Schönborn: Zweites Vaticanum sagt nichts über die Zelebrationsrichtung

5. Juni 2007 in Spirituelles


KATH.NET dokumentiert aus aktuellem Anlass eine Stellungnahme von Kardinal Schönborn: Beide"Zelebrationsrichtungen sind berechtigt, und daher soll keine der beiden verdächtigt oder "ideologisiert" werden


Wien (www.kath.net)
KATH.Net dokumentiert ausaktuellem Anlass eine Stellungnahme vom Wiener Kardinal Christoph Schönborn zur Stellung zur Frage des Hochaltars, die in der Weihnachtsausgabe von „thema kirche“ abgedruckt wurde:

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Liebe Brüder und Schwestern!

Um die Frage „Volksaltar” oder „Hochaltar" ist ein Streit entbrannt. In einer Wiener Pfarre wurde beschlossen, wieder am barocken Hochaltar zu zelebrieren. Ein beweglicher Volksaltar sollte nur für die Familienmessen aufgestellt werden. Die Wiener Dechanten haben eine etwas besorgte Anfrage an mich gerichtet. Jemand hat diese Anfrage, die im Protokoll der Dechantenkonferenz stand, der Presse zugespielt (über die APA). So kam es zur medialen Aufregung, bis hin zu der köstlichen Meldung, von jetzt an werde der Pfarrer in dieser Kirche gegen die Wand predigen!

Die von den Dechanten erbetene Stellungnahme bin ich ger­ne zu geben bereit, auch hier im größeren Kreis derer, die Thema Kirche beziehen.

Die erste und wichtigste Feststellung: Entscheidend ist nicht, in welcher Richtung der Zelebrant am Altar steht, sondern das, was auf dem Altar geschieht. Auf das„Geheimnis des Glaubens” sollen wir uns ausrichten, auf Christus, der in unserer Mitte ist, dessen Hingabe an den Vater für uns und für alle Menschen wir in der Eucharistie feiern. Seinen Tod und Seine Auferstehung verkünden wir, da sie unter uns gegenwärtig werden. Das ist Mitte und Quelle und Höhepunkt des christlichen Lebens, wie das Konzil mehrmals sagt. Daher die Frage anlässlich dieses „Altarstreites": Ist uns das genügend bewusst?

Zweite Feststellung: Beide Zelebrationsrichtungen sind berechtigt, und daher soll keine der beiden verdächtigt oder „ideologisiert" werden. Zelebriert wird weder „zum Volk" noch „zur Wand", sondern zu Gott durch Jesus Christus im Heiligen Geist. Die Zelebration „zum Volk" gewendet hat den Sinn, dass wir uns alle, Priester und Gläubige, um Christus versammeln, den der Altar symbolisiert und dessen Leib und Blut auf dem Altar gegenwärtig werden. Die Zelebration „Rücken zum Volk" ist keine Abwendung von den Gläubi­gen, sondern die gemeinsame Gebetsrichtung, Ausdruck des Weges, auf dem wir alle gemeinsam zu Gott hin pilgern als Sein wanderndes Volk.

Dritte Feststellung: Das II. Vaticanum hat überhaupt nichts über die Zelebrationsrichtung gesagt. Erst 1969 heißt es in der Allgemeinen Einführung ins Messbuch (Nr. 262): „Der Hauptaltar soll von der Wand getrennt gebaut werden, so dass er leicht umschritten werden kann und auf ihm die Zelebration versus populum (zum Volk hin) ausgeführt werden kann ... " In der Neuauflage von 2002 ist hinzugefügt: „Dies sollte der Fall sein, wo immer es möglich ist". Die römische Kongregation hat diesen Zusatz freilich als Empfehlung, nicht als Verpflichtung erklärt.

Vierte Feststellung: Die älteste christliche Gebetsrichtung ist die Richtung Osten. Die Juden beten nach Jerusalem gewandt, die Muslime Richtung Mekka, die Christen der aufgehenden Sonne zu, die Christus, den Auferstandenen, symbolisiert. Daher die jeweilige Baurichtung der Synagogen, der Moscheen, der Kirchen. Die „Orientierung” der Kirchen, d. h. ihre „Ostung", ist eines der „Urgesetze” des Kirchenbaues. St. Peter in Rom ist aus praktischen Gründen „gewestet", daher zelebriert der Papst gegen die Türen, die im Osten liegen, gewandt, und somit zum Volk. Es tut gut, daran zu erinnern, was „Orientierung” heißt.

Zuletzt ein persönliches Wort: Ich selber liebe beide Formen der Zelebrationsrichtung. Beide sind für mich voll tiefer Bedeutung. Beide helfen mir, Christus zu begegnen – und das ist ja der Sinn der Liturgie.

Foto: (c) dip3.at


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