Syrisch-orthodoxer Abt in der Türkei entführt

30. November 2007 in Chronik


Gesellschaft für bedrohte Völker: Keine Zukunft für christliche Minderheit in der Türkei


Bern/Göttingen (kath.net/GfbV)
Die Verschleppung des syrisch-orthodoxen Abtes des Klosters St. Jakob, Daniel Savci, am Mittwoch im Südosten der Türkei erfüllt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) mit grosser Sorge. Sie ist jüngstes Beispiel einer anhaltenden Diskriminierung und Verfolgung von christlichen Minderheiten in der Türkei. "Die Entwicklung, dass auf die wenigen geistlichen Würdenträger der christlichen Kirchen in der Türkei gerade in jüngster Vergangenheit immer wieder gezielt Mordanschläge, Bombenattentate oder Überfälle verübt und einige von ihnen Opfer von Entführungen wurden, erschüttert uns nicht nur in jedem Einzelfall, sondern sie ist auch ein Alarmzeichen für die Zukunft der wenigen noch in der Türkei ansässigen Christen", erklärte die GfbV am Donnerstag.

Europäische Institutionen sollen aktiv werden

Die GfbV wird sich heute an die Europäische Kommission, die Aussenministerien aller EU-Staaten, die Fraktionen des Europaparlaments sowie den Europarat wenden mit dem dringenden Appell, eine gemeinsame Initiative in Ankara für den Schutz der christlichen Bevölkerung und die Durchsetzung ihres Rechtsstatus nach europäischem Vorbild zu unternehmen.

Staatlich unterstützte Diskriminierung

Aufgrund ihrer Verfolgung und Bedrohung ist der Anteil der Christen an der Gesamtbevölkerung der Türkei von 25% im Jahr 1912 auf heute nur noch etwa 0,2% gefallen. Ihre Zahl wird auf höchstens noch 125'000 geschätzt. Ihre Kirchen haben keinen eigenen Rechtsstatus, d.h. sie existieren vor dem türkischen Gesetz nicht als eigenständige Körperschaften und sind so auch nicht rechtsfähig. Der Patriarch der griechisch-orthodoxen Kirche, Oberhaupt und höchster geistlicher Würdenträger von 300 Millionen Menschen weltweit, Bartholomäus I., darf seinen Titel Ökumenischer Patriarch in der Türkei nicht tragen. Seit 1970 dürfen die christlichen Kirchen dort keinen Priesternachwuchs mehr ausbilden. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für armenische und griechisch-orthodoxe Geistliche nichttürkischer Staatszugehörigkeit werden grundsätzlich nicht erteilt. Auch andere ausländische Priester können die türkische Staatsbürgerschaft nicht erwerben und müssen eine tägliche Aufenthaltstaxe zahlen. Die Zahl der kirchlichen Immobilien ist seit den 1930er-Jahren von 4'000 auch 460 gesunken, kirchlicher Besitz wird häufig enteignet und kann nur in Ausnahmefällen neu erworben werden.


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