Vorwürfe gegen Leo Maasburg offiziell ausgeräumt

7. Juli 2011 in Österreich


Staatsanwaltschaft Wien bestätigt: Tatbestand der Nötigung ist „objektiv nicht erfüllt“ - Update: Erzdiözese Wien: Auch keine Anzeige gegen Kardinal Schönborn wegen Begünstigung


Wien (kath.net/Missio/PEW/red) Die von einigen österreichischen Medien verbreiteten Vorwürfe einer Frau gegen Missio-Nationaldirektor Dr. Leo-M. Maasburg sind nun sowohl juristisch als auch innerkirchlich ausgeräumt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Anzeige und Sachverhaltsdarstellung einer Frau, die Maasburg „sexuelle Nötigung“ vorwarf, eingehend geprüft und das Verfahren eingestellt. Begründet wird die Entscheidung damit, dass abgesehen von einer eingetretenen Verjährung „überdies der Tatbestand des § 202 StGB (sexuelle Nötigung) schon objektiv nicht erfüllt ist.“

Der Sprecher des zu Unrecht beschuldigten Priesters, Eugen Waldstein, begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien: „Die in den vergangenen Tagen medial kolportierten, schweren und rufschädigenden Vorwürfe, die stets deutlich zurückgewiesen wurden, haben sich erwartungsgemäß als völlig haltlos herausgestellt.“

Waldstein erinnert daran, dass die Vorwürfe auch kirchlicherseits auf diözesaner wie auf weltkirchlicher Ebene geprüft worden sind. Die zuständige Kongregation des Heiligen Stuhls kam in ihrem abschließenden Schreiben zu dem Ergebnis, „dass diese Anklagen überhaupt kein Fundament haben“. Aus Sicht der Päpstlichen Missionswerke in Österreich (Missio) ist der vermeintliche Fall damit endgültig abgeschlossen.

Stellungnahme der Erzdiözese Wien zur Einstellung der Untersuchung gegen Kardinal

Die Staatsanwaltschaft Wien hat nun schriftlich bekanntgegeben, dass sie die Anzeige gegen den der sexuellen Nötigung beschuldigten Priester Leo M. nicht weiter verfolgen wird, da abgesehen von einer Verjährung der Tatbestand der sexuellen Nötigung „schon objektiv nicht erfüllt ist“. Daher wird auch die Anzeige gegen Kardinal Christoph Schönborn wegen angeblicher Begünstigung nicht weiter verfolgt.

Die Erzdiözese Wien begrüßt diese Klarstellung. Sie bestätigt die Ergebnisse der vorangegangenen kirchlichen Untersuchungen. Diese haben 2008 und 2011, als eine heute 45 Jährige Frau einen Nötigungsvorwurf erhoben hat, jeweils mit einer Entlastung des beschuldigten Priesters von diesem Vorwurf geendet. Deshalb wurden auch keine Disziplinarmaßnahmen gegen ihn ergriffen.

Auch ist damit offenkundig, dass der Vorwurf der Vertuschung einer Straftat gegen Kardinal Christoph Schönborn grundlos ist. Nicht nur lag laut Staatsanwaltschaft keine Straftat vor. Wie aus den Sachverhaltsdarstellungen der Frau selbst hervorgeht, hat sie in ihrem Gespräch im Jahr 1994 mit dem Kardinal diesem auch gar keine Straftat berichten können. Auch gibt sie selbst an, sie habe ihn damals um absolute Vertraulichkeit gebeten. Und in den folgenden 14 Jahren hat die Frau bei gelegentlichen Begegnungen mit Kardinal Schönborn weder Vorwürfe erhoben, noch Kritik an ihm geübt.

Gleichwohl nimmt Kardinal Christoph Schönborn den Vorwurf der Frau, in seelscher Not nicht ausreichend Hilfe erfahren zu haben, ernst. Es ist aber festzuhalten, dass die Kirche damals wie heute bemüht war und ist, der Frau zu helfen. So wurde ihr zwei Mal die Übernahme von Therapiekosten bewilligt – einmal als Soforthilfe durch die Klasnic-Kommission -, wobei damit kein Schuldausspruch über mögliche Täter verbunden ist.

Michael Prüller, der Pressesprecher von Kardinal Schönborn, dazu: „Die Kirche ist weiterhin bemüht, allen Betroffenen zu helfen, auch wenn ihre Ansprüche nach österreichischem Recht schon verjährt sein sollten oder eine Täterschaft nicht eindeutig feststeht. Aber die Werkzeuge der Kirche sind Hilfe und Prävention. Eine parallele Strafgerichtsbarkeit kann und will die Kirche nicht aufziehen. Daher begrüßen wir es, wenn die Opfer Strafanzeige bei den staatlichen Behörden erstatten, und unterstützen sie auch dabei. Es sollte dabei aber nicht zu medialer Vorverurteilung kommen."


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