Islam kann nicht Körperschaft des öffentlichen Rechts werden

11. November 2010 in Deutschland


Rheinland-pfälzische Landesregierung: Diesen Status können nur Religionsgemeinschaften bekommen


Mainz (kath.net/idea) Der Islam kann in Deutschland nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten. Das geht aus einer Antwort der rheinland-pfälzischen Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Doris Ahnen (SPD), auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Thomas Günther (CDU) hervor.

Günther wollte wissen, wie die Landesregierung zu Forderungen steht, den Islam den Kirchen gleichzusetzen und als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen. Dafür hatten sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, und der integrationspolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Memet Kilic, ausgesprochen. In der Antwort der Ministerin heißt es, der Islam sei keine organisierte Religionsgesellschaft.

Voraussetzung für den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine Religionsgemeinschaft über einen gewissen Organisationsgrad verfügt. Der Islam kenne aber keine Organisationsstrukturen, sondern nur die alle Muslime umfassende islamische Gemeinschaft, die „Umma“, so Ahnen.

15 Prozent der Muslime in Verbänden organisiert

Nach Schätzungen gehörten nur etwa 15 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime zu den verschiedenen muslimischen Dachorganisationen wie etwa dem „Zentralrat der Muslime in Deutschland“, dem „Islamrat“, der staatlichen türkischen Moscheevereinigung „DITIB“ oder dem „Verband der Islamischen Kulturzentren“. Ahnen zufolge stehen nach dem Grundgesetz alle Religionen und Weltanschauungen gleichberechtigt nebeneinander.

Die Kirchen haben als Körperschaften des öffentlichen Rechts eine privilegierte Stellung. Sie können zum Beispiel Kirchensteuern über den Staat einziehen.


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