Malta und die Ehe

27. Juli 2010 in Chronik


In den vergangenen fünf Jahren gab es knapp 700 Annullierungen, nur sieben Prozent aller Verheirateten leben offiziell "getrennt". Jetzt gerät das Scheidungsverbot ins Wanken. Von Christoph Lennert (KNA)


La Valletta (kath.net/KNA) Die Zahlen überraschen dann doch: Fast 60 Prozent der befragten Malteser gaben in einer Erhebung in der vergangenen Woche an, sie wollten die Scheidung für Paare erlauben, die seit vier Jahren getrennt leben. Das sind mehr als je zuvor. Noch im Oktober 2008 gab es eine klare Mehrheit von Befragten, die sich gegen die Scheidung aussprach.

Die Debatte um die Unauflöslichkeit der Ehe vor dem Gesetz tobt in dem kleinen Mittelmeerstaat inzwischen mit voller Kraft. Maltas Medien erwarten, dass Ministerpräsident Lawrence Gonzi am Donnerstag nach Beratungen mit der Spitze seiner «Nationalist Party» verkündet, ob er womöglich ein Referendum vorhat, um die strittige Frage zu lösen.

Malta ist der einzige EU-Staat, in dem Scheidung verboten ist. Zwar erkennt das Land im Ausland vollzogene Scheidungen an, dafür muss aber mindestens einer der Ehepartner eine ausländische Staatsbürgerschaft oder zumindest dort seinen Wohnsitz haben.

Zudem werden Ehen von Kirche und Staat annulliert. Doch sind von diesen Schleichwegen um das Scheidungsverbot herum nur geringe Zahlen von getrennt lebenden Paaren betroffen: Zwischen 2007 und 2009 wurden 109 ausländische Scheidungen registriert, und in den vergangenen fünf Jahren gab es knapp 700 Eheannullierungen.

Viel häufiger ist, dass Menschen mit einem anderen Partner zusammenleben als dem, mit dem sie verheiratet sind. Es gibt ein Verfahren zur «gesetzlichen Trennung": Nach einem Mediationsverfahren können die Paare legal getrennt leben, dürfen sich aber nicht wieder verheiraten.

Zudem besteht die Treuepflicht zwischen den Ehegatten fort und es können Unterhaltszahlungen auferlegt werden. Rund 15.000 Malteser, etwa sieben Prozent aller Verheirateten, leben laut offiziellen Statistiken derzeit von ihrem Partner getrennt.

Gleich aus mehreren Ecken ist das traditionelle Scheidungsverbot unter Beschuss geraten. Zur Überraschung seiner eigenen Parteifreunde legte ein Abgeordneter der regierenden «Nationalist Party» einen Gesetzentwurf vor, um Scheidung auch auf der Mittelmeerinsel künftig zu ermöglichen. Zudem will eine maltesische Anwältin zunächst vor dem Verfassungsgericht und dann vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof für die Scheidung klagen. Sie sieht ihr Recht auf Familienleben verletzt, da sie seit 20 Jahren mit einem Mann zusammenlebe, mit ihm auch ein Kind habe, aber vor dem Gesetz nicht als Familie anerkannt werde, weil eine Scheidung unmöglich ist.

Noch im April hatte Papst Benedikt XVI. bei seinem Besuch des mit rund 400.000 Einwohnern kleinsten EU-Staates die Malteser aufgerufen, an der Unauflöslichkeit der Ehe festzuhalten. Nach den jüngsten Debatten bekräftigte Erzbischof Paul Cremona diese Haltung. Doch selbst in Kirchenkreisen wird die Frage unterschiedlich debattiert.

Der katholische Geistliche, Philosophieprofessor und ehemalige Präsidentenberater Peter Serracino Inglott sagte etwa, auch konservative Politiker könnten für die Ehescheidung stimmen. Der Staat könne nicht jedes moralisch schlechte Verhalten verbieten, so der Intellektuelle, der Malta bei der Ausarbeitung der EU-Grundrechtecharta repräsentierte. Wenn Paare sich zunehmend dafür entschieden, unverheiratet zusammenzuleben, könne dies einen größeren Schaden für die Gesellschaft bedeuten. Solches Verhalten untergrabe die Ehe als Grundlage der Familie auf Dauer mehr als die Zulassung der Scheidung.

Auch in Brüssel und anderen EU-Hauptstädten wird die Debatte in Malta aufmerksam verfolgt werden. Dort mühten sich die EU-Staaten über Jahre hinweg erfolglos, gemeinsame Regeln zumindest dafür aufzustellen, das Gericht welchen Landes zuständig ist, wenn ein gemischtnationales Paar sich scheiden lassen will. Malta war, so hieß es, in der Diskussion kein einfacher Partner.

Das Aus für die gemeinsamen Regeln kam aber aus Schweden, weil die dortige Regierung nicht zulassen wollte, dass ein schwedischer Bürger womöglich einem weniger liberalen als dem schwedischen Scheidungsrecht ausgesetzt werden könnte. Jetzt wollen 14 EU-Staaten erst einmal untereinander gemeinsame Regeln aufstellen. Malta gehört dazu.

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