Glauben. Freiburg/ Basel/ Wien 1995. S. 316). Wenn der Hirntod eingetreten sei, sei es völlig in Ordnung, auch Organe zu entnehmen. Ganz ähnlich wird es auch in der gemeinsamen Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz Gott ist ein Freund des Lebens aus dem Jahr 1989 formuliert. Weil mit dem Tod des Gesamthirns die Steuerung der leib-seelischen Einheit des Organismus ihr Ende erreicht habe, sei der Hirntod klarerweise auch der Tod der menschlichen Person (Gott ist ein Freund des Lebens. Trier 1989. S. 104).

- Wir haben schon gesehen, dass es eine beliebte der Strategie der deutschen Bischöfe ist, in diesen Fragen auf die christliche Nächstenliebe zu verweisen. Im von ihnen verantworteten Erwachsenenkatechismus berufen sie sich zu Unrecht auf den Katechismus der Katholischen Kirche, der den Weg der Lebendspende im Blick hat und betont, dass es selbst dann sittlich unzulässig ist, „die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen […], wenn es dazu dient, den Tod anderer Menschen hinauszuzögern“ (KKK Kap. 2296).

- Die Befürworter des Hirntodkriteriums - also auch jene Bischöfe, die kräftig Werbung für Organspendeausweise machen - erwähnen in den meisten Fällen nicht, dass es weltweit keine einstimmige Definition gibt, was eigentlich Hirntod sein soll. In der Literatur kann man auf Annahmen treffen, wonach es über dreihundert verschiedene Festlegungen gibt. Das ist nun wirklich nicht wenig und es ist angesichts dessen nicht von der Hand zu weisen, dass ein lieber Angehöriger von Ihnen oder Sie selbst in einem Krankenhaus dieser Welt für tot erklärt werden könnten, während andere Ärzte durchaus noch davon überzeugt wären, einen Patienten und keinen Leichnam vor sich zu haben, dem die ärztliche Fürsorge ebenso wie sein Einkommen oder seine Rente zuzukommen hat. Auch wenn es darum geht, sehr kranken Menschen die Lebenschancen zu optimieren, und darum geht es wohl auch den Bischöfen Fürst und Losinger, dürfen nicht andere Menschen für tot erklärt werden.

- Detelf B. Linke hat in der Diskussion darauf aufmerksam gemacht, dass bei einem Hirntoten mindestens noch 97 Prozent des Organismus lebendig sind. Es ist also auch aus naturwissenschaftlicher Perspektive unsinnig, einen solchen Organismus für tot zu erklären. Dieser Organismus ist noch nicht zusammengebrochen und zeigt noch eine Reihe von Lebensäußerungen. Er ist noch lebendig und wird noch von einem Lebensprinzip durchwaltet. Und das bedeutet ganz konkret, dass es sich bei Hirntoten um sterbende Menschen und nicht um Sachen handelt. Viele organismische Vollzüge bestehen bei Hirntoten in vielen Fällen nicht nur ein paar Stunden, sondern über viele Wochen. Anders als bei Leichen können hier keine Leichenflecke, Kälte und Steifheit ausgemacht werden. Wichtig ist aber auch, was alles noch vorhanden ist: z. B. der zur Lebendigkeit von Organismen gehörende Metabolismus. Die Totgesagten verarbeiten noch Nahrung und produzieren Ausscheidungen. Hirntote haben noch einen Herzschlag und ihre Verletzungen können heilen. Ihre Körpertemperatur kann ansteigen. In der Sonne (oder unter der Höhensonne) würde die Haut von Hirntoten auch noch Urlaubsbräune bekommen. Bei Toten ist dies alles bisher nicht beobachtet worden.

- Hirntote Männer können noch Erektionen haben, so dass sie unter bestimmten Umständen noch in der Lage wären, Kinder zu zeugen. In Zeiten von Viagra mutet es befremdlich an, dass Ärzte, bei denen selbst eine Potenzstörung vorliegen könnte, solche Patienten für tot erklären, die wohl weniger Schwierigkeiten hätten, Nachwuchs zu zeugen als diese Ärzte selbst. Und anders als bei nicht wenigen Frauen, die keine Kinder austragen können, ist dies durch den Hirntod bekanntlich nicht ausgeschlossen. Verteidiger des Hirntodkonzepts müssen hierzu freilich auch Stellung beziehen. Schlake und Roosen raten von einer „metaphysischen Verklärung einfacher Lebensvorgänge“ (Schlake, H.-P./ Roosen, K.: Der Hirntod als der Tod des Menschen. Würzburg 22001. S. 85) ab. Wir hätten es ihrer Ansicht nach mit einer „residuale[n] Lebensform [zu tun], welche sich auf der Ebene primitiver vegetativer Restfunktionen verwirklicht“ (Ebd. S. 85). In beiden Zitaten fallen immerhin die Begriffe „Lebensvorgänge“ und „Lebensform“ auf. Gerade diese Begriffe verweisen doch darauf, dass wir es mit Lebewesen und nicht mit Toten zu haben.

- Nicht selten kommt es vor, dass Menschen, die als hirntot gelten, ihre Arme hochheben und Gehbewegungen unternehmen. Befürworter des Hirntodkonzeptes erklären, dass diese Phänomene lediglich „auf der Ebene von Rückenmark, Nerven und Muskulatur“ stattfinden. Sollen dies wirklich keine Lebensäußerungen sein? Warum wird hier Lebendigkeit abgesprochen? Und noch etwas sollten wir bedenken: Im Hinblick auf die „Hirntoten“ gilt es sich klar zu machen, dass es grober Unfug ist zu sagen, jemand sei lebendig und tot. Das mag einfältig klingen, ist aber bei weitem nicht selbstverständlich, wie das folgende Zitat von Markus Unnewehr zeigt: „Tote menschliche Körper im Hirntod werden allein zum Zweck der Organspende weiter am ‚Leben’ erhalten“ (Unnewehr, M.: Totes Herz, totes Hirn, toter Mensch. Medizinische Aspekte des Todes. In: Una Sancta. Zeitschrift für ökumenische Begegnung 3 (2006). S. 197). Durch Definitionsakrobatik darf niemand für tot erklärt werden, der es gar nicht ist. Es ist offensichtlich, so selbst Peter Singer, „dass Hirntote nicht wirklich tot sind“ (Singer, P.: Leben und Tod: der Zusammenbruch der traditionellen Ethik. Erlangen 1998. S. 40). Mit einer „postmortalen Spende“, wie Bischof Fürst meint, hat die Organspende nichts zu tun. Eine Berufung auf die christliche Nächstenliebe zur Steigerung der Spendenbereitschaft, wie wir sie bei den deutschen Bischöfen vorfinden können, ist also blanker Hohn. Wahrheit ist keine Frage des munteren Definierens.

- Einige Neurobiologen betonen hinsichtlich dieser brisanten Frage, dass alle Organe zur Erhaltung des Organismus beitragen, es keine nennenswerte Rangordnung der Organe gebe und das Zerebrum demnach auch nicht die alles entscheidende Instanz für die Aufrechterhaltung unserer Lebensvollzüge sei. Niemand spreche beim Nierenversagen vom Nierentod bzw. dem Tod eines lieben Mitmenschen. Warum diese Sonderrolle für das Gehirn? Tot sei ein Organismus erst dann, wenn der gesamte Organismus zusammenbreche.

Der überwiegende Teil der Autoren, die das Hirntodkonzept begrüßen, verortet mentale Lebensäußerungen im Zerebrum bzw. erklärt, Hirnprozesse und mentale Lebensäußerungen seien schlicht und einfach dasselbe. Haben die Bischöfe da vielleicht etwas überlesen? Oder den Katechismus nicht richtig studiert? Andere Autoren legen dar, dass Hirntote nicht mehr beseelt sind, da hier ja das Wesentliche dieser Menschen fehlen würde. Hinter diesen Aussagen steckt eine leichtsinnige Leibvergessenheit. Die aufgezählten Lebensäußerungen der „Hirntoten“ sind ohne eine „dynamische Autoorganisation und Integration des ganzen lebenden Organismus“ (Seifert, J.: Das Leib-Seele-Problem und die gegenwärtige philosophische Diskussion. Eine systematisch-kritische Analyse. Darmstadt 21989. S. 242) nicht zu erklären und unterscheiden sich vom bloßen Dasein eines Steines oder eines Planeten. Wir müssen davon ausgehen, dass die Totgesagten noch leben. Der Organismus hat noch Form, Struktur und Dauer.

Im Alltag machen wir immer wieder die Erfahrung, dass in der Begegnung von Menschen nicht das Gehirn oder das Bewusstsein von Menschen im Vordergrund steht, sondern der Leib. Unser Leib eröffnet uns die Möglichkeit, einander zu begegnen. Der Leib ist unsere Brücke zum Anderen, ermöglicht Kommunikation. Hieran ließe sich in dieser Frage anknüpfen. Auch der irreversibel komatöse Mensch begegnet mir in seiner Leiblichkeit. Wenn ich seine Hand ergreife, fühlt sie sich ganz sicher anders an als die Hand einer Leiche im Sarg. Solange noch nicht sämtliche Vitalfunktionen erloschen sind, haben wir es noch mit einem Leib zu tun. Und diesen gilt es zu achten.

- Wenn Menschen für hirntot erklärt werden, ist der Sterbeprozess eingeläutet. Das Sterben eines Menschen gehört zum Leben. Das ist doppeldeutig: Zum einen besagt dies die einfache Tatsache, dass jedes Lebewesen einmal sterben muss. Sie, ich und Befürworter des Hirntodkonzeptes eingeschlossen. Zum anderen ist damit gemeint, dass derjenige, der stirbt, eben noch nicht zum Kreis der Verstorbenen zählt und Sterben mehr ist, als dass ein Organ unseres Organismus seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Josef Seifert benennt drei wichtige ontische und epistemologische Aspekte des Todes, die in der Hirntoddefinition übersehen werden: „Sie verkennt die objektive ontische Struktur des Todes und identifiziert den seinem Wesen nach nicht direkt empirisch feststellbaren Tod mit dem irreversiblen Zusammenbruch der Gehirnfunktion. […] Sie vergisst zweitens zumindest unser Nichtwissen bezüglich des zeitlichen Zusammenfallens des ‚Hirntods’ mit dem wirklichen Tod und verkennt dabei, dass sich der ontische Tod überhaupt nicht direkt messen oder auch bloß wahrnehmen lässt. […] Sie verkennt schließlich auch die starken Gründe, die gegen ein solches zeitliches Zusammenfallen des Hirntods mit dem wirklichen seinsmäßigen Tod sprechen […]“ (Seifert, J.: Das Leib-Seele-Problem und die gegenwärtige philosophische Diskussion. Eine systematisch-kritische Analyse. Darmstadt 21989. S. 246).

- Die Frage, wann ein Mensch tot ist, darf nicht nach Opportunitätsmaßstäben ausgemacht werden. Das gilt gerade auch für engagierte Bischöfe. Wir können sagen: Ein Mensch ist tot, wenn sämtliche Lebensvollzüge seines Organismus aufgehoben sind, dieser Organismus also keine Entelechie, keine Seele, mehr hat. Auch mit Unterstützung von Computern und bildgebenden Verfahren lässt sich nicht angeben, wann dies genau ist. Diese Unklarheit, so Jonas, „das letztliche Nichtwissen um die genaue Grenze zwischen Leben und Tod – sollte der Lebensvermutung den Vorrang geben und der Versuchung der pragmatisch so empfohlenen Totsagung widerstehen lassen“ (Jonas, H.: Brief an Hans-Bernhard Wuermeling. In: Hoff, J./ In der Schmitten (Hrsg.): Wann ist der Mensch tot? Organverpflanzung und Hirntodkriterium. Reinbek bei Hamburg 1994. S. 24 f ).

Zur Feststellung, ob ein Mensch tot ist, müssen wir uns auf maximale Anforderungen verständigen und nicht auf einen minimalen Konsens. Da die Hirntoddefinition eine fragwürdige Setzung ist, sollten sich die deutschen Bischöfe darauf verständigen, auf diese unzureichende Definition zu verzichten.


Marcus Knaup (geb. 1979) studierte katholische Theologie (Diplom), Philosophie und Philosophie der Religion (Magister) in Paderborn und Freiburg. Er hat an der Albert-Ludwigs-Universität im Fach Philosophie über das Leib-Seele-Problem promoviert und ist Mitherausgeber des Sammelbandes Post-Physikalismus (Alber). Freiburg 2011. Seit Sept. 2011 ist er Postulant im Dominikanerorden.


© 2011 www.kath.net