Viel Lärm um nichts rund um einen 'erzkonservativen Geheimbund'

11. Oktober 2010 in Aktuelles


Der Vatikan hat das "Engelwerk" dem Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz angeschlossen. Die Privatoffenbarungen von G. Bitterlich bleiben weiterhin verboten - Der "Spiegel" machte daraus einen "Aufreger" - UPDATE: Erzbistum München reagiert


München-Innsbrukck (kath.net)
"Erzkonservativer Geheimbund - Vatikan erteilt Engelwerk seinen Segen". So titelte der "Spiegel-Online" am vergangenen Samstag und verbreitete die Meldung, dass der Vatikan die "Geheimlehren" des Opus Angelorum anerkannt habe. Das Engelwerk selber möchte den Spiegel-Bericht gar nicht kommentieren, da dieser "böswillig und niveaulos" sei, wie ein Sprecher gegenüber kath.net mitteilte.

Das Werk verweist allerdings darauf, dass das Dekret vom 6. Juni 1992 - damals hatte der Vatikan die Bitterlich-Schriften verboten - nach wie vor nicht zurückgenommen worden ist und dies weiterhin seine Gültigkeit habe. Dies betrifft insbesondere die Teile der Privatoffenbarung von Mutter Gabriele Bitterlich, die nicht von der Hl. Schrift und der Tradition der Kirche belegbar sind. So sei weiterhin die Verwendung großer Teile der Privatoffenbarung untersagt. Daran halte man sich auch.

Der Sprecher teilte auch mit, dass trotz des Dekretes vom 6. Juni 1992 bereits im Jahre 2000 die Glaubenskongregation eine Weihe an die hl. Engel approbiert habe. Sie gründet auf der durch Schrift, Tradition und kirchlichem Lehramt bezeugten allgemeinen Offenbarung Gottes und enthält die wesentlichsten Aspekte der Spiritualität des Werkes der hl. Engel. Das im Jahr 2008 vom Heiligen Stuhl approbierte Statut des Werkes der hl. Engel bezieht sich auf Pkt V. des Dekretes von 1992. Dort geht es allerdings nur darum, die Beziehungen zwischen dem Opus Angelorum und dem Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz zu klären und zu regeln. Damit ist das Werk der Hl. Engel eine vom Hl. Stuhl anerkannte kirchliche Bewegung und gemäß can. 677, §2 dem Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz angeschlossen und wird im Sinnen von Can. 303 von diesem Orden geleitet werde. Der Sprecher des Engelwerks betonte, dass dies geschehen sei, weil sich das Werk eben gerade an die kirchlichen Auflagen gehalten habe und sich selbstverständlich auch weiterhin an diese halten werde.

Der "Spiegel" zitierte offensichtlich aus dem Brief des vom Vatikan neu ernannten Delegaten, P. Daniel Ols O.P, vom 10. März 2010, der in einem Schreiben an die Mitglieder des "Engelwerks" veröffentlich wurde. In dem kath.net vorliegenden Schreiben heißt es unter anderem auch: "Unser neuer Hochw. Delegat, P. Ols, O.P., erwähnt in diesem Schreiben zuerst die positive Entwicklung, welche unsere Bewegung seit dem Dekret der Glaubenskongregation im Jahre 1992 durchgemacht hat. Dem klugen und umsichtigen Vorgehen der kirchlichen Stellen entspricht seitens des Werkes der hl. Engel eine Gelehrigkeit und ein den kirchlichen Anweisungen gehorsames Verhalten, das sicherlich nicht immer leicht gewesen ist, aber von GOTT gesegnet wurde und geistliche Früchte mit sich bringt. Die Kirche schenkt uns wieder Vertrauen. Ein herzliches Vergelt’s GOTT will ich hier allen Mitgliedern sagen, die diesen Weg mit uns gegangen sind! Für uns eine Freude, aber zugleich auch Vertrauensvorschuss und Auftrag ist die Genehmigung des Statuts des Opus SS. Angelorum durch den Hl. Stuhl. Damit hat die Mutter Kirche das Werk der heiligen Engel in ihren Schoß aufgenommen. Gemäß diesem Statut ist das OA eine „kirchliche Bewegung“, die im Sinne von can. 303 vom Kreuzorden geleitet wird (vgl. Art. 6). Der Sitz dieser Bewegung befindet sich in der Casa Santa Maria degli Angeli in Rom."

Zum "Spiegel"-Bericht hat sich am Montag auch das Erzbischöfliche Ordinariat München geäußert und betont ebenfalls, dass die vom „Spiegel“ angeführte „Anerkennung“ des Engelwerkes durch den Vatikan sich auf Mitglieder und Vereinigungen, die sich von solchen abstrusen Lehren distanziert haben. Diese werden laut der Darstellung des Erzbistums in einem eigenen Verein „Werk der Heiligen Engel“ (Opus Ss. Angelorum) zusammen gefasst. Auf das Verbot dieser abwegigen Lehren wird im entsprechenden Dekret vom 7. November 2008 verwiesen. Auch die "Spiegel"-Behauptung, dass in Bayern seit Herbst 2009 ein Seelsorger sei, der am Opus-Angelorum-Institut Anàpolis studiert hat, wird vom Erzbistum relativiert. Dazu erklärt das Ordinariat:" Pater Markus Kocher ist seit September 2010 als Kaplan im Pfarrverband Tegernsee-Egern-Kreuth eingesetzt. Er gehörte dem Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz an und hat diesen im Januar 2009 verlassen." Pater Kocher distanziert sich ausdrücklich von den im „Spiegel“ zitierten Glaubensinhalten: „Ich verbitte mir eine Gleichsetzung solcher so genannten Engelwerkslehren mit meiner Person. Ich distanziere mich öffentlich von allen derartigen Lehren und von dem Engelwerk, das solche Lehren verbreitet und befolgt hat.“ Ebenso wie das vom Vatikan im Jahr 1992 ausgesprochene Verbot der Lehren des Engelwerks besteht auch das diesbezügliche Predigt- und Exerzitienverbot der Erzdiözese München und Freising weiter.


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