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Deutschland - "Nichtangemeldete Versammlungen sind nicht zwangsläufig illegal"

10. Jänner 2022 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Deutsche christliche Kleinpartei "Bündnis C": "Das Grundgesetz Art. 8 Abs. 1 schützt auch das Recht spontaner Versammlungen" - Warnt vor der weiteren Aushöhlung des Versammlungsrechts und einer Eskalation mittels weiterer Restriktionen


Berlin (kath.net) Bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen eskalieren immer öfter gewalttätige Auseinandersetzungen. Bündnis C ruft die Beteiligten deswegen zum Gebet auf. Darüber informiert eine Presseaussendung der christlichen Kleinpartei "Bündnis C". Man fordere die Polizei auf, sich nicht zum Vollstrecker von Unrecht zu machen, und die Bundesregierung, die Spirale der Restriktionen zu verlassen und insbesondere die angedrohte Impfpflicht aufzugeben.

Nach zahlreichen Verboten von Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen finden sich seit mehreren Wochen Menschen zu „Spaziergängen“ zusammen, um ihren Protest zu bekunden, schreibt das "Bündnis C" und schreibt dann weiter wörtlich in der Presseaussendung: Häufig werden sie von der Polizei eingekesselt und zu einer Versammlung erklärt, um Verfahren gegen sie einzuleiten. Darunter geraten auch Unbeteiligte, die zufällig vor Ort sind. Oft kommt es zu verbalen und tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Protestierenden, der Polizei und Passanten mit Festnahmen und Verletzten.


Bündnis C warnt vor der weiteren Aushöhlung des Versammlungsrechts und einer Eskalation mittels weiterer Restriktionen. Auch wenn Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich angemeldet werden und ein Versammlungsleiter benannt werden muss, sind nicht angemeldete Versammlungen nicht zwangsläufig illegal. Das Grundgesetz Art. 8 Abs. 1 schützt auch das Recht spontaner Versammlungen. Ein Verbot oder die Auflösung einer Versammlung darf nicht das erste, sondern erst das letzte Mittel sein.

Wo Proteste niedergedrückt werden und demokratische Mittel für die Ausübung der grundgesetzlich verbrieften Rechte versagen, rufen wir zum Gebet auf. Wir wollen keine erneuten Zustände wie in der Weimarer Republik. Wir sind voller Dankbarkeit für die freiheitliche Grundordnung, die unserem Land seit über 70 Jahren und Ostdeutschland seit 30 Jahren geschenkt wurde. Diese Grundordnung achtet die gottgegebene Würde der Menschen und weiß sich vor Gott dafür rechenschaftspflichtig. Jesus Christus, dem Herrn über alle Herren dieser Welt, ist alle Gewalt im Himmel und auf der Erde gegeben, auch über unser Land. Wo wir uns im Gebet zu Ihm versammeln, konfrontieren wir Gewalt und Unrecht mit Deeskalation.

Wir rufen die Polizei auf, sich nicht zu Vollstreckern von Unrecht zu machen, und die Medien, wahrheitsgemäß über die Urheber von Gewalt zu berichten. Und wir fordern die Bundesregierung auf, die Spirale der Eskalation zu beenden und Kritiker der Regierungsmaßnahmen nicht zu kriminalisieren. Insbesondere die gesetzliche Impfpflicht für medizinisches Personal und die geplante allgemeine Impfpflicht sind weder geeignet noch angemessen, um die Corona-Ausbreitung einzudämmen. Das Virus lässt sich damit nicht ausrotten. Die Maßnahmen bergen das Potenzial explosiven Widerstandes dagegen. Niemand darf zu Impfungen mit bedingter Zulassung und nur einigen Monaten Wirkung gezwungen, und das Gesundheitswesen mit Dauerimpfungen nicht ausgelaugt werden. Die Politik ist verpflichtet, die gesellschaftlichen Konflikte zu befrieden, statt sie zu befeuern, und Schaden vom deutschen Volk abzuwenden – so wie die Mitglieder der Bundesregierung es in ihrem Amtseid gerade geschworen haben.

 

europabetet.jetzt/


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Lesermeinungen

 Chris2 10. Jänner 2022 
 

Schade, das solche Splitterparteien

wegen der hohen 5%-Hürde keine realistische Chance haben. Aber das wäre ja ohnehin fast egal in einem Land, in dem die größte Oppositionspartei 4 Jahre lang zu 100% fundemantalblockiert wird - bis hinunter auf Gemeindeebene (Drohung mit Parteiausschluss!). Oder Wählerstimmen geschätzt oder gar Wahlen rückgängiggemacht werden. Und nein, ich spreche nicht von Weißrussland...


2
 
 Chris2 10. Jänner 2022 
 

Was soll man dem Bundesgesundheitsministerium noch glauben,

das wahrheitswidrig behauptet hat, die stiKo habe die Impfung aller Kinder ab 5 empfohlen? Und was einem Herrn Söder, der bei der Krankenhausinzidenz einfach mal so 70% mit unbekannten Impfstatus für Ungeimpft erklären lässt? Hat er nicht? Wurde der arme Mann etwa von einer seiner weisungsgebundenen Behörden böswillig hinter die Fichte geführt? Na, dann ist ja alles gut...


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 lakota 10. Jänner 2022 
 

Sehr gut,

"Niemand darf zu Impfungen mit bedingter Zulassung und nur einigen Monaten Wirkung gezwungen, und das Gesundheitswesen mit Dauerimpfungen nicht ausgelaugt werden."
Diesen Satz muß man mal auf der Zunge zergehen lassen.


5
 

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