Lombardi: Kurienreform brachte besseres Vorgehen

17. April 2010 in Weltkirche


Vatikansprecher: Der jüngst veröffentlichte Brief von Kardinal Hoyos beweise, dass es wichtig gewesen sei, die Missbrauchsfälle der Glaubenskongregation zu überantworten. Das genaue Vorgehen der Glaubenskongregation jetzt online.


Vatikan (kath.net) P. Federico Lombardi SJ, Direktor des vatikanischen Pressesaales, hat zu dem jüngst bekannt gewordenen Brief des Kardinals Dario Castrillon Hoyos an einen französischen Bischof Stellung genommen. Hoyos, damals noch Präfekt der Kongregation für den Klerus, schrieb 2001 an Bischof Pierre Pican, dass der Bischof gut daran getan habe, einen pädophilen Priester nicht selbst angezeigt zu haben. Lambardi sagt nun dazu, dass dieses Beispiel zeige, wie wichtig es gewesen sei, die Fälle sexuellen Missbrauchs durch eine Kurienreform der Glaubenskongregation zu überantworten. Das meldet die CNA.

Wörtlich sagte P. Lombardi am Freitag: "Dieses Dokument (der Brief von Kardinal Hoyos, Anm. d. Red.) ist ein Beweis dafür, wie angebracht die einheitliche zentrale Übertragung der Behandlung der Fälle sexueller Mißbräuche Minderjähriger durch Mitglieder des Klerus in die Kompetenz der römischen Kongregation für die Glaubenslehre war, um dadurch eine rigorose und kohärente Überwachung der Fälle zu garantieren, wie es tatsächlich durch die vom Papst im Jahr 2001 approbierten Dokumente festgelegt wurde."

Der Brief von Kardinal Hoyos wurde von dem katholischen Laienmagazin Golias online veröffentlicht. Der betreffende Priester, René Bissey, wurde 1998 wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Auch Bischof Pican bekam eine dreimonatige Gefängnisstrafe wegen des Vorenthaltens von Informationen. Hoyos bestärkte in seinem Brief von 2001 den Bischof in seinem Vorgehen: Ein Bischof habe ein väterlich-sakramentales Verhältnis zu seinen Priestern. Es könne staatlicherseits auch niemand gezwungen werden, einen Verwandten anzuzeigen.

Genau rechtzeitig sei daher die Änderung in der Kurie im Jahr 2001 vorgenommen worden, Missbrauchsfälle in der Glaubenskongregation zu behandeln. Dies habe ein „rigoroses und kohärentes Vorgehen“ garantiert. Vor 2001 wurden Missbrauchsfälle durch Kleriker an die Kleruskongregation weitergeleitet, wo sich Verantwortliche nicht einig waren, ob diese Fälle auch nach dem zivilen Recht oder nur nach dem Kirchenrecht verhandelt werden sollten.

Die Änderung der Zuständigkeit geschah durch das Motu Proprio “Sacramentorum sanctitatis tutela” von Johannes Paul II. Kardinal Joseph Ratzinger, damals Präfekt der Glaubenskongregation, wandte die im Motu Proprio angeführten Richtlinien an, wie der US-amerikanische Kirchenrechtler Gerald Murray herausgearbeitet hat.

Murray fasste diese Richtlinien, nach der die Glaubenskongregation seit 2001 bei Missbrauchsfällen vorgeht, in einer Verständnishilfe zusammen: „Diese Verständnishilfe wird allen Menschen helfen zu sehen, dass der Heilige Stuhl in Zusammenarbeit mit den Ortsbischöfen ernsthaft daran arbeitet, kriminelle Priester ihres Amtes zu entheben, und dass die zivilen Autoritäten informiert werden müssen, sobald eine Anschuldigung, die auch nur auf einen wahren Sachverhalt hindeutet, beim Ortsbischof einlangt.“

Der Vatikan hat diese Verständnishilfe („Verständnishilfe für die grundlegende Vorgangsweise der Kongregation für die Glaubenslehre bei Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs“) auf seiner Website veröffentlicht. Auf der Startseite www.vatican.va gibt es seit Mitte April die Rubrik „Focus Missbrauch von Minderjährigen – Stellungnahme der Kirche“, wo alle relevanten Dokumente zu finden sind.


© 2010 www.kath.net