6. Mai 2008 in Weltkirche
Das Oberhaupt der ägyptisch-koptischen Kirche protestierte gegen einen Beschluss des ägyptischen Innenministers, der minderjährige Christen diskriminiert.
Bonn (www.kath.net)
Ein Berater des ägyptisch-koptischen Papstes Shenouda soll kürzlich ein Protestschreiben bei einem ägyptischen Gericht deponiert haben. Das meldete das deutsche Institut für Islamfragen unter Berufung auf das Portal alarabiya.net.
Das Schreiben richtete sich gegen einen Beschluss des ägyptischen Innenministers, der minderjährige Christen diskriminiert: Minderjährige werden demgemäß als Muslime registriert, wenn ihr Vater vom Christentum zum Islam übergetreten ist.
Der Berater für juristische Angelegenheiten, der Rechtsanwalt Najeeb Jibraeel, der zugleich Vorsitzender einer ägyptischen Menschenrechtsorganisation ist, teilte mit, er habe sich zu diesem Schritt auf Wunsch dreier ägyptischer Mütter entschlossen.
Deren christliche minderjährige Kinder seien vom ägyptischen Staat als Muslime registriert worden, ohne je selbst zum Islam übergetreten zu sein, nachdem ihre Väter vom Christentum zum Islam konvertierten.
Die Religionszugehörigkeit von Kindern wird gemäß Scharia durch den Vater bestimmt. Die Kinder eines muslimischen Vaters sind von Geburt an rechtlich stets Muslime. Das Gericht folgert aus dieser Schariavorschrift, dass auch bei einem späteren Übertritt des Vaters sich die Religionszugehörigkeit der Kinder automatisch ändern muss was gesellschaftlich undenkbar und rechtlich unmöglich wäre, wenn ein muslimischer Vater Christ würde.
Rechtsanwalt Jibraeel forderte in seinem Schreiben, dass die Kinder selbst über ihre Religionszugehörigkeit entscheiden können müssten. Außerdem sei es sehr problematisch für die Kinder, wenn ihr Vater erneut zum Christentum konvertieren würde.
Der Jurist weist in seinem Protestschreiben auch darauf hin, dass es keinen Paragraphen im ägyptischen Grundgesetz gäbe, der besage, dass minderjährige Kinder als Muslime geführt werden müssten, wenn ihre Väter zum Islam übergetreten seien.
Der Austritt aus dem Islam bzw. die Konversion vom Islam zu einer anderen Religion ist in allen muslimisch geprägten Ländern verboten. Anhänger anderer Religionen in muslimischen Ländern können hingegen jederzeit zum Islam übertreten.
Das Institut für Islamfragen weist darauf hin, dass das ägyptische Grundgesetz besagt, dass die Scharia alleinige Grundlage der Gesetzgebung sei. Von Mohammed sei der Ausspruch überliefert, dass die Eltern über die Religion ihrer Kinder entscheiden: Die Eltern machen ihre Kinder zum Juden, Christen oder Zoroastrier.
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