7. Dezember 2006 in Deutschland
Die Richtlinie von Kardinal Meisner berühre weder ökumenische Gottesdienste noch Veranstaltungen ohne gottesdienstlichen Charakter, heißt es in einer Erklärung.
Köln (www.kath.net) Das Erzbistum Köln reagierte auf Medienberichte über eine Richtlinie von Erzbischof Kardinal Joachim Meisner, in der er alle Religionslehrer ersuchte, keine multireligiösen Feiern in Schulen abzuhalten.
Die Richtlinie beziehe sich nicht grundsätzlich auf alle multireligiösen Feiern, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung. Sie betreffe weder ökumenische Gottesdienste noch Veranstaltungen, die keinen gottesdienstlichen Charakter haben, sondern ausdrücklich multireligiöse Gottesdienste in Schulen.
Der Erzbischof wendet sich bewusst an die katholischen Religionslehrerinnen und -lehrer im Erzbistum Köln. Sie erteilen den Religionsunterricht auf der Grundlage der bischöflichen Lehrbeauftragung, der ,Missio. In diesen Verantwortungsbereich gehören auch schulpastorale Aktivitäten in Verantwortung der Religionslehrer, wie etwa Schulgottesdienste. Die Richtlinie ist deshalb auch kein unberechtigter Eingriff des Erzbischofs in den Bereich der öffentlichen Schulen.
Die Richtlinie sei keine Absage an den notwendigen interreligiösen Dialog, sie widerspreche auch nicht den vielfältigen Integrationsbemühungen. Im Gegenteil: Nur wer seinen eigenen Glauben kennt und sich in seiner Religion beheimatet weiß, kann mit Respekt und Achtung anderen Weltanschauungen begegnen.
In der Erklärung heißt es weiters, dass falsch verstandene Toleranz niemandem weiterhelfe. Die Glaubensgrundsätze der verschiedenen Religionen einfach einzuebnen schafft nur Probleme, statt sie zu lösen.
Kein gemeinsamer Gottesdienst
Es gibt keinen gemeinsamen Gottesdienst etwa von Christen und Muslimen, wird festgehalten. Auch viele Juden stimmen darin überein, dass multireligiöse Feiern den je eigenen Glauben voraussetzen, der in der heutigen Zeit bei immer weniger Menschen - und vor allem jungen Menschen - gegeben ist.
In einer multireligiösen Feier wie etwa beim Friedensgebet von Papst Johannes Paul II. 1986 in Assisi kann jede Gemeinschaft nur allein zu ihrem Gott beten. Geschieht das gemeinschaftlich, bedeutet dies, dass jeder beim Gebet des anderen mit Respekt schweigend zuhört. Diese Differenzierung ist für Kinder und Jugendliche nur schwer nachvollziehbar.
Bei ihnen ist das Glaubenswissen noch nicht vollständig entfaltet. Sie müssen zunächst in ihrer eigenen Religion Halt und Heimat finden. Es überfordert ihre Fähigkeit zur Unterscheidung, wenn sie in einer multireligiösen Feier etwa zwischen den unterschiedlichen Gottesbildern differenzieren müssen, die den beteiligten Glaubensgemeinschaften zueigen sind. Erst recht dürfen multireligiöse Feiern nicht als Werkzeug für innerschulische Integrationsbemühungen instrumentalisiert werden.
Die Richtlinie berührt weder ökumenische Gottesdienste mit Beteiligung verschiedener christlicher Konfessionen noch Veranstaltungen, die keinen gottesdienstlichen Charakter haben. Ökumenische Gottesdienste mit evangelischen und katholischen Christen sind also weiterhin möglich.
Ebenso sei es ein gutes Zeichen, wenn bei Festakten an Schulen Vertreter verschiedener Konfessionen und Religionen Grußworte sprechen. Auch andere gemeinsame kulturelle Aktivitäten oder Brauchtumsfeiern wie etwa Martinszug oder Adventsingen sind gute Weisen, einander mit Respekt zu begegnen und sich besser zu verstehen und damit Beiträge zum notwendigen Dialog untereinander zu leisten. Die Beteiligung von katholischer Seite an solchen multikulturellen Veranstaltungen sei mit der Richtlinie des Erzbischofs in keiner Weise in Frage gestellt, schließt die Erklärung.
Wir dokumentieren die Richtlinie zu multireligiösen Feiern in Schulen
Richtlinie von Kardinal Joachim Meisner zu multireligiösen Feiern in Schulen
Die Sensibilität für Gläubige anderer Religionen ist bei Christen in unserem Land in den letzten Jahrzehnten gewachsen auch in katholischen Schulen. So laden manche Schulen zu bestimmten Anlässen, etwa zur Schulentlassung oder aus aktuellem Anlass, zu sog. Multireligiösen Feiern ein.
Allerdings ist zu betonen, dass es zum Wesen des interreligiösen Dialogs gehört in dessen Kontext multireligiöse Feiern zu sehen sind , dass jeder Partner mit der ganzen Integrität seines Glaubens teilnimmt (vgl. Dominus lesus 22).
Das Gottesbild der nichtchristlichen Religionen ist nicht identisch mit dem Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus ist. Daher sind gemeinsame Gottesdienste nicht möglich. Jede Gemeinschaft kann daher nur allein zu ihrem Gott beten. Geschieht das gemeinschaftlich, muss die jeweils andere Gruppe schweigend dabei stehen.
Das ist aber für Kinder nicht zumutbar. Da der Glaube von Kindern und Jugendlichen noch nicht als vollständig entfaltet anzusehen ist, besteht hier Anlass zur Sorge, dass die für das Verständnis von multireligiösen Feiern notwendige Differenzierung nicht ausreichend gegeben ist.
So sind multireligiöse Feiern im Bereich der Schulen nicht sinnvoll, da durch die für Kinder und Jugendliche schwierige Unterscheidbarkeit von multireligiösen Feiern und katholischen und ökumenischen Gottesdiensten die Gefahr einer Verwirrung droht.
Daher sollen im Erzbistum Köln keine multireligiösen Feiern für Schülerinnen und Schüler an Schulen stattfinden.
Die Pastoralen Dienste und die katholischen Religionslehrerinnen und -lehrer, die im Erzbistum Köln Religionsunterricht erteilen, haben Sorge dafür zu tragen, dass etwaige multireligiöse Feiern in jedem Fall ohne Beteiligung der Katholischen Kirche stattfinden.
Schulen im Erzbistum Köln mit einem multikulturellen Umfeld sowie einer integrativen Schulkultur können also stattdessen einen anderen Weg beschreiten: Zu bestimmten Anlässen feiern die jeweiligen Glaubensgemeinschaften an getrennten Orten ihren jeweiligen Gottes-dienst, wobei bei katholischen Schulen davon auszugehen ist, dass es sich um einen katholischen Gottesdienst handelt. Anschließend kann dann ggf. im Rahmen einer Begegnung aller in der Schule ein kurzes Grußwort eines Vertreters der Katholischen und Evangelischen Kirche sowie der muslimischen Gemeinschaft erfolgen.
Der beim Zweiten Vatikanischen Konzil begonnene ehrliche Dialog mit den nichtchristlichen Religionen, den sowohl Papst Johannes Paul II. als auch Papst Benedikt XVI. weitergeführt haben bzw. führen, bleibt Auftrag der Kirche im Erzbistum Köln.
Foto: Klemens Hrovath
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