Zeuge der Auferstehung sein

25. Februar 2011 in Deutschland


Der Apostel Matthias hat sich erst spät 'für eine sinnvolle Existenz entschlossen' – Die Identität des Auferstandenen mit dem irdischen Jesus bezeugen. Von Bischof Heinz Josef Algermissen


Fulda (kath.net/pm) Der hl. Matthias, dessen Fest wir letzten Donnerstag feierten, wurde erst zum Apostel gewählt, als Jesus schon tot war – als Ersatzmann für Judas Iskariot, der den Herrn verraten hatte.

Jemand, der etwa darunter leidet, dass er sich erst spät für eine sinnvolle Existenz entschlossen hat, könnte in der Matthias-Erzählung der Apostelgeschichte Trost finden: Matthias kam zum Kreis der Apostel, als eigentlich schon alles vorbei war. Er wurde nur ausgelost, nicht direkt berufen. Und doch soll er, wie die anderen, mutig das Evangelium Jesu Christi in Judäa, Äthiopien und Antiochien verkündet haben.

Es lohnt sich, die Apostelgeschichte des Lukas aufzuschlagen und den Text über die Wahl des Matthias zum Apostel (Apg 1, 15-26) zu bedenken. Zunächst wird da klargestellt, dass und warum eine Nachwahl stattfinden muss. Bevor sie allerdings durchgeführt wird, lässt Lukas den Petrus zum Abschluss seiner Rede „im Kreis der Brüder“ (1, 15) die Voraussetzung benennen, der ein Kandidat genügen muss, und beschreibt zugleich dessen wesentlichen Auftrag. Der Kandidat muss einer von denen sein, „die die ganze Zeit mit uns zusammen waren, als Jesus, der Herr, bei uns ein- und ausging, angefangen von der Taufe durch Johannes bis zu dem Tag, an dem er von uns ging und in den Himmel aufgenommen wurde“ (Apg 1, 21f). Mit anderen Worten: Es kommt auf die ununterbrochene Augenzeugenschaft des Wirkens Jesu an.

Der wesentliche Auftrag des neu zu Wählenden besteht nach Petrus aber darin, „mit uns Zeuge seiner Auferstehung zu sein“ (Apg 1, 22c). Zeugnis von Jesu Auferstehung geben heißt, wie Lukas ja auch schon in der Apg 1, 3 deutlich gemacht hat, nichts anderes als die Identität des Auferstandenen mit dem irdischen Jesus zu bezeugen.

Dann werden zwei Kandidaten aufgestellt, Joseph und Matthias, und vor dem eigentlichen Wahlakt wird, wie auch bei anderen wichtigen Entscheidungen (vgl. Apg 6, 6 und 13,1 ff), ein Gebet gesprochen. Danach findet die Wahl statt. Matthias wird gewählt und den elf Aposteln zugerechnet (Apg 1, 26). Der Apostelkreis hat damit wieder die ihm von Gott zugemessene heilige Zwölfzahl erlangt. Die Kirche als neues Gottesvolk ist endgültig konstituiert und kann nun die Herabkunft des Hl. Geistes als den Beginn der Erfüllung ihres Zeugenauftrags erwarten.

„Zeuge seiner Auferstehung sein“ ist seither zentraler Dienst der Kirche und ihrer Ämter, ist unser aller Auftrag.


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