'CO2-Spiritualität'

15. Dezember 2009 in Chronik


Der holländische Bischof Gerhard de Korte hat für die Wiedereinführung des kirchliche Abstinenzgebot und den Verzicht auf Fleisch am Freitag plädiert, um das Klima zu schützen


Niederlande (kath.net)
Der holländische Bischof Gerhard de Korte hat für die Wiedereinführung des kirchlichen Abstinenzgebotes und den Verzicht auf Fleisch am Freitag plädiert wie "Radio Nederland" berichtet. Für den Bischof sind allerdings nicht spirituelle Gründe die Motivation sondern der angebliche Schutz des Klimas, der durch den Verzicht auf Fleisch erreicht werde. Wörtlich meint de Korte: "Wir wissen, dass die Produktion jedes Kilogramm Fleisch eine große Energie benötigt und eine großen Menge an CO2-Emissionen bewirkt." Laut einer japanischen Studie zur Umweltbilanz soll die Produktion von einem Kilogramm Rindfleisch angeblich das Klima so stark belasten wie 250 Kilometer Autofahrt. Am klimaschädlichsten soll dabei das Methan sein, das die Tiere bei der Verdauung ausstoßen.

Das Fasten in der katholischen Kirche wurde zuletzt 1966 mit der Apostolischen Konstitution Paenitemini umfassend geregelt. In der Konstitution wurde grundsätzlich festgehalten, dass das Verzicht auf Fleischspeisen an Freitagen nach wie vor gilt, außer wenn der Freitag auf ein Hochfest fällt. Allerdings wurde gleichzeitig auch den lokalen Bischofskonferenzen in dieser Frage mehr Kompetenz zugestanden. Nicht wenige Bischofskonferenzen haben dabei das Fleischverbot relativiert.

Die Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat 1995 in einer Anordnung festgestellt: "Der Aschermittwoch und der Karfreitag sind strenge Fast- und Abstinenztage. Der katholische Christ beschränkt sich an diesen Tagen auf eine einmalige Sättigung (Fasten) und verzichtet auf Fleischspei­sen (Abstinenz)."

Zu den Freitagen des Jahres heißt es bei der DBK: "Alle Freitage des Jahres sind im Gedenken an das Leiden und Sterben des Herrn kirchliche Bußtage, an denen der Christ zu einem Freitagsopfer verpflichtet ist; ausgenommen sind die Freitage, auf die ein Hochfest fällt. Das Freitagsopfer kann verschiedene Formen annehmen: Verzicht auf Fleischspei­sen, der nach wie vor sinnvoll und angemessen ist, spürbare Einschränkung im Konsum, besonders bei Genussmitteln, Dienste und Hilfeleistungen für den Nächsten. Das durch das Freitagsopfer Ersparte sollte mit Menschen in Not geteilt werden. Auch eine andere spürbare Einschränkung im Konsumver­halten ist denkbar. Das Zeugnis gemeinsamen Freitagsopfers hat zudem seinen besonderen Wert. Kirchliche Häuser, Ordensgemeinschaften und geistliche Vereinigungen können hier ein Beispiel ge­ben. Dem Sinn des Freitagsopfers entsprechen auch: Gebet und andere Frömmigkeitsübungen, eine wirkliche Einschränkung und der Dienst am Nächsten.

Die Österreichische Bischofskonferenz hat 1994 folgende Buß- und Fastenordnung herausgegeben. Wörtlich heißt es dort: "Das Jahr hindurch gedenken die Katholiken am Freitag der Passion des Herrn durch ein Bußwerk eigener Wahl. An den Fasttagen Aschermittwoch und Karfreitag verzichten sie auf Fleischspeisen und sättigen sich nur einmal."

Im "Codex Iuris Canonici" heißt es:

Can. 1250 — Bußtage und Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen Jahres und die österliche Bußzeit.

Can. 1251 — Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt: Abstinenz aber und Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag.

Can. 1252 — Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis Zum Beginn des sechzigsten Lebensjahres. Die Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen, daß auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße geführt werden.

Can. 1253 — Die Bischofskonferenz kann die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere Bußformen, besonders Werke der Caritas und Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen.


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