Die Päpste und die Freimaurerei

18. November 2007 in Aktuelles


Das negative Urteil der Kirche über die Freimaurerei und ähnliche Geheimbünde bleibt somit unverändert - Von Armin Schwibach.


Rom (www.kath.net/Zenit)
Was ist die Freimaurerei? Eine philanthropische Gesellschaft, die sich für Brüderlichkeit und Gleichheit einsetzt? Ein Leuchtturm der Aufklärung, oder ein Zentrum der obskuren Macht? Warum verurteilt die Kirche explizit und bei Strafe der Exkommunikation „latae sententiae“ die Zugehörigkeit zu freimaurerischen Geheimbünden und Logen? Worin besteht der Ursprung der Feindseligkeit und aggressiven Feindschaft des Freimaurertums gegen die katholische Kirche?

Diesen und weiteren Fragen ging die italienische Schriftstellerin und Historikerin Angela Pellicciari in ihrem jüngst erschienen Werk „Die Päpste und die Freimaurerei“ („I Papi e la Massoneria“) nach.

Das Thema Freimaurerei ist nicht nur in Hinblick Italien von besonderer Bedeutung, einem Land, das auf vielen Ebenen der Zivilgesellschaft (Politik, Wirtschaft, Unternehmertum, Hochfinanz, Universitäts- und Bildungswesen, aber auch teilweise Klerus) mit der Vielfalt der freimaurerischen Verbünde konfrontiert und verstrickt ist.

Auch in Deutschland wurde dieses Thema – vor allem hinsichtlich der Verbindungen von Politikern und Abgeordneten mit der Freimaurerei und Geheimbünden – durch das „Schwarzbuch der Freimaurerei“ in einer unvermuteten und größten Teils verdeckten Art wieder aktuell (vgl. Guido Grandt: „Schwarzbuch Freimaurerei – Von der Französischen Revolution bis zu Uwe Barschel“, Kopp-Verlag Rottenburg, 2007, 416 Seiten, 19,95 €).

Demgegenüber stellte sich die italienische Forscherin Pellicciari die historische Frage nach der konkreten Stellungnahme der Kirche Roms durch die Päpste zur Freimaurerei. Von 1738 bis 1903 waren die päpstlichen Äußerungen zur Freimaurerei zahlreich. Alleine unter dem Pontifikat Papst Leo XIII. können 2.032 Interventionen aufgezählt werden, was in erster Linie mit der Einigungsbewegung Italiens, dem so genannten Risorgimento, und dem Entstehen des Königreichs Italien nach der Zerstörung des Kirchenstaates 1870 verbunden ist.

Der Kampf der Kirche gegen die Freimaurerei wurde oft als Kampf der „Antimoderne“ gegen die „Moderne“, als Kampf der Prinzipien der Selbstbehauptung des Individuums gegen einen religiösen und kirchlichen Obskurantismus dargestellt. Eine eingehendere Analyse der historischen Bestände sowie der jüngsten Geschichte lässt jedoch erkennen, dass es nicht so sehr die Kirche ist, die sich als „antimodern“ profiliert, als vielmehr eine bestimmte Moderne, die ihren inneren sozialen und theoretischen Zusammenhalt aus einer antikirchlichen Haltung schöpft.

Bereits der erste freimaurerische Zusammenschluss, der das Licht der Welt am 24. Juni 1717 erblickte, wurde im Jahr 1738 von Papst Clemens XII. verurteilt. Seit jener Zeit bis zur Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre über die Freimaurerei unter dem damaligen Präfekten Joseph Kardinal Ratzinger, die von Papst Johannes Paul II. im November 1983 approbiert wurde, hat die Kirche ihr Urteil nie geändert:

„Das negative Urteil der Kirche über die freimaurerischen Vereinigungen bleibt also unverändert, weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre der Kirche betrachtet wurden und deshalb der Beitritt zu ihnen verboten bleibt. Die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, befinden sich also im Stand der schweren Sünde und können nicht die heilige Kommunion empfangen.“

Die Thematik der Freimaurerei ist in den großen Zusammenhang der Auseinandersetzung der Kirche mit Laizismus und Säkularismus beziehungsweise Relativismus und Subjektivismus der Moderne zu stellen.

Pellicicari synthetisiert so in einem Gespräch mit ZENIT die Gründe für die Verurteilung der Freimaurerei in drei Punkten. Der eine Punkt betrifft den Charakter des Geheimbundes („Würden sie nicht unrecht handeln, so hassten sie nicht so sehr das Licht“); der zweite den Freimaurerschwur, mit dem die „Brüder“ sich dazu verpflichten, „das Schweigen um die Dinge, die die Geheimbünde tun, nicht zu verletzen“. Der Bruch des Schwurs werde mit schweren Strafen geahndet. Und zum dritten gebe die religiöse Indifferenz Anlass zur Verurteilung.

Der selige Papst Pius IX. brandmarkte in seiner Antrittsenzyklika „Qui pluribus“ (9. November 1846) diese Haltung der Freimaurer gegenüber der Religion. Er bezeichnete sie als das System, „das dem Licht der Vernunft zuwider ist: das System der religiösen Indifferenz, mit dem (die Geheimgesellschaften) ohne Unterscheidung von Tugend und Laster, von Wahrheit und Irrtum, von Ehrlichkeit und Schändlichkeit lehren, dass jede Religion auf dieselbe Art gut ist, um das ewige Heil zu erlangen, als ob es zwischen Gerechtigkeit und Leidenschaften, zwischen Licht und Dunkel, zwischen Christus und Belial je Übereinkunft und Gemeinsamkeit geben könnte“ (15).

Für Pelliciari gründet die Feindseligkeit der Freimaurerei gegen die Kirche in der Unvereinbarkeit der freimaurerischen Prinzipien mit der Offenbarung. Die Freimaurerei fordere von den Adepten den absoluten Verzicht und die Negation jener Dogmen der offenbarten Religion, die der Freiheit, der Gleichheit und der Brüderlichkeit unter den Menschen entgegenstünden.

Demgegenüber bekräftigen die Päpste seit dem 18. Jahrhundert bis heute, dass sich hinter dem scheinbaren Gehorsam gegenüber dem „Moralgesetz“ ein Frontalangriff gegen die Zehn Gebote und das natürliche Sittengesetz verberge.

Der Einfluss der Freimaurerei auf die soziale Moral ist besonders schädlich. So schreibt Papst Leo XIII. in seiner Enzyklika Humanum genus (20. April 1884): „Da nämlich schlauen und verschlagenen Menschen niemand sklavischer zu gehorchen pflegt als solche, welche die Herrschaft der Begierden entnervt und gebrochen hat, so haben sich in der ‚Freimaurer‘ – Sekte Leute gefunden, die öffentlich den Vorschlag machten, planmäßig und mit Bedacht dahin zu wirken, dass eine grenzenlose Zügellosigkeit in allen Lastern unter der Menge verbreitet werde: denn dadurch würde dieselbe ihnen ganz zu eigen und willenlos bereit zu jedem künftigen Frevel.“

Außerdem stellt er fest: „Diese Sekte ist eben ihrem ganzen Wesen und ihrer innersten Natur nach Laster und Schande: darum ist es rechtens nicht erlaubt, ihr beizutreten und ihr in irgendeiner Weise Beihilfe zu leisten.“

Als Papst Johannes Paul II. im Jahr 1983 das neue Gesetzbuch des kanonischen Rechts der römischen Kirche promulgierte, wurde festgestellt, dass der Codex keinen Hinweis mehr auf die Freimaurerei enthalte. Viele Freimaurer-„Brüder“ nutzten diese Gelegenheit, um ein Ende der kirchlichen Verurteilung der Geheimbünde zu behaupten. Viele Logen, gerade in Italien und Rom, suchten eine größere direkte und indirekte Nähe zur Kirche, dies unter dem Vorwand eines gemeinsamen Interesses für einen „neuen Humanismus“.

„Brüder“ der Geheimbünde näherten sich zum Beispiel kirchlichen und päpstlichen Universitäten und akademischen Einrichtungen an, um zu einer aktiven oder unter der Hand verborgenen Zusammenarbeit oder Interaktion anzuregen. Immer öfter kam es zur (gerade von Pius IX. und Leo XIII. scharf verurteilten) Aussage, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen dem Logenwesen und der Kirche geben würde.

Dieser neue Angriff der Freimaurerei auf die Kirche, der das konkrete Ziel einer fortschreitenden Unterwanderung hatte, veranlasste Kardinal Ratzinger zur genannten expliziten Erklärung über die Freimaurerei: „Es wurde die Frage gestellt, ob sich das Urteil der Kirche über die Freimaurerei durch die Tatsache geändert hat, dass der neue CIC sie nicht ausdrücklich erwähnt wie der frühere. Diese Kongregation ist in der Lage zu antworten, dass diesem Umstand das gleiche Kriterium der Redaktion zugrunde liegt wie für andere Vereinigungen, die gleichfalls nicht erwähnt wurden, weil sie in breitere Kategorien eingegliedert sind.“

Das negative Urteil der Kirche über die Freimaurerei und ähnliche Geheimbünde bleibt somit unverändert.

Kathpedia: Freimaurer


© 2007 www.kath.net