Für Hadrian VI. soll Seligsprechungsverfahren beantragt werden

19. November 2010 in Chronik


Der Utrechter gilt als letzter deutscher Papst vor Papst Benedikt XVI. - Seine Charakteristika: Tiefe Frömmigkeit sowie ernsthafte Bemühungen Kirchenreform angesichts von Missständen.



Rom (kath.net/KAP) Für Papst Hadrian VI. (1522-1523), der als letzter "deutscher" Papst vor Benedikt XVI. gilt, soll ein Seligsprechungsverfahren beantragt werden. Dies sei ein zentrales Vorhaben der Bruderschaft von Santa Maria dell'Anima im kommenden Jahr, kündigte der Rektor des gleichnamigen deutschsprachigen Priesterkollegs, Msgr. Franz Xaver Brandmayr, am Mittwochabend in Rom zum Abschluss einer Tagung über diesen Papst an. Die tiefe Frömmigkeit dieses Papstes sowie seine ernsthaften Bemühungen um eine Reform der Kirche angesichts von Missständen empfehle ihn als Vorbild für die Kirche, sagte Brandmayr zur Begründung. Er kündigte an, dass die Bruderschaft Santa Maria dell'Anima demnächst wieder ihre Aktivitäten aufnehmen wolle.

Ob das Vorhaben Erfolg haben werde, sei zwar gegenwärtig noch nicht absehbar; es rege jedoch in jedem Fall zu einer umfassenderen Beschäftigung mit diesem Pontifikat an, erklärte Brandmayr, der aus der Erzdiözese Wien stammt.

Der 1459 in Utrecht geborene Hadrian VI. ist seit 1533 in der Kirche der deutschsprachigen katholischen Gemeinde Roms Santa Maria dell'Anima unweit der Piazza Navona in der historischen Innenstadt beigesetzt. Der Bau der Kirche wurde maßgeblich von einem Vertrauten Hadrians, Kardinal Willem van Enckvoirt, gefördert. Hadrian gilt gemeinhin als der letzte "deutsche" Papst vor Benedikt XVI. Die niederländische Stadt Utrecht zählte damals zum länderübergreifenden Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Der Niederländer war der letzte nichtitalienische Papst vor Johannes Paul II. (1978-2005).

Das Päpstlichen Institut Santa Maria dell'Anima ist seit über 150 Jahren eine wichtige kirchliche Einrichtung für Priester aus dem deutschsprachigen Raum, die sich in Rom wissenschaftlich vertiefen wollen. Für den Bestand des Kollegs sind die Österreichische und die Deutsche Bischofskonferenz zuständig.

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