Lombardi: Irischer Nuntiusbrief von 1997 diente nicht der Vertuschung

21. Juli 2011 in Weltkirche


Pater Federico Lombardi, der Pressesprecher des Vatikans, zur irischen Missbrauchskrise. Kath.net dokumentiert den umstrittenen Nuntiusbrief von 1997 in deutscher Übersetzung.


Rom - Dublin (kath.net)
Zu dem von der irischen Regierung aufgesetzten und sich auf die Diözese Cloyne beziehenden Bericht hat nun der Pressesprecher des Vatikan, P. Federico Lombardi, Stellung genommen. Er präzisiert, daß es sich um seine persönlichen Reflexionen handelt, die "in keiner Weise die offizielle Antwort des Heiligen Stuhles darstellen", welcher wiederum "in den angemessenen Formen und Zeiträumen" antworten werde.

Kath.Net dokumentiert die Gedanken von P. Lombardi im Wortlaut in deutscher Sprache in einer eigenen Übersetzung:

Der Bericht der irischen Untersuchungskommission über die Fälle des von Mitgliedern des Klerus begangenen Mißbrauchs Minderjähriger in der Diözese Cloyne, der am 13. Juli 2011 veröffentlicht wurde, hat - so wie jener über die Erzdiözese Dublin, der diesem vorausgegangen war - ein weiteres Mal die Schwere der begangenen Taten ins Blickfeld gerückt, dieses Mal auch für einen relativ aktuellen Zeitraum. Die vom neuen Bericht zur Prüfung gesichtete Zeitspanne reicht in der Tat vom 1. Januar 1996 bis zum 1. Februar 2009. Die irischen Autoritäten haben durch den Nuntius eine Kopie des Berichts nach Rom weitergeleitet, verbunden mit der Bitte um eine Reaktion von Seiten des Heiligen Stuhles; man muß also damit rechnen, daß dieser seine Kommentare und seine Antworten in den angemessenen Formen und Zeiträumen geben wird. Unsererseits halten wir es jedenfalls für opportun, einige Überlegungen zum Bericht und sein Echo zum Ausdruck zu bringen: Überlegungen, die jedoch – wie soeben gesagt - in keiner Weise die offizielle Antwort des Heiligen Stuhles darstellen.

Zunächst erscheint es uns nötig, die intensiven Gefühle des Schmerzes und der Mißbilligung in Erinnerung zu rufen und zu erneuern, die der Papst aus Anlaß seines Treffens mit den Bischöfen Irlands zum Ausdruck brachte, die am 11. Dezember 2009 in den Vatikan gerufen worden waren, um eben im Lichte des damals frisch erschienenen Berichtes über die Erzdiözese Dublin gemeinsam der schwierigen Situation der Kirche in Irland zu begegnen: [kath.net hat berichtet].

Dabei sprach der Papst offen von "Erschütterung und Scham" wegen "der abscheulichen Verbrechen". Es ist daran zu erinnern, daß der Papst eben dann in Folge dieses und eines weiteren Treffens (am 15. und 16. Februar 2010) seinen bekannten und umfassenden Hirtenbrief an die Katholiken Irlands veröffentlicht hat, nämlich am nachfolgenden 19. März 2010 [kath.net hat berichtet], in dem sich die stärksten und aussagekräftigsten Aussagen der Teilhabe an den Leiden der Opfer und ihrer Familien finden, aber auch Aussagen der Erinnerung an die schreckliche Verantwortung der Schuldigen und der Verfehlungen von Verantwortlichen der Kirche in ihren Aufgaben der Leitung und Beaufsichtigung. Eine der konkreten Handlungen im Gefolge des päpstlichen Hirtenbriefes ist die Apostolische Visitation der Kirche in Irland, die sich auf die Visitationen der vier Erzdiözesen, der Seminare und der religiösen Kongregationen bezieht und deren Resultate sich in einem fortgeschrittenen Stadium des Studiums und der Bewertung befinden. [kath.net hat berichtet]

Es ist daher richtig, den vom Heiligen Stuhl bei der wirksamen Ermutigung und Unterstützung aller Bemühungen der Kirche in Irland gezeigten entschiedenen Einsatz anzuerkennen für die "Heilung und die Erneuerung", die notwendig sind, um die mit dem dramatischen Übel der gegenüber Minderjährigen verübten sexuellen Mißbräuche verbundenen Krise definitiv zu überwinden. Genauso richtig ist es, auch den vom Heiligen Stuhl gezeigten Einsatz auf der normativen Ebene anzuerkennen, mit der Klärung und Erneuerung der kirchenrechtlichen Normen betreffend den Bereich der gegenüber Minderjährigen verübten sexuellen Mißbräuche. Bekanntlich waren dabei fundamentale Etappen das Motu proprio aus dem Jahre 2001, die Vereinheitlichung der Kompetenzen bei der Kongregation für die Glaubenslehre und die nachfolgenden Aktualisierungen bishin zur Promulgation der neu formulierten Normen im Juli 2010. [kath.net hat berichtet].

Was die entferntere Vergangenheit betrifft, so hat in diesen Tagen ein Brief aus dem Jahre 1997, also von vor 14 Jahren, besondere Resonanz gefunden, der nämlich in dem neuen Bericht wiedergegeben ist, aber schon im Januar 2010 publiziert worden war [kath.net hat berichtet]. Dieser vom damaligen Nuntius in Irland an die Bischofskonferenz adressierte Brief, mit dem auf Basis der von der Kongregation für den Klerus erhaltenen Anweisungen hervorgehoben wurde, daß das Dokument "Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response" („Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche“) zu Einwendungen führte, weil es Aspekte enthielt, deren Übereinstimmung mit der universalen kirchenrechtlichen Gesetzgebung in Frage stand. Mit Recht darf erinnert werden, daß dieses Dokument nicht als offizielles Dokument der Bischofskonferenz an die Kongregation übersandt worden war, sondern als "Report of the Irish Catholic Bishops’ Advisory Committee on Child Sexual Abuse by Priests and Religious“ („Bericht des Beirates der irischen katholischen Bischöfe betreffend sexuellen Kindesmißbrauch durch Priester und Ordensleute“) und in seiner Einleitung festhielt: "Dieses Dokument ist weit entfernt davon, das letzte Wort dafür zu sein, wie die Fragen gelöst werden, die gestellt wurden." Daß die Kongregation dazu Einwände präsentierte, war daher verstehbar und legitim, wenn auch die Kompetenz Roms berücksichtigt wird, was die kirchlichen Gesetze betrifft. Und auch wenn man über die Angemessenheit der damaligen römischen Intervention im Verhältnis zur Schwere der irischen Situation diskutieren kann, gibt es keinen Grund, diesen Brief als Absicht zur Vertuschung der Mißbrauchsfälle zu interpretieren. In Wirklichkeit warnte man vor dem Risiko, daß Maßnahmen getroffen würden, die sich später aus dem Blickwinkel des Kirchenrechtes als anfechtbar oder ungültig erwiesen und so genau das Ziel wirksamer Bestrafungen zunichte machen würden, was sich die irischen Bischöfe aber vorgenommen hatten.

Gleichzeitig ist in dem Brief absolut nichts enthalten, was wie eine Einladung zur Mißachtung der staatlichen Gesetze klingt. Im selben Zeitraum drückte sich der damaligen Präfekt der Kongregation für den Klerus, Darío Kardinal Castrillón Hoyos, beim Treffen mit den irischen Bischöfen so aus: "Die Kirche darf durch ihre Hirten in absolut keiner Weise den legitimen Weg der staatlichen Gerechtigkeit behindern, während sie gleichzeitig die regulären kirchenrechtlichen Verfahren einleitet" (Rosses Point, Sligo, 12. November 1998). Die Einwände, auf die sich der Brief betreffend die verpflichtende Anzeige bei den staatlichen Autoritäten ("mandatory reporting”) bezog, richteten sich gegen kein solches staatliches Gesetz, weil dieses in Irland damals nicht existierte (und die Vorschläge, es einzuführen, waren aus verschiedenen Gründen im selben staatlichen Bereich Diskussionsgegenstand). Deshalb erweist sich die Schwere gewisser an den Vatikan gerichteter Kritiken als merkwürdig, als ob der Heilige Stuhl schuldig wäre, solchen Vorschriften keine kirchenrechtliche Verbindlichkeit gegeben zu haben, für welche ein Staat keine Notwendigkeit sah, die zivilrechtliche Verbindlichkeit zu verleihen! Beim Anrechnen schwerwiegender Verantwortlichkeit dem Heiligen Stuhl gegenüber für das, was in Irland passiert ist, scheinen im übrigen solche und ähnliche Anschuldigungen weit über das hinauszugehen, was im Bericht selbst behauptet wird (der bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten ausgeglichenere Töne verwendet), und zeigen das Unwissen darüber, was der Heilige Stuhl im Laufe der Jahre effektiv getan hat, um zur wirksamen Bewältigung des Problems beizutragen.

Zusammengefaßt: so wie es verschiedene irische Bischöfe erklärt haben, zeigt die Veröffentlichung des Berichtes über die Diözese Cloyne eine neue Etappe des langen und mühsamen Weges der Suche nach der Wahrheit, der Buße und Reinigung, der Heilung und Erneuerung der Kirche in Irland, der gegenüber sich der Heilige Stuhl überhaupt nicht fremd fühlt, sondern an ihr teilhat mit Solidarität und mit dem Einsatz auf verschiedene Weisen, an die wir soeben erinnert haben.


Weiterhin dokumentiert kath.net den Brief des damaligen Nuntius in Irland, Luciano Storero, vom 31.Januar 1997:

APOSTOLISCHE NUNTIATUR IN IRLAND, Nr. 808/97
Dublin, 31 .Januar 1997

Streng vertraulich

Eure Exzellenz!

Die Kongregation für den Klerus hat die komplexe Fragestellung des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Kleriker und das "Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response" ("Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche") benannte und vom Beirat der katholischen Bischofskonferenz Irlands herausgegebene Dokument aufmerksam studiert.

Die Kongregation möchte unterstreichen, daß dieses Dokument der Übereinstimmung mit den derzeit geltenden kirchenrechtlichen Normen bedarf.
Der Text enthält jedoch "Vorgehensweisen und Bestimmungen, die im Gegensatz zur kirchenrechtlichen Gesetzgebung zu stehen scheinen und die, falls angewandt, die Maßnahmen derselben Bischöfe, die versuchen, diese Probleme zu stoppen, ungültig machen könnten. Wenn die Bischöfe solchen Vorgehensweisen folgen würden und es dann Fälle eventueller beim Heiligen Stuhl deponierter hierarchischer Rekurse gäbe, könnten deren Ergebnisse für dieselben diözesanen Autoritäten höchst blamabel und nachteilig sein.

Insbesondere ergeben sich aus der Situation der 'verpflichtenden Anzeige' [beim Staat] ernsthafte Vorbehalte sowohl moralischer als auch kirchenrechtlicher Natur".

Seit die Richtlinien bei sexuellem Mißbrauch in der englischsprachigen Welt viele identische Charakteristika und Vorgehensweisen beinhalten, ist die Kongregation mit dem umfassenden Studium derselben beschäftigt. Zur gegebenen Zeit wird die Kongregation in Zusammenarbeit und im Dialog mit den betroffenen Bischofskonferenzen es nicht unterlassen, einige konkrete Weisungen mit Blick auf diese Richtlinien festzulegen.

Aus diesen Gründen und weil der oben genannte Text kein offizielles Dokument der Bischofskonferenz ist, sondern einfach eine Studienfassung, bin ich angewiesen, die einzelnen Bischöfe von Irland über die diesbezüglichen Sorgen der Kongregation zu informieren, wobei ich betone, daß im traurigen Fall von Anschuldigungen sexuellen Mißbrauchs durch Kleriker die vom Codex Iuris Canonici aufgestellten Vorgehensweisen sorgfältig beachtet werden müssen, andernfalls das Risiko der Nichtigkeit der betreffenden Verwaltungsakte gegeben ist, wenn der so bestrafte Priester gegen seinen Bischof hierarchischen Rekurs einlegen sollte.

So bitte ich Sie höflich, mich vom sicheren Empfang dieses Briefes wissen zu lassen, und mit der Versicherung meines herzlichen Grußes bin ich in Christus Ihr ergebener

+ Luciano Storero
Apostolischer Nuntius


Übersetzung beider Texte: Alexander Pytlik


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