Deutscher Abtreibungsgegner zu einem Jahr Haft verurteilt

19. Juni 2007 in Deutschland


Nach Ansicht des 55-Jährigen sind Menschentötungen im Mutterleib mit denen in Auschwitz vergleichbar, nach Ansicht des Gerichts leugnet Lerle den Holocaust


Erlangen (kath.net/idea)
Das Amtsgericht Erlangen hat den Abtreibungsgegner Johannes Lerle (Erlangen) zu einem Jahr Gefängnis wegen Volksverhetzung verurteilt. Dem promovierten Theologen wird vorgeworfen, durch öffentliche Leugnung und Verharmlosung des Holocausts den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Lerle hatte in einer auch im Internet veröffentlichten Schrift die Ermordung von Juden als „vermeintliches Unrecht in Auschwitz“ bezeichnet. In seiner Verteidigungsrede wies Lerle den Vorwurf zurück, den Holocaust geleugnet zu haben. Er habe sich nur die Wortwahl des Bundesverfassungsgerichts zueigen gemacht, wonach das vorsätzliche Töten von Ungeborenen ein „vermeintliches Unrecht“ sei. Mit diesem Argument hatte das höchste deutsche Gericht eine Klage Lerles nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Ansicht des 55-Jährigen sind Menschentötungen im Mutterleib mit denen in Auschwitz vergleichbar. Das Gericht wertete es als straferschwerend, dass Lerle bereits sechsmal wegen Beleidigung namentlich genannter Abtreibungsärzte verurteilt wurde. Er hatte die Mediziner auf Flugblättern „Berufskiller“ genannt. Deshalb verbrachte Lerle bereits achteinhalb Monaten im Gefängnis. Sein Rechtanwalt legte inzwischen Rechtsmittel gegen das am 14. Juni gesprochene Urteil ein.


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