Türkei muss konfiszierte kirchliche Häuser zurückgeben

11. Jänner 2007 in Weltkirche


Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bringt mehr Gerechtigkeit für die Christen.


Ankara / Straßburg (www.kath.net) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat mit einem wegweisenden Urteil die Eigentumsrechte nicht-muslimischer Minderheiten in der Türkei gestärkt, wie die „Wiener Zeitung“ berichtete.

Die Türkei wurde unter Androhung einer Entschädigungszahlung von 890.000 Euro zur Rückgabe von zwei Immobilien verurteilt, die der Istanbuler Stiftung einer griechisch-orthodoxen Schule des Ökumenischen Patriarchats in den 1950er-Jahren geschenkt und 1996 vom Staat beschlagnahmt worden waren.

Die EU fordert jetzt eine Änderung der entsprechenden Gesetze. Sollte die Türkei dies unterlassen, könnten auf die Türkei Entschädigungsforderungen von mindestens 25 Millionen Euro zukommen, schrieb die liberale Zeitung „Radikal“.


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