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Erzbistum Köln richtet Kommission für beschuldigte oder straffällig gewordene Kleriker ein

1. Juli 2021 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Ziele sind der Schutz von Betroffenen und die Vermeidung weiterer Taten


Erzbistum Köln (kath.net/pek)  Zum 1. Juli hat das Erzbistum Köln eine Kommission zur Kontrolle beschuldigter oder straffällig gewordener Kleriker eingerichtet. Damit setzt das Erzbistum erneut eine Maßnahme aus dem 8-Punkte-Plan, den Generalvikar Dr. Markus Hofmann am 23. März als Konsequenz aus dem Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger vorgestellt hat, um.

"Mit der Einführung der Kommission verstärkt das Erzbistum Köln die Kontrolle beschuldigter und straffällig gewordener Kleriker", erklärt Pfarrer Mike Kolb, Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal und Vorsitzender der neuen Kommission. "Das vorrangige Ziel ist dabei der Schutz von Betroffenen sowie die Vermeidung weiterer Taten."


In die Kommission wird Kardinal Woelki neben der Leiterin der Stabsstelle Intervention auch andere Personen mit verschiedenen fachlichen Qualifikationen im psychologischen, personalfachlichen und kirchenrechtlichen Bereich berufen.

Die Mitglieder der erzbischöflichen Kommission werden von Kardinal Woelki zunächst für eine Dauer von drei Jahren beauftragt und beraten den Erzbischof in der Wahrnehmung seiner Aufsichts- und Fürsorgepflicht für alle Kleriker, die infolge der "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" mit Auflagen belegt sind.

Außerdem wird ein zweiköpfiges Team als Beauftragte ernannt, das die Einhaltung der von Kardinal Woelki verfügten Auflagen überprüfen und die Lebenssituation des betreffenden Klerikers regelmäßig visitieren wird. Bei den Beauftragten handelt es sich um eine fachlich versierte Psychologin und einen erfahrenen Priester. Die Kommission nimmt die Berichte der Beauftragten entgegen und leitet daraus Empfehlungen an den Erzbischof ab.

"Die Kommission ist eine wichtige Stütze für die Aufsichtspflicht des Kardinals. So können wir die Kontrolle weiter verbessern", erläutert Pfarrer Kolb das Ziel.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen des 8-Punkte-Plans sind auf der Internetseite des Erzbistum Köln veröffentlicht: www.erzbistum-koeln.de/achtpunkteplan


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Lesermeinungen

 Manfred Lang 4. Juli 2021 
 

Kriminologe Prof. Christian Pfeiffer hält Kardinal Marx schwere Fehler vor.

Der o.a. Artikel ist ein gutes Zeichen eines entschlossenen Vorgehens von Kardinal Woelki gegen Missbräuche, künftige und vergangene. Ein Gegenstück dazu bildet offensichtlich das Verhalten von Kardinal Marx mit dem Missbrauchsproblem in seinem Verantwortungsbereich. Der Kriminologe Prof. Christian Pfeiffer hält ihm heute (4.7.) schwere Fehler vor. Bereits 2012 gab Pfeiffer sein Mandat zur Aufklärung wegen fehlender Bereitschaft zur Transparenz an Marx zurück. Vor diesem Hintergrund ist das jüngste scheinbar verantwortliche Verhalten Marx`nichts als eine Luftnummer.


0
 
 MarinaH 2. Juli 2021 
 

Friedlon - beschuldigt oder wirklich straffällig

Ich gebe Ihnen recht. Angeschuldigte sind schnell, vor allem medial "Täter". Und die Anklage zu hinterfragen bedeutet das "Opfer" nicht ernst zu nehmen. Zu unrecht Beschuldigte haben hier immer schlechte Karten.
Vor allem wenn sich der Bischöf (auch aus Angst vor den Medien und Vertuschungsvorwürfen?) sofort auf die Seite der Anklägers/-in stellt und die Priester oft für Jahre (unschuldig) suspendiert werden.


1
 
 Alpenglühen 2. Juli 2021 

@Friedlon - Grundsätzlich! gilt:

Der eines Verbrechens beschuldigte, wird für die Zeit der Ermittlungen von seinen Aufgaben entbunden. Ja, es erfolgt in Zukunft eine Kontrolle; aber ich hoffe, diese zeigt sich bei einem Beschuldigten erst mal mehr als ein Begleiten. Gerade wegen der möglichen Unschuld u. um „Verzweiflungshandlungen“ zu verhindern. Hat nicht im Bistum Köln ein beschuldigter Priester Selbstmord begangen? Ebenso in Frankreich? M.W. wurde nicht bekannt, ob sie tatsächlich zu Recht beschuldigt wurden oder nicht. Bzw. wurde überhaupt noch ermittelt? Manchem, der heute! Oberhirte ist, wird vorgeworfen, er hätte „damals“ bei Beschuldigten nicht durchgegriffen od. die Einhaltung von Auflagen überwachen lassen, obwohl er keine entsprechend verantwortliche Position hatte. Andere, die „damals“ Verantwortliche waren, sind noch immer als Oberhirten im Amt.
Das fürsorgendste wäre jedoch, hätte jeder Priester von Anfang an einen geistl. Begleiter. Ich bin überzeugt, dann könnte das Meiste verhindert werden.


4
 
 Friedlon 2. Juli 2021 
 

beschuldigt oder straffällig

Bin ich der einzige, den es stört, dass "Beschuldigte" hier (wie auch in den Regeln zur [zeitweiligen] Suspendierung) gleich in einen Topf mit "straffällig Gewordenen" geworfen und nun wie Verbrecher überwacht werden?
Es ist ja nicht so, dass nicht Leute (einschließlich "Kleriker") nicht zu unrecht beschuldigt würden.


2
 

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