Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Roma locuta - causa (non) finita?
  2. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  3. Armin Laschet (CDU) zur Coronapolitik: „Wir hätten unterschiedliche Meinungen anders anhören müssen“
  4. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  5. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  6. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  7. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  8. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  9. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  10. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  11. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  12. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht
  13. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  14. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert
  15. Jüdischer Podcaster: Liturgiereform war ‚vielleicht ein großer Fehler’

Nach Aufhebung von ‚Roe v. Wade’: Abtreibungskliniken schließen in Mississippi und Texas

8. Juli 2022 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In den beiden Bundesstaaten treten nach Aufhebung von ‚Roe v. Wade’ strenge Abtreibungsverbote in Kraft.


Jackson/Austin (kath.net/LifeNews/jg)

Im US-Bundesstaat Mississippi hat die letzte Abtreibungsklinik ihren Betrieb eingestellt. Der 6. Juli 2022 war der letzte Tag, an dem die Jackson Women’s Health Organization (JWHO) Abtreibungen durchgeführt hat.

Mit der Aufhebung des Urteils „Roe v. Wade“ durch den Obersten Gerichtshof ist in Mississippi ein Gesetz in Kraft getreten, welches Abtreibungen verbietet. Die Ungeborenen sind von der Empfängnis an unter dem Schutz des Gesetzes. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande gekommen ist oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.

JWHO hat versucht, das Abtreibungsverbot juristisch anzufechten und sich dabei auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Mississippi aus dem Jahr 1998 berufen. Darin hatte das Gericht das Recht auf Privatsphäre so ausgelegt, dass es auch das Recht einer Frau umfasst, zu entscheiden ob sie eine Abtreibung durchführen lässt oder nicht.


Das zuständige Gericht hat über die Anfechtung noch nicht entschieden. Der Antrag, das Abtreibungsverbot von Mississippi bis zur Entscheidung auszusetzen, wurde aber abgelehnt. Das Gesetz bleibt in Kraft und war Anlass für die Entscheidung von JWHO, keine Abtreibungen mehr durchzuführen.

Ein Anwalt von JWHO räumte ein, dass die Chancen für eine Wiedereröffnung der Abtreibungsklinik „nicht sehr gut“ seien. Die Richter des Obersten Gerichtshofes hatten sich in ihrem Urteil 1998 auf die Entscheidung „Roe v. Wade“ berufen, die jetzt durch den Obersten Gerichtshof aufgehoben worden ist. Anlass für die Aufhebung war der Fall „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“, in welchem JWHO auf Grundlage von „Roe v. Wade“ die Aufhebung eines Abtreibungsgesetzes im Bundesstaat Mississippi zu erreichen versuchte.

 

Texas

 

Im Bundesstaat Texas wird 30 Tage nach der Aufhebung von „Roe v. Wade“ ebenfalls ein Abtreibungsverbot in Kraft treten, welches ab der Empfängnis gilt. Der Oberste Gerichtshof von Texas hat bestätigt, dass dieses Gesetz in Kraft treten kann.

Laut Medienberichten hat „Whole Woman’s Health“ (WWH) angekündigt, alle vier Abtreibungskliniken in Texas zu schließen. Die Organisation möchte eine Abtreibungsklinik im benachbarten Bundesstaat New Mexico eröffnen, die als Anlaufstelle für texanische Frauen gedacht ist, die eine Abtreibung durchführen lassen wollen. WWH sammelt derzeit Spenden um die Übersiedlung finanzieren zu können.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Hubert_2 8. Juli 2022 
 

Biden will Zugang zu Abtreibung per Dekret schützen

Ich finde der Vatikan sollte Biden exkomunzieren.
Die Folgen werden schon nicht so gravierend sein, wie bei dem Ausschluß von König Heinrich VIII.


0
 
 Chris2 8. Juli 2022 
 

Was Kindstötungsbefürworter gerne unterschlagen,

ist die Tatsache, dass bei Vergewaltigung oder Gefahr für das Leben der Mutter meist Ausnahmen möglich sind. Als naturwissenschaftlich geprägter Christ kann ich nicht dafür sein (DNA und Seele sagen: Hier ist ein Mensch von Anfang an), verstehe aber, dass dies extreme Umstände sind. Wobei es auch prominente Fälle gibt, in denen Kinder, die trotz Vergewaltigung nicht abgetrieben wurden (sie können ja auch nichts dafür), ihren Eltern später öffentlich dafür dankten, leben zu dürfen. Unter ihnen war auch ein (ich glaube sogar Rock-) Musiker auf der Bühne unter dem Beifall der Fans...


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Tennessee will Video über Embryonalentwicklung im Lehrplan verankern
  2. Umfrage: 23 Prozent Vorsprung für Trump unter katholischen Wählern in Michigan
  3. US-Amerikaner halten Präsident Biden nicht für sehr religiös
  4. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  5. USA: Linke Christen sind politisch aktiver als konservative Christen
  6. Bürgerrechtsorganisation ADF im Visier des US-Finanzministeriums
  7. Stiftung des Bekleidungsherstellers Levi Strauss unterstützt Pro-Abtreibungsorganisationen

Abtreibung

  1. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  2. Stiftung des Bekleidungsherstellers Levi Strauss unterstützt Pro-Abtreibungsorganisationen
  3. Präsident Bidens Budgetvorschlag sieht Finanzierung von Abtreibung aus Steuern vor
  4. Kultur des Todes: US-Apothekenketten verkaufen Abtreibungspillen - Pfizer sponsert Euthanasie-Gruppe
  5. „Sí a la Vida!“ - Große Prolife-Demonstration in Madrid: „Ja zum Leben!“- Von Freude geprägt
  6. Linksextreme greifen Gebetsmahnwache für Ungeborene an
  7. Bischof Strickland warnt vor Konzertkarten, mit denen Abtreibungen finanziert werden






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  4. Fastenspende für kath.net - Vergelt's Gott!
  5. Kard. Müller: "Die Deutsch-Synodalen liegen völlig falsch, sind Opfer der eigenen Propagandatricks"
  6. Roma locuta - causa (non) finita?
  7. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  8. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  9. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  10. Oasen in der Wüste. Von der ‚Volkskirche‘ zur ‚Gemeindekirche‘
  11. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  12. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  13. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  14. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  15. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz