Christen und Muslime im selben Boot

7. Dezember 2009 in Österreich


Missio-Österreich-Chef Leo Maasburg meint bezug nehmend auf die jüngsten Aufregungen um das "Kreuzurteil" und die "Minarett-Diskussion": Recht auf Religionsfreiheit sichert die öffentliche Ausübung der Religion - Die Mission ist Teil der Religionsfre


Wien (kath.net/Missio)
Anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember macht Monsignore Leo-M. Maasburg, Nationaldirektor der Päpstlichen Missionswerke in Österreich, auf die kritische Menschenrechtslage aufmerksam: „ Noch immer werden grundlegende Menschenrechte weltweit mit Füßen getreten. Immer wieder sind es Minderheiten, die besonders leiden müssen.

Dramatisch ist vor allem die Situation für Millionen von Christen: Noch nie zuvor wurden so viele Menschen wegen ihres christlichen Glaubens diskriminiert, verfolgt und teilweise getötet. Selbst in Europa greifen eine zunehmende Christophobie und Angriffe auf das Recht der Religionsfreiheit um sich. Dabei sichert Religionsfreiheit Freiheit für und nicht von Religion!“

Bezug nehmend auf die jüngsten Aufregungen um das „Kreuzurteil“, aber auch die „Minarett-Diskussion“ meint Maasburg: „Das Recht auf Religionsfreiheit sichert die öffentliche Ausübung der Religion. Die Mission, das aktive und öffentliche Bezeugen des eigenen Glaubens, ist Teil der Religionsfreiheit und darf nicht durch einen falsch verstandenen Säkularismus ausgehebelt werden. Nicht das Recht, seine eigene Religion weiterzugeben, also zu missionieren, gefährdet den Frieden. Im Gegenteil: Die Unterdrückung der Verkündigung des jeweiligen Glaubens gefährdet die Freiheit aller und somit den Frieden.“

Bei einem von Missio gemeinsam mit der KOO (Koordinierungsstelle der österreichischen Bischofskonferenz für Entwicklung und Mission) organisiertem Studiennachmittag referierte Christian Schmitt, Priester der Gemeinschaft Emmanuel, über das Thema Mission und Religionsfreiheit. Schmitt führte aus, dass ein Laizismus, wie er etwa in Frankreich praktiziert wird, der Religionsfreiheit nicht gerecht wird:

„Die Religionslosigkeit ist im Wettstreit der Religionen eine religiös weltanschauliche Position unter anderen. Sie kann nicht für sich in Anspruch nehmen eine Art neutrale Supraposition zu sein. Ob es Gott gibt, ihn in dieser oder jener Weise gibt, oder gar nicht gibt, das sind alles religiös-weltanschauliche Bekenntnisse. Warum soll im öffentlichen Raum das religiös-weltanschauliche Bekenntnis der Religionslosigkeit dominieren? Öffentlich vorgeschriebene Religionslosigkeit ist, genauso wie eine öffentlich als Staatsreligion vorgeschriebene Religion, eine Einschränkung der Religionsfreiheit anderer.“

Zum Verhältnis der Religionen untereinander sagte Schmitt: „Wir kommen in religiösen Fragen um die Pluralität nicht herum. Wer Religionsfreiheit sagt, der muss auch den religiösen Pluralismus erlauben und dies in bestimmten Grenzen auch im öffentlichen Raum.“ Für diesen Pluralismus gilt: „Die Religionsfreiheit fordert nicht den Verzicht auf das eigene Bekenntnis oder auf die missionarische Ausübung der eigenen Religion, solange dies ohne die Ausübung von Zwang geschieht.“


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