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US-Demokraten wollen Abtreibung bis zur Geburt legalisieren

20. Juli 2022 in Prolife, 8 Lesermeinungen
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Mit einem Bundesgesetz will die Demokratische Partei alle Beschränkungen und Verbote von Abtreibungen in den Bundesstaaten aufheben.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Das National Right to Life Committee (NRLC), ein USA-weiter Zusammenschlusse von Lebensschutzorganisationen, hat vor einem Gesetzesvorschlag gewarnt, welcher in den USA Abtreibungen auf Verlangen bis zur Geburt ermöglichen soll.

Der „Women’s Health Protection Act“ würde bestehende Gesetze zum Schutz der Ungeborenen auf Ebene der Bundesstaaten aufheben und neue Gesetze dieser Art verhindern, warnt das NRLC in einem offenen Brief, der an alle Abgeordneten des US-Repräsentantenhauses versandt wurde.

Der „Women’s Health Protection Act“ würde darüber hinaus alle Gewissensklauseln aufheben, die es derzeit dem medizinischen Personal erlauben, die Mitwirkung an Abtreibungen aus Gewissengründen zu verweigern. Auch die derzeit geltenden Beschränkungen für die Finanzierung von Abtreibungen aus öffentlichen Mitteln würden zum Großteil, wenn nicht sogar vollständig wegfallen.

Der Brief führt dann ausführlich alle Maßnahmen an, die bei durch den „Women’s Health Protection Act“ wegfallen würden. Abtreibung wäre dann auch möglich, wenn das Ungeborene ein unerwünschtes Geschlecht hätte. Ebenfalls wegfallen würde die Vorschrift, dass nur zugelassene Ärzte eine Abtreibung durchführen dürften. Lebensschutzvorschriften wie jene, Frauen auf Alternativen zur Abtreibung hinzuweisen oder ihnen bestimmte Informationen über das Ungeborene, wie zum Beispiel Ultraschallbilder, zu geben, wären nicht mehr zulässig. Jeder Wunsch auf Abtreibung müsste sofort erfüllt werden, warnt das NRLC.

Die Organisation weist darauf hin, dass Vorschriften wie die genannten in den Bundesstaaten im Allgemeinen von einer breiten Mehrheit unterstützt werden, einschließlich einer Mehrheit der Frauen.

Erst im Mai 2022, also noch vor der Aufhebung von „Roe v. Wade“, ist ein ähnliches Gesetzesvorhaben im US-Senat gescheitert. kath.net hat berichtet: Töten bis zur Geburt - Ein dämonisches Gesetzesvorhaben der Demokraten ist im US-Senat gescheitert!

 


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Lesermeinungen

 Ulrich Motte 21. Juli 2022 
 

Die Demokraten

sind eher katholisch geprägt als die Republikaner, die Republikaner eher evangelisch als die Demokraten.


0
 
 Gotteskind76 20. Juli 2022 
 

Womans Health Protaction

Warum sind sie so versessen darauf Kinder zu töten?
Angeblich wollen sie mit der Legalisierung der Abtreibungen die Gesundheit der Frauen vor unprofessionell durchgeführten Abtreibungen schützen. Jetzt muss man aber lesen, dass dann nicht nur zugelassene Ärzte die Abtreibungen durchführen dürfen. Also ist dieses Argument dann hinfällig wenn jeder Zahnarzt Abtreibungen durchführen darf.
Die armen verblendeten Leute!
Hl. Maria, Mutter der guten Hoffnung, bitte für uns.


1
 
 KatzeLisa 20. Juli 2022 
 

Abtreibung auf medikamentösem Weg ist eine Methode, die das Töten des Ungeborenen verschleiert. Auch Abtreibung bis zur 12. Woche, wie in Deutschland nach Beratung durch Ärzte praktiziert, zeigt der Schwangeren nicht die ganze Fratze des verwerflichen Tuns.

Aber Abtreibung bis zum Ende der Schwangerschaft ist barbarisch. Wie kann Arzt, der seit Hippokrates dem Leben verpflichtet sein soll, diese Methode anwenden? Solche Ärzte sind Schlächter, denn sie haben keine Ehrfurcht vor dem Leben.

Wie tief sind wir gesunken, daß wir ernsthaft diskutieren, ob es ein Menschenrecht(!) auf Tötung des Ungeborenen gibt und wie lange wir das ausüben dürfen. Wo ist die Grenze des "Erlaubten"? Es soll immer wieder Fälle geben, in denen das Neugeborene einfach nicht versorgt wird.
Man mag es nicht glauben.
Alle, die über dieses Ansinnen abstimmen, müßten verpflichtet werden, einen Film über diese unmenschliche Tötung eines hilflosen Kindes anzusehen.


1
 
 lakota 20. Juli 2022 
 

Wie kann man

von so etwas Entsetzlichem, wie dem Ermorden von unschuldigen Kindern im Mutterleib, nur so besessen sein?
Sind das noch Menschen?
Von ihnen sollte niemand ein eigenes Kind haben dürfen!


3
 
 Mariat 20. Juli 2022 

Die Todesspritze kurz vor der Geburt bewirkte nicht den Tod,

also wurde das kleine Mädchen einfach liegengelassen, damit sie verhungerte.
Aber jemand vom Krankenhaus nahm sich ihrer an und brachte sie in eine Kinderheim, Ja, sie hat kprperliche Einschränkungen, sitzt im Rollstuhl, lebt aber gerne.
Die erzählte eine junge Frau aus Amerika vor einigen Jahren - als dort die Abtreibung bis zur Geburt erlaubt war.
Es ist wirklich dämonisch - wenn man dies erlaubt!


1
 
 Adamo 20. Juli 2022 
 

Die Forderung der Demokraten in den USA: Abtreibung bis zur Geburt zu ermöglichen,

verstößt eindeutig gegen Gottes 5.Gebot. Auch sie müssen einmal vor Gottes Richterstuhl Rechenschaft für ihre Forderung ablegen. In ihrer Haut möchte ich persönlich dann nicht stecken.


1
 
 Chris2 20. Juli 2022 
 

Warum nicht auch nach der Geburt?

Wenn das existentiellste Menschenrecht von allen, das Recht auf Leben, offensichtlich einzig und allein von den Angehörigen abhängt (ein süßes Frühchen im 5. Monat, das die Eltern wollen, muss mit aller Kraft gerettet werden, aber ein Kind im 9. Monat, bei dem dies nicht der Fall ist, soll vogelfrei sein?) Was spricht dann dagegen, ein Kind nicht nur während der Geburt zu töten (die besonders teuflische "partial birth"-Abtreibung), sondern auch noch danach? Oder was, Angehörige im Pflegeheim töten zu lassen, womöglich gar aus niederen Beweggründen wie etwa Gier?
Die Dämonen sind losgelassen. Und das ZdK treibt sie mit an. wie man gerade erst erfuhr. Es ist wie im Horrorfilm oder einem Tagalptraum...


4
 
 elmar69 20. Juli 2022 
 

Warum soll die Geburt eine Grenze sein?

Darüber sollten die Abgeordneten mal intensiv nachdenken!

Wenn die Schwangerschaft weit genug fortgeschritten ist, kann jederzeit eine Geburt (ggf. per Kaiserschnitt) erfolgen.

Das ungeborene Kind ist dann allein deshalb noch von der Mutter abhängig, weil es diese noch nicht verlassen hat.

Nach der Geburt ist es übrigens auch nicht allein lebensfähig - die Versorgung muss aber nicht mehr unbedingt von der Mutter kommen.


1
 

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