2. Mai 2009 in Chronik
Die Europäische Volkspartei (EVP) hat sich bei Bioethik und Familienpolitik erneut zu ihrer Linie bekannt. "Gerade vor den Europawahlen ist das eine wichtige Botschaft", sagt CSU-Jungpolitiker Kastler.
Brüssel (kath.net) Die Europäische Volkspartei (EVP) hat ihre Linie zu Bioethik und Familienpolitik am Mittwoch erneut festgelegt. Der Beschluss beinhaltet die Ehe zwischen Mann und Frau als Grundlage der Familie, die Ablehnung der verbrauchenden Embryonenforschung sowie verstärkte Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung von Abtreibung. Die EVP-ED-Fraktion, der Zusammenschluss christdemokratischer Parteien im Europäischen Parlament, ist die seit 1999 größte Fraktion im Europaparlament.
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der EVP-ED-Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese, sieht sich in seinen andauernden Bemühungen für den Schutz der Menschenwürde und des ungeborenen Lebens bestätigt.
In den Beschlüssen wird das Recht auf freie Gründung einer Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau manifestiert. Außerdem wird festgehalten, dass die Familienpolitik weiterhin in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten verbleibt.
Im Bereich der Bioethik wird der Vorrang des Schutzes allen menschlichen Lebens von der Befruchtung der Eizelle bis zum natürlichen Tod vor jedem Forschungsinteresse hervorgehoben.
Abtreibung wird nicht als Lösung für Probleme ungewollter Schwangerschaften angesehen. Stattdessen werden umfassende Hilfsmaßnahmen für Paare und vor allem Frauen, die aufgrund einer ungeplanten Schwangerschaft in Not geraten sind, eingefordert.
Liese freut sich über den Rückenwind aus den Reihen der europäischen Volksparteien ebenso wie sein CSU-Kollege Martin Kastler. Gerade vor den Europawahlen ist das eine wichtige Botschaft an unsere treuesten Wähler und Mitstreiter, so Kastler. Der Jungpolitiker sieht im Beschluss der EVP ein klares Signal gegen die ethisch bedenklichen Teile des jüngst im Europaparlament beschlossenen Trakatellis-Berichts:
Das ist eine klare Absage an jede Form von Selektion, Eugenik oder Euthanasie. Der Beschluss der EVP ist ein klares Signal, dass Deutschland mit seiner strengen Embryonenschutzgesetzgebung keinesfalls isoliert ist. Er bedeutet auch Rückenwind für die Initiative in Polen, die beabsichtigt, das deutsche Gesetz zu übernehmen, so der Arzt und CDU-Politiker Peter Liese.
Die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe innerhalb der EVP zu bioethischen Fragen verstehen die beiden Unionspolitiker als Zeichen der Ernsthaftigkeit der EVP, sich dauerhaft mit diesen Grundsatzthemen auseinanderzusetzen. Die Gruppe soll die Konkretisierung und Umsetzung der in der Partei getroffenen Grundsatzentscheidungen in der Politik der Fraktion forcieren und evaluieren.
Das Politische Büro der EVP hatte am Mittwoch eine Dringlichkeits-Resolution verschiedener Mitgliedsparteien einstimmig angenommen, in der an die bestehende Beschlusslage der EVP in Grundsatzfragen der Bioethik und der Familienpolitik erinnert wird. Die Resolution beruft sich dabei auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die EU-Grundrechte-Charta, vor allem aber auf die Beschlusslage des XIV. EVP-Kongresses 2001 in Berlin.
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