Juristischer Sieg von Kardinal Marx gegen die 'Welt'

24. Februar 2011 in Deutschland


Nach der Berichtserstattung der "Welt" über den Erzbischof von München gibt das Landgericht Hamburg dem Unterlassungsantrag gegen die Axel Springer AG statt. Es darf nicht mehr behauptet werden, dass Marx Missbrauchsvorwürfe vertusche.


München (kath.net/pbm) Das Landgericht Hamburg hat einem Unterlassungsantrag der Erzbistum München gegen die Axel Springer AG, der Herausgeberin der Zeitung „Die Welt“ stattgegeben. In der „Welt“ dürfen einige Äußerungen gegen Erzbischof Marx nicht weiter verbreitet werden. Kath.net hatte über die Vorwürfe berichtet.

In einer Presseaussendung gibt die Erzdiözese München folgendes bekannt:

"Auf Antrag der Erzdiözese München und Freising hat das Landgericht Hamburg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren am 23. Februar 2011 betreffend die Berichterstattung in der Tageszeitung „Die Welt“ und deren Online-Ausgabe vom 9. Februar 2011 einen Beschluss unter anderem mit folgendem Inhalt erlassen:

Der Antragsgegnerin, der Axel Springer AG, ist es bei Vermeidung von Ordnungsmitteln verboten, zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen,

- Kardinal Marx vertuschte Missbrauchsvorwürfe
- Nach außen hin gab sich Kardinal Marx als Aufklärer. Doch er hielt Informationen über einen Missbrauchsfall zurück, um sie später politisch zu nutzen
- Das Erzbistum ist in dieser Sache monatelang untätig geblieben.


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