IGFM: Aufarbeitung darf nicht an der Mauer haltmachen!

12. August 2011 in Deutschland


Menschenrechtsorganisation: Endlich auch Stasi-Mitarbeiter im Westen in die Aufarbeitung einbeziehen


Frankfurt am Main (kath.net/pm/red) Anlässlich des Gedenkens an den Bau der Mauer vor 50 Jahren appelliert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) an den Deutschen Bundestag, endlich die Aufklärung der Stasi-Zuträger in der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben und deren Taten in die Aufarbeitung einzubeziehen. Tausende von informellen Mitarbeitern (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) hätten im Westen die Stasi-Grundsätze -„diskriminieren, diskreditieren, verunsichern“ - umzusetzen versucht.

Viele seien dafür zu konspirativen Treffen nach Ostberlin gefahren, hätten für ihre Dienste Geld genommen oder sich sogar mit Orden auszeichnen lassen. Gerade sie hätten ein entscheidendes Stück dazu beigetragen, dass die Freiheits- und Demokratiebewegung in der DDR so lange auf ihre Chance hätten warten müssen, so Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM.

Zahlreiche ehemalige, freigekaufte politische Gefangene und Verfolgte hätten noch im Westen unter Nachstellungen, Drohungen und Einschüchterungen zu leiden gehabt. Solange diese Agenten nicht zur Rechenschaft gezogen worden seien, sei die Aufarbeitung weder abgeschlossen, noch dürften die Stasi-Akten der Öffentlichkeit durch Schließung entzogen werden. Da sich viele dieser ehemaligen IM heute in Sicherheit glaubten, sei nicht auszuschließen, dass Westagenten heute in einflussreichen Stellungen in Behörden, als Berater und Mitarbeiter bei Abgeordneten des Bundes und der Länder arbeiteten, die durch keine Sicherheitsprüfung gelaufen seien. Die IGFM empfiehlt die Einsetzung eines Beauftragten zur Aufarbeitung von DDR-Unrecht für die Länder der ehemaligen Bundesrepublik, an die sich Betroffene vertraulich wenden könnten ohne Gefahr zu laufen, wegen der möglichen Verjährung von den ehemaligen Tätern wegen Verleumdung belangt zu werden. Der Beauftragte müsse im Einvernehmen mit dem Bundesbeauftragten tätig werden.

Die Menschenrechtsorganisation, die in Frankfurt am Main 1972 gegründet wurde und dort ihren Sitz hat, hatte DDR-Staatssicherheitsminister Erich Mielke 1977 zur „Feindorganisation“ erklärt und die vollständige „Aufklärung“ und ihre Zerschlagung angeordnet. Zahlreiche IM wurden eingesetzt, bei den Führungskräften und aktivsten Mitgliedern der IGFM „Merkmale, Verhaltensweisen und Handlungen aufzudecken, mit denen sie in der Öffentlichkeit kompromittiert werden“ können. Entsprechend umfangreicher „Konzeptionen zur operativen Bearbeitung der Feindorganisation“ sollten „kompromittierende Informationen in das politische Umfeld und existenzwichtigen Verbindungen der IGFM“ lanciert werden. Daran beteiligten sich nicht nur IM, sondern auch westdeutsche Journalisten, die sich dafür die angeblichen Beweise persönlich in der DDR abholten und ihre Beiträge mit der Führung des Ministeriums für Staatssicherheit absprachen. Alle Versuche, einen IM in den Vorstand der IGFM einzuschleusen, schlugen hingegen fehl.

Foto: (c) Wikipedia


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