Bistum Regensburg gewinnt Rechtsstreit mit dem 'Spiegel'

22. Jänner 2011 in Deutschland


Der Spiegel darf ab sofort nicht mehr behaupten oder den Eindruck erwecken, dass das Bistum Regensburg einen Missbrauchsfall vertuschen wollte und mit dieser Absicht Geldzahlungen veranlasst habe.


Regensburg (kath.net)
Das Bistum Regensburg hat am Freitag einen Rechtsstreit mit dem Nachrichtenmagazin "Spiegel" gewonnen. Dies teilte das Bistum mit. Im Kern des Streits ging es darum, ob ein Schmerzensgeld als ein Schweigegeld bezeichnet werden darf. Der Spiegel darf dies ab sofort nicht mehr behaupten oder den Eindruck erwecken, dass das Bistum Regensburg einen Missbrauchsfall vertuschen wollte und mit dieser Absicht Geldzahlungen veranlasst habe. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag.

Bistumssprecher Clemens Neck meinte dazu in einer Aussendung: "Der Rechtsstreit war notwendig, weil in ganz Deutschland immer wieder von vertuschten Missbrauchsfällen geschrieben wird. Dabei verweisen die Autoren als Beispiel auf den verhandelten Fall im Bistum Regensburg und den Artikel des Spiegels sowie andere Publikationen. Alle Dokumente - wie etwa die Schreiben der Eltern und ihres Anwalts - belegen aber unmissverständlich, dass es zu keinem Zeitpunkt darum ging, ein Schweigen zu erwirken. Dieser Rechtsstreit verhandelte die Frage, ob der Spiegel die offensichtliche Unwahrheit verbreiten darf. Dieses Vorrecht besitzt er nicht. Und das ist gut so.“

Das Bistum veröffentlichte am Freitag zu dem Fall auch folgende Hintergrundinformationen, darunter einen Auszug aus einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern der betroffenen Kinder, dem Täter und dem Bischöflichen Ordinariat vom 30.06.1999. In diesem Auszug heißt es wörtlich: "Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit, dass negative psychische Folgen für die betroffenen Kinder …. soweit wie möglich verhindert bzw. durch Therapien abgemildert werden sollen. Im wohlverstandenen Interesse der Kinder und auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern soll daher Stillschweigen gewahrt werden“. Und weiter: „ Herr … (Anmerkung: hier Name des Täters) verpflichtet sich, den aus dem Vorfall vom 31.3.1999 entstandenen und ggf. noch entstehenden materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen. Er verpflichtet sich insbesondere, folgendes Schmerzensgeld zu bezahlen…."

In einem anderen Auszug aus einem Schreiben des Rechtsanwalts der Familie an den Justitiar des Bischöflichen Ordinariates vom 18.05.1999 heißt es dann: "1. Das Bischöfliche Ordinariat hat ausdrücklich bekundet, einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Herrn …. nicht im Wege zu stehen. Die Vorgänge vom 31.03.1999 können und sollen also, wenn dies die betroffenen Kinder und deren Eltern wünschen, von den zuständigen staatlichen Organen umfassend und vollständig aufgeklärt werden. 2. Mit Rücksicht auf das Wohl der Kinder, …, sehen die Ehegatten … im Augenblick von einer Strafanzeige ab. Dies geschieht aus eigenem Wunsch, nicht auf Bitten oder Drängen des Bischöflichen Ordinariates. Das Recht zur Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten…“.


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