Für tot erklärt, weil man etwas von ihnen haben will

8. September 2008 in Österreich


Ein Kommentar von Andreas Kirchmair über ungefragte Organentnahmen bei Sterbenden


Graz (www.kath.net)
„... und man sieht nur, die im Licht sind, die im Dunkeln sieht man nicht“ - wer kennt nicht diesen alten Schlager? Wir alle haben von den „Erfolgen“ der seit Ende der 60er Jahre boomenden Transplantationsmedizin und über Organempfänger gehört und gelesen, insbesondere die beteiligten Ärzte stehen regelmäßig im Scheinwerferlicht. Nur, wo kommen die Organe her, die transplantiert werden, wer sind die „im Dunkeln“? Sind es Leichen, wie das Gesetz fordert, oder sind es (noch) Lebende – und handelt es sich dabei nur um eine semantische oder um eine sehr grundsätzliche Frage?

1982 wurde im Nationalrat mit den Stimmen aller Parteien (und ohne etwa die Stellungnahme der Kirchen einzuholen) das „Bundesgesetz über Organentnahme bei „Verstorbenen“, beschlossen, das „die operative Entnahme von Organen wie Lunge, Herz und Nieren“ erlaubt, sobald der „Spender“ verstorben ist und soweit der „Spender“ dem nicht vorher schriftlich widersprochen hat. Nun sind die Organe von Toten unbrauchbar, nur die Organe eines (für hirntot erklärten) Menschen, der aber noch atmet und fiebert, während der Explantation Narkotika sowie Schmerz- und Beruhigungsmittel erhält, können für Transplantationen verwendet werden. Die Vorverlegung des Individualtodes durch den sogenannten „Hirntod“ (1968) hat nicht nur mehrere Todeszeitpunkte, sondern auch eine ethische Grauzone geschaffen.

Sterbende, nicht Tote

Das bestreitet heute niemand mehr, aber es wird öffentlich und politisch kaum diskutiert. Nach jahrelanger Beschäftigung mit diesem Thema sind wir im Vorstand unseres Vereins zur Überzeugung gekommen, dass diese Menschen (in Österreich zuletzt rd. 200/ Jahr) zwar im Sterben liegen, aber noch leben, und erst dann sterben, wenn ihnen am Ende der Explantation das Herz herausgeschnitten wird. Dass also in Österreich ungefragt, aber gesetzlich legitimiert, ein Leben für die Gesundung eines anderen Lebens eingesetzt wird.

Für tot erklärt, weil man etwas von ihnen haben will

Sobald jemand für hirntot erklärt wird, verliert er jeglichen Rechtsschutz als Person, er hat keine Lobby mehr. Verstorbene haben einen anderen Status: sie werden sogar ihren Angehörigen entzogen. Und diese Sterbenden werden nur deshalb für tot erklärt, weil man etwas von ihnen will, nämlich ihre Organe, und nicht, um ihnen zu helfen (zB durch Körperkühlung auf 33 Grad). Die Hirntod-Diagnose ist heute praktisch ein Todesurteil ohne Berufungsmöglichkeit.

Bevölkerung wird (bewusst?) getäuscht

Die Durchführung dieses Gesetzes fußt in Österreich auf zwei Pfeilern, dem „Hirntod“ und der Widerspruchsregelung. Dies ist nur sehr wenigen Experten bekannt. Der weitaus größte Teil der Bevölkerung geht nämlich davon aus, dass die Betroffenen „wirklich“ tot sind („Herz-Kreislauf-Tod“, „letzter Atemzug“) und daß die Zustimmungslösung gilt wie in Deutschland. Juristen sprechen davon, dass, wer die Unwissenheit eines anderen zu seinem Schaden ausnutzt, den Tatbestand des Betruges setzt.

In der Öffentlichkeit wird weiters in bewusster Verdrehung der gesetzlichen Situation der Widerspruchsregelung der Begriff „Organspender“ verwendet, obwohl für eine Spende Freiwilligkeit und informierte Zustimmung Voraussetzung sind - diese Bezeichnung ist eindeutig falsch. Auch der sehr oft verwendete Begriff der Nächstenliebe ist eine Verdrehung, weil de facto die „Nächstenliebe“ nicht bewusst persönlich geschenkt, sondern staatlich verordnet wird, als eine „Aufopferungspflicht“.

Praxis zeigt bedenkliche Eigendynamik

Es ist eine Mauer des Schweigens und der Angst entstanden. Welche Auswirkungen hat dieses Gesetz heute in der Praxis der österr. Krankenhäuser?
• Angehörige erfahren schmerzhaft und durch die Widerspruchsregelung unvorbereitet, dass ihnen im Krankenhaus mit Feststellung des Hirntodes das Sorgerecht über Ihre Lieben, auch ihre Kinder, entzogen wird - und weder die Angehörigen noch ein Priester dürfen in der „wirklichen“ Sterbestunde dabei sein.
• Ärzte und Krankenhauspersonal sind zerrissen zwischen der Aufgabe, das Leben eines Menschen zu retten und den Patienten als „Organlagerstätte“.
• die Not der Patienten, die auf fremde Organe warten, ist groß und erhöht den Druck auf alle Beteiligten, diese Organe zur Verfügung zu stellen. Wir sehen Entwicklungen, die von einem gut organisierten Organbedarf in Richtung Organbegehren gehen.

Vor dem Gesetz trägt niemand Verantwortung

Ein Blick auf das Bundesgesetz zeigt, dass niemand eine persönliche Verantwortung trägt: Der betroffene Sterbende und seine Angehörigen sind durch die weitgehend unbekannte Widerspruchsregelung aus der Verantwortung genommen, die Juristen verlassen sich auf die Mediziner, der Neurologe stellt nur den Hirntod fest, der Anästhesist kümmert sich nur um die Narkose, der Transplanteur operiert nur die Organe heraus usw.

Auch in der medizinischen Wissenschaft zunehmend umstritten

Uns ist sehr wohl bekannt, dass (mehrheitlich) nach dem heutigen Stand der medizinischen Wissenschaft der Tod eines Menschen mit der Einstellung der Gehirntätigkeit eintreten soll, nur halten immer mehr Menschen weltweit - Ärzte, Philosophen, Theologen und Bischöfe - dieses Konzept des Hirntodes mit seinen mittlerweile über 30 verschiedenen Definitionen für einen Irrweg oder für überholt und so brüchig, wie die ehemalige Berliner Mauer.

Alle Beteiligten sind überfordert, weil die Widersprüche unauflöslich sind

Auch die Widerspruchsregelung entspricht einer aufgeklärten und reifen Demokratie wie bei uns nicht mehr, hat ihr nie entsprochen. Sie hat auch die bestehenden Widersprüche nie beseitigt, sondern immer nur kaschiert.

Aber abgesehen davon ist es an der Zeit ehrlich einzugestehen, daß dieses Gesetz mehr Fragen aufwirft als Antworten gegeben werden können und daß es alle Beteiligten überfordert, weil die Widersprüche unauflöslich sind - wir sind zu weit gegangen und haben uns verrannt:

 Menschen können nicht gleichzeitig leben und tot sein
 Ärzte können nicht gleichzeitig Leben retten versuchen und ihre Patienten für die Explantation vorbereiten (und damit ihr Leben endgültig beenden)
 Angehörige können nicht gleichzeitig ihr Sorgerecht ausüben und vor dem Sterben und vor der Explantation nach Hause geschickt werden
 Politiker können nicht von Eigenverantwortung der Bürger und von Transparenz reden und gleichzeitig beschließen, daß jeder zustimmt, der nicht widerspricht
 Das Österr. Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) in Wien, welche das „Widerspruchsregister“ führt und das Koordinationsbüro für Transplantationsmedizin ist, kann nicht gleichzeitig für ein möglichst hohes Organaufkommen sorgen und so umfassend informieren, daß es wieder zurückgeht

Und es ist an der Zeit Farbe zu bekennen und zuzugeben, dass es auch kaum noch „echte“ Organspender geben würde, wenn die Menschen wüssten, was im Operationssaal des Krankenhauses wirklich mit ihnen passiert! Es ist sicher kein Zufall, dass in Österreich immer wieder verschiedene Medien dieses Thema aufgreifen und damit ein tiefsitzendes Unbehagen artikulieren.

Müssen wir uns daher nicht mit Nachdruck dafür einsetzen, daß derlei Gesetze aufgehoben werden, daß alle Menschen in Würde sterben können und daß andere Wege gesucht werden, um kranken Menschen zu helfen? Die Frau Bundesminister für Gesundheit Rauch-Kallat sprach in Zusammenhang mit einer neuen Gesundheitspolitik von den Prinzipien Gerechtigkeit, Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit, wir würden dem gerne Würde des Menschen hinzufügen.

Mit dem Anspruch auf Ehrlichkeit und in Verantwortung und in Respekt gegenüber allen Betroffenen, den im Medizinbetrieb Tätigen, den um Heilung bangenden Kranken, im besonderen aber den Sterbenden und Ihren Angehörigen verantwortungsvoll die notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen ist schwierig, aber unumgänglich.
rt.

Der Autor ist ehemaliger Präsident eines österreichischen Patientenvereins, der sich für Menschenwürde in der Medizin einsetzt (www.wfmtf.net) und der sich seit über zehn Jahren auch mit dem Thema Organentnahmen befasst.


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