Luxemburg legalisiert aktive Sterbehilfe

20. Februar 2008 in Aktuelles


Ärzte, die Beihilfe zum Selbstmord leisten, begehen ab sofort keine Rechtsverletzung mehr.


Luxemburg (www.kath.net) Mit einer knappen Mehrheit stimmte das Parlament in Luxemburg am Dienstag für eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. 30 Abgeordnete befürworteten den Gesetzesentwurf, 26 stimmten dagegen, 3 enthielten sich der Stimme.

Eingereicht wurde der Gesetzesvorschlag von Jean Huss (Grüne) und Lydie Err (LSAP, Sozialistische Partei Luxemburg). Ärzte, die Beihilfe zum Selbstmord leisten, begehen mit dem neuen Gesetz keine Rechtsverletzung mehr. Außerdem soll ein „testament de vie“ eingeführt werden, in dem der Wille des Patienten zum Thema Sterbehilfe festgehalten wird.

Gleichzeitig stimmten alle Abgeordneten einem Gesetzesentwurf über Palliativmedizin zu. Der Vorschlag des Abgeordneten Gaston Gibéryen (ADR), die Abstimmung über die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe von der Tagesordnung zu streichen, weil sich beide Gesetzesentwürfe widersprechen würden, war mehrheitlich abgelehnt worden.

Der Erzbischof von Luxemburg, Fernand Franck, hatte kurz vor Weihnachten 2007 an alle Bürger appelliert, das Lebensrecht zu achten. Es dürfe nicht zur Disposition stehen, erklärte er. „Euthanasie ist keine humane Antwort auf das Leid. Als gesellschaftliches Angebot reißt sie die Schranken des Lebensschutzes ein und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.“

Gewolltes Töten kann niemals ein „Recht“ sein, mahnte Franck. Keine Religionsgemeinschaft der Welt unterstütze das Töten Sterbender im Zeichen der Humanität. „Ein Konsens diesbezüglich ist notwendig um der Gesellschaft und ihrer Zukunft selbst willen.“


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