EU-Schelte für Kirchen

9. September 2008 in Chronik


Eine Entschließung des Europäischen Parlaments fordert das Recht auf Abtreibung als Teil der reproduktiven Gesundheit. Nur der kirchliche Widerstand stört. Von Angela Reddemann.


Brüssel (kath.net/Zenit.org) Sexuelle und reproduktive Gesundheit bedeutet, ein befriedigendes und ungefährliches Sexualleben haben zu können, fordert eine jüngste Entschließung des Parlaments der Europäischen Gemeinschaft. Schade sei nur der absolute Widerstand der Kirchen gegen das Recht auf Abtreibung, wird von der EU argumentiert.

Die Förderung reproduktiver Gesundheit und reproduktiver Rechte soll ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsweisenden Familienplanung und Bevölkerungspolitik im Sinne von Punkt V der Millenniumsziele der Vereinten Nationen sein.

Die jüngste, nicht rechtsverbindliche Entschließung des Europäischen Parlaments, die am 4. September verabschiedet wurde, will deshalb das uneingeschränkte körperliche und seelische Wohlbefinden in Bezug auf alle Bereiche, die die Sexualität und die Fortpflanzung der Menschen betreffen, sichern.

Sie bedeutet für die EU das Recht auf Freiheit von sexuellem Zwang und sexueller Gewalt. Der Begriff bezieht sich auf alle Phasen des Lebens, also auch auf die Zeiten, in denen die Menschen keine Kinder mehr erwarten. Für Eltern, die sich Kinder wünschen, bedeutet reproduktive Gesundheit, die Fähigkeit zur Fortpflanzung zu haben.

Sie bedeute aber auch, die freie Entscheidung darüber treffen zu können, ob, wann und wie viele Kinder man sich wünscht, also einen straflosen, legalen und medizinisch gefahrenlosen Zugang zu Formen der Tötung ungeborenen Lebens, erläutert die Tageszeitung des Vatikans, der L'Osservatore Romano, am vergangenen Freitag.

Das Argument der Politiker ist, dass neben der besseren medizinischen Betreuung von Schwangeren und der Geburtshilfe Familienplanungsdienste die Müttersterblichkeitsrate bei der Geburt erheblich senken könnten: „Zeitabstände von mindestens zwei Jahren zwischen den Geburten mindern das Gesundheitsrisiko für Mütter und ihre Kinder erheblich. Wenn alle Frauen Zugang zu Informationen und modernen Familienplanungsmethoden hätten, gäbe es weltweit mindestens ein Drittel weniger Fälle von Müttersterblichkeit“, heißt es in einer Veröffentlichung.

Deshalb beklagt die Resolution das Verbot des uneingeschränkten Gebrauchs von Verhütungsmitteln durch die Kirchen.

Msgr. Giuseppe Merisi, Bischof von Lodi und Vertreter der italienischen Bischofskonferenz bei der COMECE, dem Zusammenschluss aller nationalen katholischen Bischofskonferenzen auf europäischer Ebene, beklagte die Formulierung der EU, die auf das „Recht auf Abtreibung“ pocht.

Wahre Hilfe für die Betroffenen in den Entwicklungsländern bedeute vom Ansatz her etwas vollkommen anderes, nämlich „Lebensschutz und Verurteilung von Abtreibung, die kein Recht ist“.

Jedes Jahr sterben 529.000 Mädchen und Frauen an Komplikationen während der Schwangerschaft oder bei der Geburt, 99 Prozent davon in den Entwicklungsländern. Weitere 20 Millionen Frauen leiden ihr Leben lang an Gesundheitsschäden nach Komplikationen bei der Geburt wie Scheidenfisteln, Anämie, Unfruchtbarkeit, Inkontinenz oder Unterleibsschmerzen.

Bischof Merisi warnte die EU vor einer „diffusen Sensibilität“. Die meisten dieser Todesfälle und Gesundheitsschäden könnten durch eine Achtung der „großen Werte des Lebens und der Menschenwürde“ verhindert werden.

Das Risiko für Frauen während der Schwangerschaft oder bei der Entbindung zu sterben, liegt in Entwicklungsländern bei 1:48. In Ländern Afrikas südlich der Sahara stirbt sogar eine von 16 Frauen. Für Mädchen zwischen 15 bis 19 Jahren sind Komplikationen bei der Schwangerschaft oder Geburt weltweit die Haupttodesursache.

Schon bei der Vorlage der ersten Resolution zum Thema Reproduktive Gesundheit hatte die COMECE mit einer klaren Stellungnahme Position bezogen.

„Die Europäische Union hat keinerlei Entscheidungsbefugnis oder Kompetenz bezüglich Abtreibung oder irgendeiner Frage, die im Bezug zu Leistungen sexueller und reproduktiver Gesundheitsdienste steht“, so die europäischen Bischöfe in ihrer Erklärung.

„Dieser Bereich gehört zur ausschließlichen Kompetenz der Mitgliedstaaten, wie David Byrne, Europäischer Kommissar für Gesundheit, während der Parlamentsdebatte am 2. Juli 2002 bekräftigte. Während dieser Grundsatz im ersten Absatz des Berichts anerkannt wird, wird er im übrigen Text missachtet.

Es ist bedauernswert und unangemessen, dass das Europäische Parlament versucht, in einem Bereich, für den es keinerlei Kompetenz hat, die Politik nicht nur in den EU-Mitgliedstaaten, sondern auch in den Kandidatenstaaten zu beeinflussen“.

Bei der Schlußabstimmung über den Text vom vergangenen Donnerstag stimmten aus Deutschland und Österreich FDP und LIF, Linkspartei, Grüne, SPD und SPÖ sowie der fraktionslose österreichische Abgeordnete Hans-Peter Martin für die Entschließung. CDU, CSU und ÖVP stimmten geschlossen dagegen.

Europaweit bestand die Mehrheit für den Text aus nahezu allen Liberalen (einer enthielt sich), Sozialisten und Sozialdemokraten (einer enthielt sich) und Grünen (einer enthielt sich). Hinzu kamen je eine liberale Minderheit aus EVP und Europa der Nationen. Die Ablehnungsfront bestand aus der großen Mehrheit der EVP, des Europa der Nationen, der Unabhängigkeitsdemokraten und der Fraktionslosen.


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