in Deutschland
Ärztin zur Unterhaltszahlungen verurteilt, weil sie bei einer Ultraschall-Untersuchung die Behinderung des Kindes nicht erkannt hat Mutter hätte "Recht auf Abtreibung" gehabt, so die Richter
Karlsruhe (www.kath.net)
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Dienstag eine Ärztin zuUnterhaltszahlungen für ein behindertes Kind verurteilt. Bei einer Ultraschalluntersuchung hatten dieÄrzte die Behinderung eines Kindes nicht erkannt. Die Ärzte wurde laut deutschen Presseberichtenmitdem Vorwurf konfrontiert, dass sie die Mutter in der Schwangerschaft nichtsachgerecht medizinisch betreut hätten und dass bei "korrekter Diagnose" dieMutter ein "Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch" gehabt hätte.Das Kind wurde verkrüppelt geboren: Ein Arm fehlte. Die Eltern verklagtendie Ärztin auf Unterhalt für das Kind und Schadenersatz für die psychischenSchäden derMutter, die seit der Geburt an schweren Depressionen leidet.
Das Urteil - Die Diskussion im Forum
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