Angriffe auf Missio-Generaldirektor P. Leo Maasburg

26. Juni 2011 in Österreich


Dieser wehrt sich gegen rufschädigende Nötigungsvorwürfe und schaltet Rechtsanwalt ein: "Vorwürfe werden entschieden und vollinhaltlich zurückgewiesen!“ - Es geht offensichtlich um Priester-Stalking und psychische Probleme einer Frau


Wien (kath.net)
Die österreichische Nachrichtenagentur APA hat am Sonntag über eine Anzeige und angebliche Nötigungs-Vorwürfe gegen Missio-Österreich-Chef P. Leo Maasburg berichtet, die vom Betroffenen zurückgewiesen werden. Laut Missio-Österreich geht es (wieder einmal) um Priester-Stalking und um psychische Probleme einer Frau. Dementsprechend klar weist P. Leo Maasburg die Vorwürfe zurück. Die Vorwürfe wurden kirchlicherseits auf diözesaner und weltkirchlicher Ebene geprüft. Die zuständige Kongregation des Heiligen Stuhls kam in ihrem abschließenden Schreiben zu dem Ergebnis, „dass diese Anklagen überhaupt kein Fundament haben“.

Missio übt auch Kritik an mehreren Darstellungen der APA. So wird erklärt: "Unwahr ist die Behauptung, dass Frau A. „von Maasburg unter anderem mit dem Aufbau eines katholischen Radiosenders betraut worden war.“ Dr. Maasburg war nie Vorgesetzter oder Arbeitgeber von Frau A. und konnte deswegen auch keinen solchen Auftrag erteilen.

Unrichtig ist laut Missio-Pressesprecher Eugen Waldstein auch folgende Formulierung: „Schließlich sei es zu einer Gegenüberstellung des mutmaßlichen Opfers mit Maasburg in Begleitung eines Psychiaters gekommen, was die Erzdiözese Wien auch bestätigt.“ Es gab - so die Darstellung von P. Leo Maasburg - keine Gegenüberstellung, sondern der Frau A. begleitende Therapeut und ehemalige Leiter der Ombudsstelle Wien, Prof. Max Friedrich, bat Dr. Maasburg um ein Treffen zu Dritt, um den von Dr. Maasburg bereits vollzogenen Kontaktabbruch für Frau A. leichter akzeptabel zu machen. Dr. Maasburg ließ sich darauf ein, um das ihn seit Jahren belastende Stalkingverhalten von Frau A. zu beenden.

Kath.Net dokumentiert die persönliche Erklärung von Dr. Leo-M. Maasburg:

Die jüngst und überraschend gegen mich erhobenen Vorwürfe der Nötigung weise ich mit aller Entschiedenheit zurück.

Tatsache ist lediglich, dass es mit Frau A. vor Jahren eine freundschaftliche Bekanntschaft gab. Frau A. war zum Zeitpunkt unserer Bekanntschaft bereits volljährig. Es gab nie eine sexuelle Beziehung. Es ist nie zu einer Nötigung und mir gegenüber auch nie zu einem Vorwurf dieser Art gekommen.

Tatsache ist weiter, dass niemals ein Abhängigkeitsverhältnis bestand, und zwar weder in juristischer noch in seelsorglicher Sicht: Niemals war ich der Arbeitgeber oder Dienstvorgesetzte von Frau A., niemals ihr Spiritual bzw. Seelenführer.

Ich habe meinerseits den Abbruch des Kontaktes betrieben, als mir bewusst wurde, dass ich Frau A. jene Hilfe nicht geben kann, derer sie wohl bedurft hätte. In der Zeit unserer Bekanntschaft hatte ich ihre psychischen Vorbelastungen mehrere Jahre nicht erkannt und später unterschätzt, insbesondere auch ihr Stalking in den Jahren 2004 bis 2008, welches durch über tausend Mails und SMS von Frau A. an mich belegbar ist. Die nun erhobenen Vorwürfe, die nicht den Tatsachen entsprechen, kann ich nur als Folge ihrer psychischen Probleme und als einen Akt der Rache für den Abbruch des Kontaktes interpretieren.

Gegenüber dem Erzbischof von Wien, Kardinal Christoph Schönborn, und auch gegenüber der Ombudsstelle der Erzdiözese Wien habe ich, als ich von den Vorwürfen erstmals Kenntnis erhielt, sogleich meine vollumfängliche Bereitschaft zur Kooperation bekundet. Ihnen lege ich gerne alle Mails und SMS, die mir Frau A. sandte, offen. Ebenso ein psychiatrisches Gutachten, das ich darüber in Auftrag gegeben habe und das mich vollständig entlastet.

Der renommierte Grazer Psychiater und anerkannte Gerichtsgutachter, Universitätsprofessor Dr. Peter Hofmann, meint in seinem Gutachten „dass sich aufgrund der konkreten Datenlage der dringende Verdacht eines Stalkingverhaltens ergibt. Grundlage wäre in diesem Fall mit größter Wahrscheinlichkeit eine emotional instabile Persönlichkeit (Borderline).“

Im Hinblick auf mein priesterliches Amt und ebenso auf die aktuelle Funktion, die ich bekleide, habe ich mich gezwungen gesehen, einen Rechtsanwalt mit der Wahrung meiner Interessen zu betrauen, da Verleumdungen und ungerechtfertigte Unterstellungen gegen meine Person nicht nur mir persönlich Schaden zufügen.

kathTube: Die Stellungnahme als VIDEO




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