
2. Juli 2011 in Aktuelles
Opus Dei weist darauf hin, dass die von einem ehemaligen Mitglied erhobenen Anschuldigungen nicht das Opus Dei betreffen. - Es gehe hier um arbeitsrechtliche Tatbestände
Paris (kath.net)
Das Opus Dei hat in einer Erklärung klargestellt, dass die in den letzten Tagen von einigen Agenturen verbreitete Meldung über das Opus Dei in Frankreich im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren so nicht stimmen. "Anlässlich der in den vergangenen Tagen von einigen Agenturen verbreiteten Meldung möchte ich klarstellen, dass das Opus Dei im September in der Sache Catherine T. vor Gericht nicht vorgeladen ist.", teile eine Sprecherin mit. Ein ehemaliges Mitglied hat behauptet, das sie vom Opus Dei sowohl innerlich wie auch in ihren Lebensumständen in einem Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnis gehalten worden sei, kath.net hat über die Vorwürfe berichtet
Das Opus Dei weist diese Darstellung zurück und stellt in der Aussendung klar, dass der Verweisungsbeschluss an das Gericht vom 22. Juli 2010 zeige, dass die erhobenen Anschuldigungen nicht das Opus Dei betreffen. So soll der Beschluss zeigen, dass das behauptete "Vergehen des Missbrauchs von Untergebenen" nicht vorliege und die Hinweise auf angeblich "sektiererische Tendenzen" nicht stichhältig seien. Das Opus Dei sei auch zu keiner Zeit angeklagt gewesen. Der Verweisungsbeschluss zeige nach einer langen Untersuchung, dass das Opus Dei hier nichts Unkorrektes getan hat. Laut der Personalprälatur betreffe gehe es hier um arbeitsrechtliche Tatbestände und diese richten sich einzig gegen die beiden Verantwortlichen der Ecole hôtelière Dosnon sowie die Association de Culture Universitaire et Technique (ACUT), die die Geschäftsführung inne hatte.
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