Neuer Angriff von Leutheusser-Schnarrenberger auf die Kirche

8. März 2010 in Deutschland


Die deutsche Justizministerin behauptet, dass der Vatikan die Aufarbeitung der Skandale behindere. Kirchenrechtler Alexander Pytlik widerspricht den Behauptungen und sorgt für Klarheit


Berlin (kath.net)
Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am Montag in einem Interview mit dem Deutschlandfunk erneut die Kirche attackiert und dem Vatikan vorgeworfen, die Aufarbeitung der Skandale zu behindern. Die Justizministerin behauptete, dass es in vielen Schulen und Einrichtungen eine Art Schweigemauer gegeben habe, wegen der Informationen nicht ausreichend an die Justiz gelangt seien. Die FDP-Politikerin meinte weiters, dass für Schulen in katholischer Trägerschaft eine Direktive der Glaubenskongregation von 2001 gelte, nach der auch schwere Missbrauchsfälle zuallererst der päpstlichen Geheimhaltung unterlägen und nicht an Stellen außerhalb der Kirche weitergegeben werden sollten. Dabei werde, so behauptete Leutheusser-Schnarrenberger, nicht deutlich gemacht, möglichst frühzeitig die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Die deutsche Bundesjustizministerin steht allerdings selbst in der Kritik, da sie dem Beirat eines Vereines angehört, der "gegen den Einsatz des Strafrechts zur Durchsetzung von Sexualmoral" eintritt. kath.net berichtete.

Der Kirchenrechtler Dr. Alexander Pytlik hat bereits vor einigen Tagen auf seiner Internetseite Internetpfarre.de klargestellt, dass solche Vorwürfe nicht zutreffen und nur bei Unkenntnis des katholischen Kirchenrechtes bzw. bei mangelndem Willen, sich die besagten nicht wirklich geheimen Dokumente genau anzusehen, geäußert werden könne. Wörltlich schreibt Pytlik: "In Wirklichkeit ist schon vom natürlichen Recht her das grundsätzliche Bewahren eines Untersuchungsgeheimnisses für jedes rechtliche Verfahren und das darin agierende Personal eine Selbstverständlichkeit, was jedoch Opfer eines Mißbrauchs bei ihren Publikationen und Schritten (insbesondere zur Erlangung eines finanziellen Schadensersatzes auch noch nach strafrechtlicher Verjährung) gar nicht behindert. In den geltenden Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Mißbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz heißt es im Punkt 6.: "Bestätigt die Voruntersuchung den Verdacht sexuellen Mißbrauchs, wird der Apostolische Stuhl befaßt. Gemäß dem Motuproprio über den Schutz der Heiligkeit der Sakramente (Sacramentorum sanctitatis tutela, [Übersetzung sogleich unterhalb!]) vom 30. April 2001 wird der Diözesanbischof nach Abschluß der Voruntersuchung diesen Fall dem Apostolischen Stuhl zuleiten."

Lesen Sie den Kommentar zur Direktiva der Glaubenskongregation von 2001 von Dr. Alexander Pytlik


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