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| Vatikan-Erlass: Kleriker-Orden können auch Laien als Leiter einsetzen19. Mai 2022 in Weltkirche, keine Lesermeinung Papst öffnet Verantwortung von Ordenshäusern, -provinzen oder auch ganzer Gemeinschaften für Laienbrüder, auch wenn der Ordensgründer dies anders verfügt hat Vatikanstadt (kath.net/KAP) Ordensgemeinschaften der katholischen Kirche, die bisher nur von Klerikern geleitet werden, können in Ausnahmefällen künftig auch Laien als Obere einer Einrichtung ernennen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung des Papstes wurde am Mittwoch vom Vatikan veröffentlicht. Demnach können die Leiter eines Ordenshauses, einer Provinz oder einer ganzen Gemeinschaft in Ausnahmen auch Laienbrüder zu Oberen ernennen, sofern das jeweilige Leitungsteam dies beschlossen hat. Auch muss die vatikanische Ordensbehörde in Rom jeder einzelnen Entscheidung zustimmen. Laut Kirchenrecht (can. 588, § 2) gelten ein "Institut geweihten Lebens" oder eine "Gesellschaft Apostolischen Lebens" dann als klerikal, wenn ihr Gründer bestimmt hat, dass die Gemeinschaft von einem Priester geleitet wird, der als solcher die Weihe ausübt und das Institut von der zuständigen kirchlichen Autorität als klerikal anerkannt ist. Angesichts der Berufungskrise bei Ordensgemeinschaften, die vor allem Laienbrüder betrifft, ist allerdings fraglich, wie oft die neue Regelung tatsächlich genutzt werden kann. Ordensleute an sich sind weder Kleriker noch Laien, weswegen sie oft als dritter Stand in der katholischen Kirche bezeichnet werden. Katholische Gemeinschaften hingegen können laut Kirchenrecht klerikal oder laikal sein (can. 588, §§ 2-3). Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
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