11. Juli 2005 in Deutschland
Generalvikar enttäuscht von "unkirchlichem Verhalten" des Diözesanratsvorsitzenden Fritz Wallner: "Die Kirche kann auf seine irreführenden Belehrungen, die weder im Einklang mit dem Kirchenrecht noch der Wahrhaftigkeit stehen, bestens verzichten"
Regensburg (kath.net/pdr)
Generalvikar Wilhelm Gegenfurtner hat die Entscheidung des Diözesanratsvorsitzenden Fritz Wallner, eine Zusammenkunft mit Dekanatsratsvorsitzenden entgegen den Anordnungen des Ordinariates abzuhalten, sehr bedauert. "Während unser Diözesanbischof mit den Angehörigen der Opfer des tragischen Unfalls in Mallersdorf einen Trauergottesdienst feiert, hat Herr Wallner nichts anderes zu tun, als einen innerkirchlichen Konflikt vom Zaun zu brechen", so Gegenfurtner. "Es ist bestürzend, dass ein Mitglied der Kirche so wenig Ahnung von seinen Aufgaben hat. Das Kirchenrecht sieht vor, dass jeder Diözesanbischof die fraglichen Satzungen in Kraft setzen, aber auch ändern kann, ohne dass er dafür die Erlaubnis des Diözesanratsvorsitzenden benötigt. Hier sollte sich Herr Wallner erst kundig machen, bevor er mit unqualifizierten Äußerungen an die Öffentlichkeit geht. Seine Stellungnahmen widersprechen der Kirchenverfassung und zeigen, dass er ein Kirchenverständnis hat, das der Lehre der Kirche widerspricht."
Das Vorgehen von Wallner gerade in der jüngsten Vergangenheit zeige, dass er kein Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit habe. "Anstatt sich ausschließlich um die inhaltliche Arbeit zu kümmern, versucht Wallner ständig interne Konflikte anzuzetteln und zu schüren. Allerdings stellen wir fest, dass dieses Vorgehen von immer mehr Gläubigen durchschaut wird und sich Fritz Wallner mehr und mehr isoliert", so der Generalvikar. "Die Kirche von Regensburg kann auf seine irreführenden Belehrungen, die weder im Einklang mit dem Kirchenrecht noch der Wahrhaftigkeit stehen, bestens verzichten. Hier überschreitet der Diözesanratsvorsitzende in anmaßender Weise klar seine Zuständigkeiten und Kompetenzen. Bezeichnend ist auch die einseitige Information der Medien durch Herrn Wallner."
Die Satzungen des Diözesanrates, wie auch die der Dekanats- und Pfarrgemeinderäte bedürfen des Einverständnisses durch den Diözesanbischof und werden von diesem in Kraft gesetzt. Die Bayerische Bischofskonferenz hatte am 2. März 2005 den Regensburger Bischof damit beauftragt, die Einheit der in Bayern zur Anwendung kommenden Satzungen mit dem Kirchenrecht zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge zu erarbeiten. "Davon unabhängig ist der Diözesanbischof in der Handhabung der Satzungen, die in seinem Bistum gelten, völlig autonom", so Generalvikar Gegenfurtner.
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