15. September 2009 in Chronik
Kardinal Joachim Meisner stellt in Anweisung für eine Pfarrei klar, dass bei Kommunionsspendung unter beiden Gestalten nur der Priester die Hl. Eucharistie in den Kelch eintauchen darf
Köln (kath.net)
Der Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, hat in einem Schreiben an die Pfarrgemeinderat von St. Pankratius klargestellt, dass eine Kommunionverteilung unter beiden Gestalten, bei der Laien die Hl. Eucharistie in den Kelch eintauchen und konsumieren, nicht erlaubt ist. In der besagten Pfarrei gab es jahrelang diese Praxis wie die "Kölner Rundschau" (KR) berichtet. Der zuständige Pastoralreferent, Christoph Schmitz-Hübsch, meinte dazu: Das ist ein sensibles Thema im Ort. Früher lag es in einem Graubereich, damals wurde die Handhabe so eingeführt. Seit 2004 gilt ein Erlass für Sakramente, der das aber verbietet. Monsignore Anders hat die Kommunion wie bisher, aber ohne offizielle Erlaubnis weitergeführt.
Schmitz-Hübsch erklärt, dass das Austeilen beider Gestalten nicht untersagt ist sondern nur die Durchführung das Problem ist. Das Eintauchen stelle eine aktive Handlung dar. Die Kommunion müsse der Empfänger erhalten, selbst nehmen dürfe er sie sich nicht, so Schmitz-Hübsch. Wie auch der Kölner Erzbischof schreibt, geht es doch gar nicht darum, Ihnen die Kommunion in beiderlei Gestalten zu verweigern, sondern nur die Form der Kommunionspendung nach der Ordnung der Kirche zu gestalten.
Die Pfarre selbst prüft jetzt Alternativen: Eine Form wäre, alle aus einem Kelch trinken zu lassen. Denkbar wäre auch, dass der Priester die Hostie für den Empfänger eintaucht und weiterreicht. Auch Msgr. Johannes Börsch ist ganz offen in dieser Sache. Hin und wieder ist den Empfängern etwas Wein auf den Boden getropft. Das war unpassend. Wir wollen die Geschichte wieder in geregelte Bahnen bringen, erklärt dazu der Odenthaler Pastoralreferent gegenüber der KR.
© 2009 www.kath.net