Homosexualitätsgesetz der EKD droht Evangelische in Sachsen zu spalten

25. Mai 2011 in Deutschland


Landeskirchlicher Gemeinschaftsverband Sachsen schreibt an den Landesbischof: Mitglieder würden aus Gewissensgründen austreten oder „innerlich emigrieren“


Chemnitz (kath.net/idea) Der umstrittene Paragraph 39 des Pfarrdienstgesetzes der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) droht die sächsische Landeskirche zu spalten. Der Landesverband Landeskirchlicher Gemeinschaften, dem rund 460 Gemeinschaften angehören, die mit ihren Angeboten mehr als 10.000 Menschen erreichen, hat sich jetzt mit einem Offenen Brief an den Bischof gewandt.

In dem Paragraf und der dazugehörigen Begründung ist geregelt, dass homosexuelle Geistliche mit ihrem Partner im Pfarrhaus leben dürfen, wenn ihre Beziehung auf Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung angelegt ist und die jeweilige Landeskirche dem zustimmt.

Wie der Vorsitzende des sächsischen Gemeinschaftsverbands, Prof. Johannes Berthold (Moritzburg), schreibt, habe dies in vielen Gemeinschaften „zu Irritationen und Diskussionen geführt“. Sollte diese Regelung von der sächsischen Landeskirche übernommen werden, würde das nicht nur die geistliche, sondern auch die äußere Einheit der Landeskirche gefährden, heißt es weiter. Denn Mitglieder der Landeskirchlichen Gemeinschaften würden aus Gewissensgründen aus der Kirche austreten oder „innerlich emigrieren“.

Der Vorstand des sächsischen Gemeinschaftsverbandes bittet die Leitung der Landeskirche deshalb, den Paragraf 39 „aufgrund der in der Begründung beschriebenen Ausweitung“ nicht zu übernehmen und homosexuelle Partnerschaften auch in Zukunft nicht zu segnen.

Allein die Heilige Schrift habe für Lehre und Leben der Kirche normierende Kraft, „auch wenn dies gesellschaftlichen Trends oder Forderungen einzelner Gruppierungen entgegensteht“. Das Pfarrdienstgesetz war auf der EKD-Synode im vorigen November in Hannover einstimmig verabschiedet worden.


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