VGH-Entscheidung zum Kirchenaustritt 'kirchenrechtlich bedeutungslos'

7. Mai 2010 in Deutschland


Der Initiativkreis katholischer Laien und Priester im Erzbistum Hamburg kommentiert den "modifizierten Kirchenaustritt" des Kirchenrechtlers Hartmut Zapp.


Hamburg (kath.net)
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Sachen Kirchensteuer sei "kirchenrechtlich ohne Bedeutung". Das erklärt der Initiativkreis katholischer Laien und Priester im Erzbistum Hamburg (IK Hamburg) in einer Aussendung. Der VGH in Mannheim habe in seiner Pressemeldung zur aktuellen Entscheidung selbst festgestellt:

„Von den staatlichen Gerichten nicht zu entscheiden ist die Frage, welche Folgerungen die Kirchen aus einer gegenüber den staatlichen Stellen abgegebenen Kirchenaustrittserklärung ziehen. Ob es, wie anlässlich des Verfahrens in der Öffentlichkeit diskutiert, eine Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuerpflicht geben kann, ist allein eine innerkirchliche Angelegenheit, die hier im Fall der katholischen Kirche nach kanonischem Recht zu entscheiden ist.“

Anlass der Debatte ist der "modifizierte Kirchenaustritt" des emeritierten Freiburger Kirchenrechtsprofessors Hartmut Zapp. "Auch wenn Zapp vor dem VGH kein Recht bekommen hat, kann er wie jeder andere Katholik problemlos erneut vor dem Staat seinen Austritt aus der katholischen Kirche erklären, egal ob das Standesamt dann einen Vermerk über einen „modifizierten“ Austritt anbringt oder nicht", sagt der IK Hamburg.

Entscheidend für einen Katholiken sei vielmehr, "ob ein sogenannter Kirchenaustritt vor dem Standesamt automatisch eine innerkirchliche Wirkung in Form der Exkommunikation entfaltet. Dies ist nicht der Fall. Denn entscheidend ist einzig und allein die kirchliche Wertung dieses 'Kirchenaustritts' von allerhöchster Stelle. Und die ist seit dem römischen Schreiben aus dem Jahre 2006 klar und kann auch durch dazu widersprüchliche Erklärungen von Bischöfen oder Bischofskonferenzen nicht außer Kraft gesetzt werden."

Ein Abfall liege im Fall Zapp nicht vor, kommentiert der IK Hamburg, denn dieser habe stets erklärt, dass er die katholische Kirche als Kirche nicht verlassen wolle und dies auch gegenüber dem Freiburger Erzbischof im Sinne des römischen Schreibens aktenkundig gemacht.


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