Seligsprechung Johannes Pauls II.: Das Wunder ist approbiert

4. Jänner 2011 in Aktuelles


Im Januar entscheiden die Kardinäle der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse. Seligsprechung noch 2011? Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Der ärztliche Beirat der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse hat Ende des Jahres 2010 die Anerkennung des Wunders durch die Fürsprache Papst Johannes Pauls II. approbiert. Es handelt sich dabei um die Heilung der heute 50jährigen französischen Ordensfrau Marie Simon-Pierre, die unter einer aggressiven Form des Parkinson-Syndroms gelitten hatte. Nach der Approbierung der Ärztekommission werden Mitte Januar die Kardinäle der Kongregation zur Vollversammlung zusammentreten, um über die Seligsprechung abzustimmen. Dies berichtet die Mailänder Zeitung „Il Giornale“ am heutigen Dienstag.

Die „positio super miro“ wurde neben der Ärztekommission auch von den Theologen der Kongregation untersucht. Sollte die Entscheidung der Kardinäle positiv ausfallen, was als wahrscheinlich gilt, kann der Präfekt der Kongregation, Kardinal Angelo Amato, das Dossier dem Papst zur Promulgierung der Anerkennung eines Wunders vorlegen. Dieser wird dann über das Datum der Seligsprechung entscheiden. Bereits am 19. September 2009 hatte Papst Benedikt XVI. den heroischen Tugendgrad Johannes Pauls II. nach der einstimmigen Wahl der Kardinäle und Bischöfe bestätigt und ihn zum „ehrwürdigen Diener Gottes“ erhoben.

Innerhalb der „positio super miro“ hatte der polnische Monsignore und Postulator des Seligsprechungsprozesses Johannes Pauls II. Slawomir Oder das Wunder der Heilung Sr. Marie Simon-Pierres vorgelegt. Sie sei auf Fürsprache des Papstes im Juni 2005 von ihrer schweren Parkinsonerkrankung geheilt worden. Durch diese war sie gezwungen gewesen, ihre Tätigkeit im Krankenhaus von Arles aufzugeben.

Monatelang wurde jedoch die Ärztekommission, als deren Präsident der Leibarzt Papst Benedikts XVI., Dr. Patrizio Polisca, fungiert, nicht einberufen, um über das angebliche Wunder zu befinden. Einer der Spezialisten der Kommission zeigte anfänglich Zweifel hinsichtlich der Wertung der französischen Ärzte, die der Schwester ursprünglich ein aggressives Parkinson-Syndrom diagnostiziert hatten. Der Arzt wollte sicherstellen, dass die Schwester wirklich an Parkinson gelitten hatte. Die Kongregation beauftragte dann noch einen dritten Spezialisten, um dem Fall auf den Grund zu gehen und jeden Zweifel zu beseitigen. So wurde die jetzige positive Entscheidung der Kommission möglich.

Nach der Entscheidung der Vollversammlung der Kardinäle der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse wird es dann möglich sein, Spekulationen über das Datum anzustellen, für das sich Benedikt XVI. zur Seligsprechung seines Vorgängers entscheiden wird. Grundsätzlich wäre dies auch am kommenden 2. April, dem sechsten Jahrestag des Heimgangs Johannes Pauls II., möglich, auch wenn dies die Gemeinde Rom und den italienischen Staat vor eine große Herausforderung stellen würde.

Daher wird sich das Datum aus der engen Zusammenarbeit des Vatikans mit den italienischen Behörden ergeben. Als weitere Möglichkeit werden der Mai oder der Oktober 2011 genannt. Wie der italienische Zivilschutz bereits in der Vergangenheit erklärt hatte, sähe sich Italien ohne weitere Probleme in der Lage, den für die Feier der Seligsprechung erwarteten Menschenmassen aus aller Welt auch kurzfristig zu begegnen. Dies bestätigt auch die Erfahrung des Jahres 2005 (Begräbnisfeierlichkeiten Johannes Pauls II. und Wahl des neuen Papstes).

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