Trügerischer 'Erfolg'

5. Mai 2011 in Aktuelles


Ist der Tod des Terroristen Osama bin Laden mit der Kategorie des Tyrannenmords zu fassen, wie mittlerweile diskutiert wird? Oder hätte es aus philosophischer und theologischer Sicht vielmehr einen rechtsstaatlichen Prozess gebraucht? Von Johannes Se


München (kath.net/DieTagespost)
Die Tagespost: Herr Professor, Sie haben über das aktive Widerstandsrecht und die sittliche Legitimität von Gewalt oder den neuen Topos vom „Krieg gegen den Terrorismus“ gearbeitet. Lässt sich mit der Kategorie des Widerstandsrechts in irgendeiner Weise die Tötung von Osama bin Laden durch amerikanische Spezialkräfte moralphilosophisch oder moraltheologisch fassen?

Professor Spindelböck: Tatsächlich gibt es ein Recht der Einzelnen, aber auch der staatlichen Gemeinschaft, sich gegen Unrecht jedweder Art zu wehren. Dies soll gemäß christlicher Vorgabe nicht in einem Geist des Hasses und der Rache geschehen, sondern motiviert vom „Hunger und Durst nach der Gerechtigkeit“ und letztlich inspiriert von sozialer Liebe in echter Sorge und Verantwortung für das Gemeinwohl. Im Sinne des Evangeliums und gemäß einer auf das Naturrecht bezogenen Ethik haben gewaltlose Mittel Vorrang. In einem Extremfall ist freilich als Aktion der Verteidigung auch der Einsatz von Gewalt gerechtfertigt, wenn bestimmte Bedingungen für einen aktiven Widerstand gegeben sind, die der Katechismus der Katholischen Kirche in Nummer 2243 aufzählt: „Bewaffneter Widerstand gegen Unterdrückung durch die staatliche Gewalt ist nur dann berechtigt, wenn gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (1) dass nach sicherem Wissen Grundrechte schwerwiegend und andauernd verletzt werden; (2) dass alle anderen Hilfsmittel erschöpft sind; (3) dass dadurch nicht noch schlimmere Unordnung entsteht; (4) dass begründete Aussicht auf Erfolg besteht und (5) dass vernünftigerweise keine besseren Lösungen abzusehen sind.“ Osama bin Laden war freilich kein Inhaber eines staatlichen Amtes, das er in schwerer Weise missbraucht hätte (klassisch: ein „Tyrann“), sondern einer der gefährlichsten Terroristen. Der Terrorismus zielt auf Einschüchterung und auf Gewalt gegen Unschuldige und verfolgt so seine Ziele. Die Abwehr des Terrorismus lässt sich nur analog mit der Ausübung eines Widerstandsrechts vergleichen. Oft fühlen sich ja die Terroristen als Widerstandskämpfer gegen eine von ihnen als Unrecht empfundene Bedrohung!

Die Tagespost: Sie nannten gerade das Stichwort „Tyrann“, das in seiner klassischen Bedeutung nicht auf Osama bin Laden zutreffe. Gleichwohl ist der „Tyrannenmord“ in der aktuellen Debatte eine Kategorie, die auf die Tötung des Terroristen bin Laden angewandt wird. Mit Blick auf die in der katholischen Lehre entwickelten Kriterien für einen solchen „Tyrannenmord“ gefragt: Trifft diese Anwendung den Punkt?

Spindelböck: Moraltheologisch ist „Mord“ niemals erlaubt, auch nicht an einem Tyrannen. Wenn überhaupt, dann geht es in der ethischen Reflexion nur um die Frage einer sittlich legitimen Tötung unter Berufung auf die Kategorie der Notwehr, dies unter Umständen auch als Aktion im Namen des Gemeinwohls. Osama bin Laden war einer der gefährlichsten Terroristen, und es ist keine Frage, dass er soweit als möglich unschädlich gemacht und dabei auch der irdischen Gerechtigkeit zugeführt werden sollte. Eine Tötung lässt sich allerdings nur rechtfertigen in einer Situation unmittelbarer Bedrohung als Akt der Notwehr.

Die Tagespost: War denn diese Situation einer unmittelbaren Bedrohung, die einen Akt der Notwehr rechtfertigt, eingetreten?

Spindelböck: Ob die von speziellen Einheiten der USA durchgeführte Beseitigung bin Ladens wirklich eine Notwehrhandlung war, die ursprünglich nicht als Tötung intendiert war (wie behauptet wird), oder ob man gezielt ein Killerkommando auf ihn angesetzt hat, ist eine Frage der Fakten, die der Moraltheologe nicht beantworten kann. Es hätte aber das Ziel sein müssen, Osama bin Laden einem rechtsstaatlichen Verfahren zuzuführen, sei es in den USA oder anderswo, am besten beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Die Tagespost: Der amerikanische Präsident Barack Obama hat nach dem Einsatz gesagt: „Der Gerechtigkeit ist Genüge getan“ – „Justice is done“. Lässt sich Gerechtigkeit tatsächlich mit einer Art vollstrecktem Todesurteil gegen Osama bin Laden – in Amerika ist die Todesstrafe ja in zahlreichen Bundesstaaten noch nicht abgeschafft und wird weiter praktiziert – Genüge tun? Ist damit der 11. September 2001 tatsächlich gesühnt? Oder handelt es sich hier schlicht um Rache?

Spindelböck: Diese ersten Reaktionen sind zwar menschlich verständlich, aber doch stark emotionsgeleitet. Eine eigene Frage ist es, ob nach einem rechtsstaatlichen Verfahren, das auch dem größten Schurken zusteht, die Todesstrafe Anwendung finden sollte. Hier ist die Präferenz der Kirche eindeutig: „Infolge der Möglichkeiten, über die der Staat verfügt, um das Verbrechen wirksam zu unterdrücken und den Täter unschädlich zu machen, ohne ihm endgültig die Möglichkeit der Besserung zu nehmen, sind jedoch heute die Fälle, in denen die Beseitigung des Schuldigen absolut notwendig ist, ,schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben‘ (EV 56)“, schreibt der Katechismus in Nummer 2267. Es hätte also auch für Osama bin Laden wahrscheinlich eine andere Möglichkeit gegeben, ihn für seine Verbrechen zu bestrafen als ein Todesurteil.

Die Tagespost: Die wie auch immer legitimierte und geschehene Beseitigung Osama bin Ladens – was ist damit gewonnen? Was müssen Staatsmänner wie Barack Obama aus Sicht der katholischen Morallehre in ihren Entscheidungen im „Krieg gegen den Terrorismus“ weiter berücksichtigen und abwägen?

Spindelböck: Dass der Terrorismus – und nicht nur der islamische – eine weltweite Gefahr darstellt, ist unbestritten. Es muss sowohl direkte als auch indirekte Antworten geben; direkte im Sinne von Aktionen der zivilen und militärischen Sicherheit, indirekte im Sinne der Analyse und Behebung tieferer Ursachen. Ein „Krieg gegen den Terrorismus“ darf niemals mit gleichen Mitteln geführt werden, wie sie die Terroristen anwenden. Gewalt gegen Unschuldige darf nie als Mittel zu einem vielleicht begrüßenswerten Ziel eingesetzt werden. Die indirekte und langfristig erfolgreiche Antwort auf das Phänomen des Terrorismus ist keine sicherheitstechnische, sondern eine kulturelle und milieubezogene und dabei von vielen Faktoren, auch von religiösen und ökonomischen abhängig: Dem Terrorismus muss der Nährboden entzogen werden. Das heißt: Das Umfeld, in dem Terroristen als Märtyrer verklärt werden oder als nationale Helden gelten, bedarf einer besonderen Analyse. Es existieren eben wirkliche Probleme in manchen Ländern, die dann der Wurzelboden für Terrorismus sind. Diese Probleme müssen einer Lösung zugeführt werden; dann ist der Terrorismus ohne Rückhalt und wird an Wirksamkeit verlieren.

Die Tagespost: Sie haben vorhin aus dem Katechismus als ein Kriterium für die Beurteilung von sittlich legitimierter Gewalt die Frage zitiert, inwiefern durch Gewaltanwendung gegen ein Übel nicht noch schlimmere Unordnung entsteht. Die Umstände der Tötung Osama bin Ladens, die Jubelfeiern in Amerika, die Liveübertragung des Einsatzes für amerikanische Regierungsmitglieder, die artikulierte „Freude“ europäischer Politiker über die Tötung des Terroristen – wird das die islamische Welt nicht so sehr provozieren, dass der Tod bin Ladens nicht mehr Sicherheit garantiert, sondern die Bedrohung erhöht, und somit eine schlimmere Unordnung droht, wie der Katechismus sagt?

Spindelböck: Das ist leider anzunehmen. Man hat mit dem Tod von Osama bin Laden in der Meinung vieler einen „Märtyrer“ geschaffen, der eine gewisse Stimmung der Ablehnung der westlichen Welt noch weiter aufheizen wird. Außerdem gibt es längst viele „Osamas“. In Wirklichkeit, so sagen politische Analysten, braucht es den „großen“ Osama längst nicht mehr, weil andere sein Werk fortsetzen. Und so könnte sich der „Erfolg“ der USA, der jetzt bejubelt wird, wenn Osama bin Laden nicht mehr lebt, schnell als trügerisch erweisen, wenn die tieferen Ursachen des Terrorismus nicht gefunden und behoben werden.

Die Tagespost: Zurück zur Frage, ob ein rechtsstaatliches Verfahren für Osama bin Laden angemessener gewesen wäre. Mit Menschen, die für politisch motivierte Verbrechen verantwortlich sind, ist schon immer unterschiedlich umgegangen worden. Der Rebell Che Guevara, der rumänische Diktator Nicolae Ceauºescu und jetzt Osama bin Laden wurden getötet, was mit starken, ikonografischen Bildern unterlegt ist. Auf der anderen Seite wurde ein anderer Topterrorist wie Carlos festgenommen und verurteilt, wurden Akteure, denen im Zusammenhang des Bürgerkrieges im früheren Jugoslawien Menschenrechtsverbrechen vorgeworfen werden, vor einen internationalen Gerichtshof gestellt, und aktuell stehen in Kambodscha nicht minder grausame Gefolgsleute des Pol-Pot-Regimes vor Gericht. Wie glauben Sie, dass künftig Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden können? Was ist das Modell, das mehr Erfolg verspricht? Rechtsstaatlicher Prozess oder Tötung im Kampf?

Spindelböck: Die Rechtsstaatlichkeit, möglichst im internationalen Rahmen, ist jedenfalls anzuzielen, auch wenn der Weg dorthin mühsam ist. Realistischerweise wird es weiterhin vorkommen, dass man politische Gegner – unter denen es echte Kriminelle geben kann – auch im bewaffneten Kampf eliminiert. Gerechtfertigt wäre dies nur als Aktion der Notwehr unter strengen Kriterien, wie es ja etwa im Katechismus unter Nummer 2309 steht: „Der Schaden, der der Nation oder der Völkergemeinschaft durch den Angreifer zugefügt wird, muss sicher feststehen, schwerwiegend und von Dauer sein. Alle anderen Mittel, dem Schaden ein Ende zu machen, müssen sich als undurchführbar oder wirkungslos erwiesen haben. Es muss ernsthafte Aussicht auf Erfolg bestehen. Der Gebrauch von Waffen darf nicht Schäden und Wirren mit sich bringen, die schlimmer sind als das zu beseitigende Übel. Beim Urteil darüber, ob diese Bedingung erfüllt ist, ist sorgfältig auf die gewaltige Zerstörungskraft der modernen Waffen zu achten.“ Wie man Tyrannis und Unfreiheit auf Dauer wirklich überwindet, hat uns der selige Johannes Paul II. gezeigt: Letztlich wird es immer die Kraft der Wahrheit und des Rechtes sein, die gegenüber Unrecht und Gewalt siegt, nicht die Kraft der Waffen. Ja, wir dürfen mit Blick auf den auferstandenen Christus sagen: Die Liebe ist stärker als Sünde und Tod und siegt über das Böse!

JOSEF SPINDELBÖCK (Jahrgang 1964) ist Professor für Moraltheologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Pölten in Österreich. Der Priester ist unter anderem Mitglied der Familienkommission der Österreichischen Bischofskonferenz und der Ethikkommission des Bundeslandes Niederösterreich. Seine Forschungsschwerpunkte sind fundamentale Ethik, Sozialethik, medizinische Ethik, fundamentale Moraltheologie sowie Ehe und Familie in ethischer, theologischer und pastoraler Sicht. Seine Dissertation schrieb er über „Aktives Widerstandsrecht. Die Problematik der sittlichen Legitimität von Gewalt in der Auseinandersetzung mit ungerechter staatlicher Macht“ (Moraltheologische Studien, hg. v. J.G. Ziegler und J. Piegsa, Systematische Abteilung, Band 20, Erzabtei St. Ottilien 1994, EOS Verlag). Zuletzt erschien von dem Autor auch eine Studie „Moraltheologische Überlegungen zum ,Krieg gegen den Terrorismus‘“ (in: Herbert Pribyl (Hg.), Terrorismus – eine apokalyptische Bedrohung? Das Phänomen „Terrorismus“ in interdisziplinärer Sicht, Heiligenkreuz 2010, Seite 177 bis 197). DT/sei

Kathpedia: Josef Spindelböck

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Foto (c) http://spindelboeck.net


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