Pfarre und sonntägliche Eucharistie

11. Februar 2006 in Spirituelles


Priester und sonntägliche Eucharistiefeier bleiben unverzichtbar zentral für eine Neuordnung der Seelsorge - Ein aktueller Kommentar von Josef Spindelböck.


Kleinhain (www.kath.net) Im „Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg“ vom Januar 2006 findet sich eine „Rahmenordnung für Priester und Pfarrassistenten/Pfarrassistentinnen in Gemeinden ohne Pfarrer vor Ort“, die womöglich auch für die zukünftige Neustrukturierung der Seelsorge in anderen Diözesen Beachtung finden wird.
Siehe http://www.kirchen.net/upload/14077_VOBL_01-2006.pdf

Vor allem folgendes fällt dabei auf:
Die Erst- und Letztverantwortung des Pfarrers als leitender Priester wird in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht klar ausgesprochen und festgehalten. Bestimmte Aufgabenbereiche für Pfarrassistenten werden klar umschrieben. Dies ist wichtig, damit Kompetenzen klar abgegrenzt sind und ein gedeihliches Miteinander von Priestern und hauptamtlichen Laien zum Wohl der Gläubigen möglich ist.

Begrüßenswert erscheint insbesondere, dass der Vorsitz des Priesters im Pfarrgemeinderat (PGR) festgehalten ist, ebenso sein Vetorecht für Beschlüsse des PGR. Im Hinblick auf den Pfarrkirchenrat heißt es:
„Der Priester ist Vorsitzender des Pfarrkirchenrates, kann sich aber durch den Pfarrassistenten, wenn dieser geschäftsführender Vorsitzender des PKR ist, bei den Sitzungen vertreten lassen. Die laufenden Geschäfte des Pfarrkirchenrates kann im Rahmen der diözesanen Pfarrkirchenratsordnung der Pfarrassistent als geschäftsführender Vorsitzender des PKR führen. Der Priester muss jedoch Schriftstücke rechtsverbindlicher Art mit dem Pfarrassistenten und dem PKR-Obmann als Erstzeichnungsberechtigter unterfertigen.“

Was die Spendung der Kommunion durch einen Pfarrassistenten im Rahmen der Messfeier betrifft, wird in weitgehender Übereinstimmung mit der sogenannten „Laieninstruktion“ („Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester“) und mit der Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ festgehalten:
„Der außerordentliche Spender der heiligen Kommunion darf die Kommunion nur dann austeilen, wenn Priester oder Diakon fehlen, wenn der Priester durch Krankheit, wegen fortgeschrittenen Alters oder aus einem anderen ernsten Grund verhindert ist, oder wenn die Gläubigen, die zur Kommunion hinzutreten, so zahlreich sind, dass sich die Messfeier allzu sehr in die Länge ziehen würde.“

Außerdem ist der Pfarrassistent berechtigt, „Wort-Gottes-Feiern“ zu leiten, und zwar „an Sonn- und Feiertagen, wenn keine Eucharistie gefeiert werden kann“. Hier beginnt nun aber die Problematik, welche im Hinblick auf die konkrete Durchführung schwerwiegende Bedenken hervorruft:
Es scheint, dass eine Eigendynamik entsteht beziehungsweise verstärkt wird, wonach die sonntägliche gottesdienstliche Feier nicht mehr notwendigerweise die Eucharistie sein muss, welche doch vom 2. Vatikanischen Konzil in Lumen Gentium Nr. 11 als „Quelle und Höhepunkt des ganzen kirchlichen Lebens“ beschrieben worden ist, sondern ebenso gut in einer Wort-Gottes-Feier bestehen könnte.

Faktisch wird es in priesterlosen Gemeinden, die mit einem Pfarrassistenten besetzt werden, dann so sein, dass dieser fraglos eine Wort-Gottes-Feier anbietet, ohne dass die Notwendigkeit der sonntäglichen Eucharistiefeier ausreichend erkannt und die Möglichkeit zur Teilnahme daran gesichert wird.

Freilich wird es hier Unterschiede geben zwischen jenen Pfarrassistenten, die es begrüßen, wenn sie endlich „selbständig“ ohne Priester vor Ort die Gottesdienstfeier „leiten“ können, und anderen, die es schmerzlich bedauern, dass für diesen Sonntag kein Priester zur Verfügung steht und sie daher „einspringen“ müssen, um wenigstens einen Wortgottesdienst anbieten zu können.

Aber wird nicht selbst im letzten, gut gemeinten Fall ein falsches Signal gesetzt - weg von der sakramentalen Grundstruktur der Kirche hin zu einer priesterlosen und eucharistielosen Gemeinschaft? Sollte man diesen Entwicklungen daher nicht von bischöflicher Seite aus in den Diözesen in Zukunft noch wirksamer entgegensteuern, als dies bereits geschieht - oder eben noch nicht oder zuwenig geschieht?

Eine grundsätzlich als notwendig erkannte und intendierte Neuordnung der Pfarren und Pfarrverbände muss jedenfalls „eucharistiezentriert“ erfolgen, das heisst Wort-Gottes-Feiern an Sonntagen sollten grundsätzlich nicht erlaubt sein.

Diese Weichenstellung scheint wichtig, damit auch in Zukunft die sakramentale Grundstruktur der Kirche erhalten bleibt und die Einzigartigkeit des eucharistischen Opfers und Mahles im Bewusstsein der Gläubigen präsent ist. Nur von daher sind auch Wert und Notwendigkeit des beharrlichen Gebets um Priester- und Ordensberufe einsehbar!

Kreative Lösungen anderer Art im Sinn der (im weltlichen Bereich ohnehin meist gegebenen) Mobilität der Pfarrangehörigen sind gefragt, das heisst man sollte sich als einzelne oder als Familien und Gruppen im Rahmen eines größeren Pfarr(verbands)gebiets jeweils dorthin „bewegen“, wo die heilige Messe gefeiert wird. Bei entsprechend gutem Willen, der Bereitstellung praktischer Angebote (zum Beispiel Mitfahrmöglichkeiten, Bustransfer, …) und einer fortdauernden Bewusstseinsbildung der Pfarrangehörigen ist dies möglich.

Obwohl die durch die Bischöfe und ihre Mitarbeiter zu regelnden Angelegenheiten viel komplexer sind, hängt vieles davon ab, ob die Grundlinien einer pastoralen Neuordnung richtig gesehen werden oder nicht. Der Priester in seiner Verantwortung als Hirte sowie die sonntägliche Eucharistiefeier bleiben jedenfalls unverzichtbare Eckpfeiler für die Neuordnung der Seelsorge.

Dr. theol. habil. Josef Spindelböck ist Moraltheologe am ITI in Gaming sowie Dozent für Ethik an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Diözese St. Pölten.


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